Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1081
BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78 (https://dejure.org/1978,1081)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1978 - IV ZB 104/78 (https://dejure.org/1978,1081)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 (https://dejure.org/1978,1081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins Ausland - Klagezustellung auf diplomatischem Wege an einen im Ausland lebenden Klagegegner - Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde - Von Amts wegen vorgenommene Zustellung durch Aufgabe zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 218
  • MDR 1979, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
    Ein Vermerk der Geschäftsstelle, der nur besagt, das zuzustellende Schriftstück dem Justizwachtmeister zwecks Zustellung durch Aufgabe zur Post übergeben zu haben, entspricht nicht den Anforderungen des § 213 Satz 1 ZPO (Ergänzung zu BGHZ 8, 314, 316; 32, 370, 372).

    Ist der Vermerk, wie hier, nicht formgerecht vorgenommen worden, dann kann die Zustellung nicht als wirksam angesehen werden (BGHZ 8, 314, 316; 32, 370, 372).

  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
    Ein Vermerk der Geschäftsstelle, der nur besagt, das zuzustellende Schriftstück dem Justizwachtmeister zwecks Zustellung durch Aufgabe zur Post übergeben zu haben, entspricht nicht den Anforderungen des § 213 Satz 1 ZPO (Ergänzung zu BGHZ 8, 314, 316; 32, 370, 372).

    Ist der Vermerk, wie hier, nicht formgerecht vorgenommen worden, dann kann die Zustellung nicht als wirksam angesehen werden (BGHZ 8, 314, 316; 32, 370, 372).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Bei dessen völligem Fehlen, aber auch bei einer nicht formgerechten Aufnahme liegt deshalb keine wirksame Zustellung vor (BGHZ 8, 314, 316; 73, 388, 390; BGH, Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 -, NJW 1979, 218 m.w.N.).

    Allein die ordnungsmäßige Fassung und Niederlegung dieses Vermerks, die hier auch von der Revision nicht in Frage gestellt wird, ermöglicht es dem Zustellungsempfänger im Falle der Akteneinsicht, sich Kenntnis über die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse und den Zeitpunkt der Zustellung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 - NJW 1979, 218).

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Das Gegenteil ergibt sich schon aus dem Zusammenhang des § 175 ZPO mit § 174 ZPO, dessen Abs. 2 gerade die im Ausland wohnende Partei betrifft (vgl. auch BGH Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 = NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 175 Rdn. 8).

    Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO ist eine Zustellung durch Aufgabe zur Post erst dann zulässig, wenn die Partei entgegen ihrer Verpflichtung aus § 174 ZPO einen Zustellungsbevollmächtigten nicht bei der nächsten gerichtlichen Verhandlung oder in einem vorher dem Gegner zugestellten Schriftsatz benannt hat (vgl. BGH Beschluß vom 28. September 1978 aaO; Stein/Jonas/Schumann aaO Rdn. 7).

    Im gleichen Sinne hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den entsprechenden Fall der Zustellung eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Versäumnisurteils an einen im Ausland wohnenden Beklagten entschieden (BGH Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 = NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]).

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18

    Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Die vor der vor der Gesetzesänderung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1979, 218; NJW-RR 2001, 1361) zur Aufgabe zur Post nach § 175 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ist daher insoweit nicht ohne Weiteres auf die seither geltende Bestimmung in § 184 ZPO zu übertragen, als bei Verfehlungen der strengen Anforderungen, die mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der Zustellung für den Beginn von Rechtsbehelfsfristen und die schwerwiegende Zustellungsfiktion an den Vermerk als solchen zu stellen sind, angenommen wurde, dass die Zustellungswirkung nicht eintritt.

    Über den allein maßgeblichen Umstand, ob die betroffene Sendung letztlich zur Post im Sinn von § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgegeben worden ist, gibt die Aushändigung an einen Wachtmeister des eigenen Gerichts noch keinen hinreichend verlässlichen Aufschluss (siehe BGH, NJW 1979, 218; 2016, 565 Rn. 25).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines

    Die Zustellung wäre somit auch ohne Aktenvermerk wirksam; der Nachweis müsste dann jedoch mit anderen Beweismitteln geführt werden (was i.d.R. aber nicht gelingen dürfte, so Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 184 Rdn. 9ff, anders aber wohl BGH NJW 1979, 218).
  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Bei Unvollständigkeit des Vermerks (Beurkundung beschränkt sich auf die Übergabe des Schriftstücks an den Wachtmeister, BGH, Beschl. v. 20. September 1978, IV ZB 104/78, NJW 1979, 218; Vermerk enthält nicht das Datum der Aufgabe zur Post, anders wenn lediglich der Vermerk selbst undatiert ist, BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1982, III ZB 23/82, LM ZPO § 213 Nr. 12) oder bei dessen nicht formgerechter Aufnahme (Beurkundung vor Aufgabe zur Post, BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1960, IV ZR 45/60, LM RAnO - BrZ - Nr. 9; anders bei nachträglicher Berichtigung eines unwirksamen Vermerks, BGH, Urt. v. 10. Dezember 1986, IVb ZR 4/86, NJW 1987, 1707) tritt die Zustellungswirkung nicht ein.
  • BGH, 20.06.2000 - X ZB 11/00

