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BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 658 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Widerruf einer Auslobung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Form des Widerrufs einer durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten Auslobung; Zulässigkeit der Revision im Hinblick auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- Judicialis
BGB § 658 Abs. 1
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 658 Abs. 1
Teilweiser Widerruf einer Auslobung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf einer öffentlichen Auslobung bei bestimmten Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Ausschluss bei TV-Gewinnspielen
Besprechungen u.ä. (2)
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
- bethgeundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Maklerklausel zu Lasten Dritter?
Verfahrensgang
- LG München I, 21.12.2004 - 33 O 15954/04
- OLG München, 28.07.2005 - U (K) 1834/05
- BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 392
- MDR 2007, 324
- MMR 2007, 376
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 28.07.2005 - U (K) 1834/05
Zur Frage eines Kontrahierungszwangs bezüglich der Teilnahme an an einer …
Auszug aus BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2005 - U (K) 1834/05 - wird zurückgewiesen.
- OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10
Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel
Der Widerruf ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die entweder - nicht empfangsbedürftig - in der Art abgegeben werden muss, in der auch die Auslobung erfolgt (…Palandt/Sprau, aaO., § 658 Rn. 1) oder durch - empfangsbedürftige - Erklärung gegenüber bestimmten Personen erfolgen muss, denen gegenüber widerrufen werden soll (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 295/05).