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   BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77   

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BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77 (https://dejure.org/1977,6261)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1977 - 3 StR 344/77 (https://dejure.org/1977,6261)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 (https://dejure.org/1977,6261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses relevanten Umstände bei der Prüfung des § 213 Alternative 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Charakterisierung jeder schweren Kränkung des Täters als Beleidigung durch das Tatopfer - Bewgründung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    Das Urteil läßt insoweit insbesondere nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bewußt gewesen ist, daß bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (UA S. 14) einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Tatbegehung im Affektstau - Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    In die Prüfung nach § 213 StGB, 1. Alternative, sind alle Umstände einzubeziehen, die über die Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Auskunft geben können, mithin auch das frühere Verhalten des Tatopfers (BGH, Urteil vom 18. Februar 1968 - 3 StR 321/68 - BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 743/75 -).
  • BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71

    Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Gewaltanwendung durch Schläge mit dem Gewehr

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    Dabei ist auch zu beachten, daß der in der Vorschrift enthaltene Begriff der Beleidigung nicht nur in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen ist, sondern jede schwere Kränkung umfaßt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1971 - 1 StR 103/71 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    Bei der Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, hat der Tatrichter, wie früher bei "mildernden Umständen", alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (BGHSt 26, 97).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 743/75

    Aufhebung eines Verwerfungsbeschlusses bei fristgerechtem Eingang der

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    In die Prüfung nach § 213 StGB, 1. Alternative, sind alle Umstände einzubeziehen, die über die Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Auskunft geben können, mithin auch das frühere Verhalten des Tatopfers (BGH, Urteil vom 18. Februar 1968 - 3 StR 321/68 - BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 743/75 -).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76

    Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    Das Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen (§ 50 StGB) steht dem nicht entgegen (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 -).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77

    Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77
    Das Urteil läßt insoweit insbesondere nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bewußt gewesen ist, daß bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (UA S. 14) einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360; BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    In diesem Fall ist eine weitere Milderung der Strafe nach § 49 StGB zulässig (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87

    Beurteilung, ob der Angeklagte tatsächlich durch eine beleidigende Äußerung des

    Gegen die Auffassung des Landgerichts bestehen jedoch insoweit rechtliche Bedenken, als bei der im Rahmen des § 213 erste Alternative StGB zu entscheidenden Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, die Beurteilung auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist (Beschlüsse des Senats vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83; Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 6 zu § 213 StGB).
  • BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79

    Schwere Brandstiftung durch Ausschütten eines 5-Liter Kanisters mit Benzin über

    Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB erste Alternative hindert den Tatrichter nicht, im Hinblick auf die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Strafe nochmals nach § 49 StGB zu mildern, mag auch, wie hier vom Schwurgericht unterstellt, die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gerade in dem durch die Reizung zum Zorn ausgelösten Affekt ihre Ursache haben (BGH bei Holtz in MDR 1977, 106 und 1979, 106, 107; BGH, Beschlüsse vom 28. September 1977, 14. Dezember 1977 und 20. Dezember 1977 - 3 StR 344/77, 3 StR 444/77 und 3 StR 467/77).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 283/81

    Strafbereiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags durch Liegenlassen des

    Das Urteil läßt nicht erkennen, ob die Kammer sich bewußt war, daß § 213 StGB auch anzuwenden ist, wenn "sonst ein minder schwerer Fall" vorliegt, und daß in diesem Rahmen die verminderte Schuldfähigkeit zu beachten ist (BGHSt 16, 360; Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 13.05.1980 - 3 StR 181/80

    Anforderungen an eine Würdigung einer verminderten Schuldfähigkeit eines

    Das Urteil des Tatrichters muß in solchen Fällen erkennen lassen, daß dieser im Rahmen der nach § 213 StGB erforderlichen Gesamtabwägung auch die Tatsache oder - wie hier - die nicht auszuschließende Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - 2 StR 204/76; Beschlüsse vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77, vom 23. November 1977 - 3 StR 431/77, vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77, vom 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 403/77

    Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) als

    Auch das Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 StGB kann ein Milderungsgrund im Sinne des § 213 StGB sein (BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger a.a.O.; Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 18.10.1978 - 3 StR 355/78

    Vorliegen eines starken Affekts bei Erinnerungslücken - Minder schwerer Fall des

    Daß die Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auf einem Affekt beruht, der gerade durch die "Reizung zum Zorn" mitausgelöst worden ist, steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80

    Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung

    Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).
  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 377/79

    Erstreckung der Gesamtwürdigung der festgestellten Umstände auf alle wesentlichen

    Das Landgericht hätte auch mit eingehender Begründung prüfen müssen, ob nicht die verminderte Schuldfähigkeit die Anwendung des Strafrahmens aus § 213 StGB erlaubt, der niedriger als der nach §§ 21, 49, 212 StGB gemilderte Strafrahmen ist (BGH, Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77).
  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 603/78

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Allerdings wird als Provokation jede schwere Kränkung angesehen (RG JW 1930, 919 Nr. 23; HRR 1935, 312; BGH, Urteile vom 4. Mai 1971 - 1 StR 103/71 - und vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77, bei Holtz MDR 1978, 110).
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