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   BGH, 28.09.2006 - IX ZR 218/05   

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https://dejure.org/2006,10779
BGH, 28.09.2006 - IX ZR 218/05 (https://dejure.org/2006,10779)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZR 218/05 (https://dejure.org/2006,10779)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZR 218/05 (https://dejure.org/2006,10779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Hilfsaufrechnung mit dem Anspruch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZR 218/05
    b) Die Ansicht der Nichtzulassungsbeschwerde, in Höhe von 80.000 DM fehle es an einem Schaden, weil die S. nicht schuldbefreiend den Vergleichsbetrag bezahlt habe, und insofern habe das Berufungsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, ist unzutreffend (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, NJW 1991, 3208, 3209).

    Indes verstößt in einem solchen Fall die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückerstattung gegen Treu und Glauben, wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank, nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers, eine Fehlbuchung ist (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, NJW 1991, 3208, 3209).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZR 218/05
    a) Soweit das Berufungsgericht festgestellt hat, dass der Anwaltsauftrag den Beklagten zu 1 bis 3 erteilt worden ist, liegt keine Divergenz vor (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494, 495).
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