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   BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76   

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https://dejure.org/1976,3221
BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung - Versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes - Zurückweisung von Beweismitteln aufgrund ihrer Ungeeignetheit - Erstellung eines psychologischen Gutachtens über den Sexualtrieb des Täters - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Versuch, die gleichen Bedingungen in der Person des Angeklagten wieder herzustellen und sodann seine Libido zu bestimmen, wäre ebenso ein untaugliches Beweismittel wie die nachträgliche Fahrprobe eines Kraftfahrers für die Beurteilung seiner Fahrtüchtigkeit bei einem bestimmten Blutalkoholgehalt (BGHSt 10, 265, 267).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist ein Sachverständiger immer dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn es an tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urteil vom 23. März 1976 - 1 StR 580/75).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes rechtlich ebensowenig zu beanstanden wie die Auffassung, der Angeklagte habe versucht, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zu töten (BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75

    Ablehnung des Beweisantrags der Vernehmung eines Zeugen wegen völliger

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist ein Sachverständiger immer dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn es an tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urteil vom 23. März 1976 - 1 StR 580/75).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn Sachverständige sind ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es an einer tatsächlichen Grundlage für das Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]; BGH bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Für die hier in Betracht kommende Zahl der Vorfälle läßt sich die Frage, ob der Angeklagte zu einer bestimmten Zeit so oft geschlechtliches Verlangen empfinden und dementsprechend den Geschlechtsverkehr vollziehen konnte, nicht mit Hilfe eines - zudem eineinhalb Jahre nach dem entscheidenden Zeitraum zu erstattenden - medizinisch-psychologischen Gutachtens beantworten (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 871/81

    Verwertung eines Polizeiberichts selbst als Beweismittel - Berücksichtigung des

    Sie kommt infolgedessen nicht in Betracht (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urt. vom 28.9.1976 - 1 StR 581/76 - bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 455/78

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet bei Nichterzielbarkeit des in

    Ein Beweismittel darf nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis gesagt werden kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt; andernfalls läge eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung vor (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH JR 1954, 310; GA 1956, 384, 385; Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 352/80

    Sachverständiger als ungeeignetes Beweismittel bei Fehlen der für ein Gutachten

    Ein Sachverständiger ist zwar ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Unterlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten braucht (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 108 -).
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