Rechtsprechung
BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht - Begründung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 114; ZPO § 578 ff.
Nichtigkeitsklage gegen inhaltlich richtigen Nichtannahmebeschluß - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3140
- ZIP 1993, 1729
- MDR 1994, 841
- VersR 1994, 241
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79
Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt - …
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
Für Entscheidungen im Beschlußverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. November 1982 - III ZR 113/79 - VersR 1983, 183) gilt Entsprechendes. - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
Dabei kommen allerdings Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn in den ärztlichen Maßnahmen ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist oder wenn der Arzt gegen die Pflicht verstoßen hat, medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben und zu sichern (BGH, Urteil vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Beweislast 13 m.w.N.). - BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92
Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
Dabei stützt sie sich auf den Vorlagebeschluß des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1993 (X ZR 51/92X ZR 51/92 - JZ 1993, 733 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Prozeßkostenhilfe ist deshalb dem Revisionskläger nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn das angefochtene Urteil wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729). - LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - L 5 AS 295/09
Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des …
Entsprechendes gilt für rechtskräftige, die Instanz abschließende Beschlüsse (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 28. September 1993, III ZA 3/93, juris, Rn. 3). - BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08
Zulässiger Gegenstand einer Nichtigkeitsklage
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung in allen drei Verfahrensschritten Aussicht auf Erfolg hat, nicht nur die Nichtigkeitsklage zulässig ist und ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern auch die neue Verhandlung zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führt (BGH, Beschl. v. 28. September 1993 - III ZA 3/93, ZIP 1993, 1729).
- LSG Bayern, 15.01.2009 - L 8 B 834/08
Vorläufige Gewährung von Sozialhilfe für einen Untersuchungshäftling; Übernahme …
Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729). - LSG Bayern, 02.12.2008 - L 8 B 326/07 Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
- LSG Bayern, 16.03.2009 - L 8 SO 12/09
Einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines sicherungsfähigen Rechts - …
Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das Ergebnis sich im Beschwerdeverfahren voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. zur Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729). - LSG Bayern, 18.03.2009 - L 8 SO 21/09
Übernahme einer Zuzahlung für eine Nahbrille im Wert von unter 40 Euro
Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729). - LSG Bayern, 22.07.2009 - L 8 SO 64/09 Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
- BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2056/09 Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
- LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Zulässigkeit einer Meldeaufforderung des Arbeitsamtes gegenüber einem …
Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729). - KG, 24.10.1997 - 3 U 4564/97
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Restitutionsverfahrens; Anforderungen an …
- BGH, 04.10.1995 - VIII ZB 24/95
Versäumung der Berufungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten - Verschulden der …
- BFH, 02.02.1994 - II S 7/92