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BGH, 28.09.1960 - 2 StR 382/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entgegennahme eines Darlehens als ein "Annehmen von Vorteilen" - Veranlassung zur pflichtwidrigen Duldung von Kontoüberziehungen - Identität von Ausführungshandlungen - Möglichkeit der Tateinheit zwischen passiver Bestechung und Betrug
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
Auszug aus BGH, 28.09.1960 - 2 StR 382/60
Dennoch sind die Darlehensbeträge nicht mit den aus den Amtspflichtverletzungen gezogenen "Früchten" identisch, deren In-Aussicht-Stellen kein Versprechen von "Vorteilen" im Sinne des § 332 StGB ist (vgl. BGHSt 1, 182 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
Auszug aus BGH, 28.09.1960 - 2 StR 382/60
Daß die Annahme von Tateinheit zwischen passiver Bestechung und Betrug möglich ist, hat schon das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen (vgl. JR 1925 Nr. 541, HRR 1937 Nr. 534 und 1940 Nr. 195); seine Auffassung wird auch vom Bundesgerichtshof geteilt, wie aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. November 1959 - 2 StR 408/59 - (teilweise, jedoch nicht in dem hier maßgeblichen Teil abgedruckt in BGHSt 328) hervorgeht.
- BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
Dieser Anteil war deshalb nicht mit den "Früchten" identisch, die aus der pflichtwidrigen Diensthandlung unmittelbar gezogen worden sind (BGH Urteil vom 28. September 1960 - 2 StR 382/60).