    Postulationsfähigkeit bei sofortiger Beschwerde

    Insoweit ist anerkannt, daß eine Entscheidung, mit der - wie hier - das Rechtsmittel gegen die Verwerfung des Einspruchs auch seinerseits als unzulässig verworfen wird, nach dem Rechtsgedanken des § 547 ZPO ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zum BGH angefochten werden kann (BGH NJW 1979, 218; Musielak/Ball, § 568 a ZPO Rdn. 3; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 568 a ZPO Rdn. 5; Thomas/Putzo, § 568 a ZPO Rdn. 7; Zöller/Gummer, § 568 a ZPO Rdn. 3 jeweils m.w.N.) und dies auch im Rahmen des § 568 a ZPO zu beachten ist, auch wenn § 547 ZPO dort nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
  • BGH, 08.03.1979 - IX ZR 92/74

    Zustellung ins Ausland durch Aufgabe zur Post

    Bei der grundlegenden Bedeutung, die der Zustellung, vor allem für den Beginn der Rechtsmittelfrist, zukommt, und im besonderen im Hinblick auf die schwerwiegende Fiktion des Zustellungsdatums bei der Zustellung durch Aufgabe zur Post, müssen an die Einhaltung der für sie vorgeschriebenen Formen strenge Anforderungen gestellt werden (BGHZ 8, 314, 316 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]; BGH RzW 1966, 43 und ständig, zuletzt NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]).

    Deshalb liegt eine wirksame Zustellung nicht vor, wenn der Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Aufgabe zur Post nicht formgerecht vorgenommen worden ist (BGH NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78] m.N.).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00

    Wirksamkeit einer Zustellung von Amts wegen mit unvollständiger Adressierung

    Danach ist lediglich ein Zustellungsvermerk erforderlich, in welchem das Schriftstück, die Anschrift des Empfängers und der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post anzugeben sind (vgl. BGH NJW 1979, 218).

    Diese Art der Zustellung ist gemäß § 175 Abs. 1 S. 2 ZPO nur zulässig, wenn eine Partei, die gemäß § 174 ZPO zur Bestimmung eines Zustellungsbevollmächtigten verpflichtet ist, diesen nicht gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 ZPO bei der nächsten gerichtlichen Verhandlung oder, wenn sie vorher dem Gegner einen Schriftsatz zustellen lässt, nicht in diesem Schriftsatz benennt (vgl. BGH NJW 1979, 218).

  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über

    Diese Form der Zustellung war hier wirksam, da das Versäumnisurteil aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.09.1978 - IV ZB 104/78, NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]; vgl. auch Beschl. v. 04.12.1991 - IV ZB 4/91 z.V.b.).
  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 44/88
    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1977 (I ZB 27/77 = NJW 1978, 1437) und vom 28. September 1978 (IV ZB 104/78 = NJW 1979, 218) zugrunde lagen, unterliegt das Rechtsmittel hier der Annahmeprüfung nach § 568 a i.V. mit § 554 b ZPO.

    In jenen Fällen hatte das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde gegen einen den Einspruch (gegen ein Versäumnisurteil) verwerfenden Beschluß (IV ZB 104/78) bzw. den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (I ZB 27/77) als unzulässig verworfen (I ZB 27/77 aaO: als "unbegründet verworfen"); demgemäß hat der Bundesgerichtshof damals in Anlehnung an § 547 ZPO (in I ZB 27/77: gemäß § 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO) die (weitere) sofortige Beschwerde schlechthin für zulässig gehalten, ohne daß insoweit die Verweisung auf die Vorschriften der §§ 546, 554 b ZPO im letzten Halbsatz des § 568 a ZPO zum Zuge kam (IV ZB 104/78 aaO; vgl. auch Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 568 a Rdn. 4; Zöller/Schneider ZPO 15. Aufl. § 568 a Rdn. 5; Thomas/Putzo ZPO § 568 a Anm. 2 b bb).

  • BGH, 05.02.1981 - IX ZR 6/80

    Entschädigungsanspruchs wegen eines Schaden an Freiheit und Körper - Wirksamkeit

  • BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
  • OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06

    Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab

  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82

    Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der

  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachschieben von

  • OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86

    Versäumnisurteil; Ausland; Adressaten; Postaufgabe; Völkerrecht; Haager

  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 3/90

    Sofortige Beschwerde gegen Urteile die nicht zur Revision zugelassen sind

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZB 3/82

    Entscheidung über einen Einspruch durch Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses -

  • OLG München, 06.10.1992 - 30 W 209/92

    Sofortige Beschwerde gegen landgerichtlichen Beschluß, mit dem der Einspruchs

  • BGH, 28.03.1985 - IX ZB 14/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht