Rechtsprechung
BGH, 28.09.2010 - VI ZR 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 1 BGB, § 839 Abs 1 S 2 BGB, Art 34 GG, § 14 Abs 1 PsychKG ST
Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 1 BGB, § 839 Abs 1 S 2 BGB, Art 34 GG, § 14 Abs 1 PsychKG ST
Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Qualifizierung der Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes in einer geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik als hoheitlich
- rewis.io
Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt
- ra.de
- rewis.io
Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Qualifizierung der Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes in einer geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik als hoheitlich - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gutachtenverwertung nach § 411a ZPO auch ohne Einverständnis der Parteien! (IBR 2011, 63)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1995 - III ZR 205/94
Amtshaftung bei fehlerhafter psychiatrischer Begutachtung - Schutzzweck eines …
Auszug aus BGH, 28.09.2010 - VI ZR 43/10
Die stationäre Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes erfolgt auch dann hoheitlich, wenn sie in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik erfolgt (vgl. OLG Oldenburg AHRS 0835/107 mit NA-Beschluss des BGH vom 23. Februar 1995 - III ZR 205/94 - NJW 1995, 2412 = AHRS 0465/103, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 34 GG).
- LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14
Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von …
Die stationäre Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes erfolgt auch dann hoheitlich, wenn sie in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik erfolgt (BGH, Beschluss vom 28.9. 2010 -VI ZR 43/10-).