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   BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81   

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https://dejure.org/1981,1126
BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81 (https://dejure.org/1981,1126)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1981 - II ZR 65/81 (https://dejure.org/1981,1126)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1981 - II ZR 65/81 (https://dejure.org/1981,1126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 92; BinnSchG § 118; BGB § 852

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 370
  • NJW 1982, 1041
  • MDR 1982, 121
  • VersR 1981, 1174
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1962 - VI ZR 62/62
    Auszug aus BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81
    Hinter dieser Regelung steht die Absicht zu verhindern, daß der Ersatzberechtigte durch Vergleichsverhandlungen bis zum Ablauf der für derartige Ansprüche kurzen (damals zweijährigen) Verjährungsfrist hingehalten wird (vgl. die Begründung zu § 8 Abs. 2 im Entwurf des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen - Reichstag 12. Legislaturperiode 1. Session, Aktenstück Nr. 988; vgl. ferner BGH, Urt. v. 7. Dezember 1962 - VI ZR 62/62 und v. 7. März 1967 - VI ZR 135/65, LM StVG § 14 Nr. 3 und 3 a).
  • BGH, 07.03.1967 - VI ZR 135/65

    Unterbrechung einer Verjährung durch Anerkenntnis eines Haftpflichtversicherers -

    Auszug aus BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81
    Hinter dieser Regelung steht die Absicht zu verhindern, daß der Ersatzberechtigte durch Vergleichsverhandlungen bis zum Ablauf der für derartige Ansprüche kurzen (damals zweijährigen) Verjährungsfrist hingehalten wird (vgl. die Begründung zu § 8 Abs. 2 im Entwurf des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen - Reichstag 12. Legislaturperiode 1. Session, Aktenstück Nr. 988; vgl. ferner BGH, Urt. v. 7. Dezember 1962 - VI ZR 62/62 und v. 7. März 1967 - VI ZR 135/65, LM StVG § 14 Nr. 3 und 3 a).
  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Schiffseigner

    Auszug aus BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81
    Dem steht nicht wie die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. März 1980 - II ZR 1/79 (BGHZ 76, 312 f) meint, entgegen, daß die kurzen Verjährungsfristen des Binnenschiffahrtsgesetzes eine schleunige Abwicklung der aus dem Schiffsbetrieb entspringenden Forderungen herbeiführen sollen, weil mit ihnen vielfach ein gesetzliches Pfandrecht verbunden ist oder sie nach Ablauf eines längeren Zeitraums nicht mehr zuverlässig geprüft werden können.
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Der Gesichtspunkt, daß der Zweck der kurzen Verjährung der beschleunigten Abwicklung der gegenseitigen Forderungen der Vertragsteile dient, steht der Berufung des Vermieters auf § 242 BGB nicht entgegen, weil dieser Gedanke nichts damit zu tun hat, daß sich Verhandlungen über den zu leistenden Ersatz nicht nachteilig für den Ersatzberechtigten auswirken dürfen, soweit es um die Verjährung seines Anspruchs geht (BGHZ 81, 370, 373) [BGH 28.09.1981 - II ZR 65/81].

    Nun hat der Gesetzgeber zunächst für bestimmte Gebiete der Gefährdungshaftung der Erwägung, daß Verhandlungen über die Schadensersatzpflicht dem Ersatzberechtigten in Bezug auf die Verjährung nicht zum Nachteil gereichen dürfen, dadurch Rechnung getragen, daß er für die Dauer der Verhandlungen die Hemmung der Verjährung angeordnet hat (vgl. die Zusammenstellung der einzelnen gesetzlichen Tatbestände in BGHZ 81, 372, 373) [BGH 28.09.1981 - II ZR 65/81].

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Insoweit geht § 852 Abs. 2 BGB auf einen allgemeinen Rechtsgedanken zurück; er ist eine spezielle Ausprägung des Gebotes von Treu und Glauben (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 65/81 - NJW 1982, 1041; Soergel-Zeuner, BGB, 11. Aufl., § 852 Rdn. 25).
  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

    § 852 Abs. 2 BGB a.F. findet, da es vorliegend um Deliktsansprüche besonderer Art geht, seinem Sinn und Zweck nach analoge Anwendung (vgl. BGHZ 81, 370 ff.); ab dem 1.1.2002 gilt insoweit § 203 BGB n.F., Art. 229 § 6 Abs. 1 S.1, S.2 EGBGB.
  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 3 UF 124/98
    Die bis dahin schon auf bestimmten Gebieten der Gefährdungshaftung geltende Regelung, wonach Verhandlungen die Verjährung hemmen können, wurde nachträglich durch Einfügung des 852 Abs. 2 BGB für das Deliktsrecht übernommen (ausführlich BGH NJW 1982, 1041).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 27 U 220/98

    Verjährungshemmung: Beendigung durch "Einschlafenlassen" von Verhandlungen mit

    Nach Auffassung des Senates ist nicht zweifelhaft, daß die Parteien in Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB (zu dessen Anwendbarkeit siehe BGH NJW 1982, 1041) gestanden haben.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 241/93

    Verjährung von Spätfolgeschäden bei Feststellungsurteil

    Denn dort ist Sinn und Zweck, daß der Gläubiger nicht durch Verhandlungen bis zum Ablauf einer kurzen Verjährungsfrist hingehalten werden darf (BGH NJW 1982, 1041).
  • OLG Köln, 29.09.1998 - 3 U 27/97
    Mit zutreffender Begründung hat das Schiffahrtsgericht ausgeführt, daß in entsprechender Anwendung des § 852 Abs. 2 BGB der Lauf der Verjährung für den Zeitraum der Regulierungsverhandlungen zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten gehemmt war (vgl. auch BGH, NJW 1982, 1041).
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 28.09.1994 - 4 Z - 1/94
    Demgemäß ist der deutsche Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 28.09.1981 - 11 ZR 65/81, BGHZ 81, 370 auch ohne weiteres davon ausgegangen, dass der Ersatzanspruch gegen den Schiffseigner aus einer von der Besatzung verschuldeten Fernschädigung erst mit dem Ablauf von zwei Jahren seit dem Ereignis nach § 118 Abs. 1 BinSchG verjährt.
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