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   BGH, 28.09.2010 - VI ZR 43/10   

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https://dejure.org/2010,18841
BGH, 28.09.2010 - VI ZR 43/10 (https://dejure.org/2010,18841)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - VI ZR 43/10 (https://dejure.org/2010,18841)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - VI ZR 43/10 (https://dejure.org/2010,18841)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 839 Abs 1 S 2 BGB, Art 34 GG, § 14 Abs 1 PsychKG ST
    Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes in einer geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik als hoheitlich

  • rewis.io

    Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftungsgrundlage bei Schädigung eines zwangsweise untergebrachten Patienten in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik in Sachsen-Anhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Qualifizierung der Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes in einer geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik als hoheitlich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachtenverwertung nach § 411a ZPO auch ohne Einverständnis der Parteien! (IBR 2011, 63)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 205/94

    Amtshaftung bei fehlerhafter psychiatrischer Begutachtung - Schutzzweck eines

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - VI ZR 43/10
    Die stationäre Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes erfolgt auch dann hoheitlich, wenn sie in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik erfolgt (vgl. OLG Oldenburg AHRS 0835/107 mit NA-Beschluss des BGH vom 23. Februar 1995 - III ZR 205/94 - NJW 1995, 2412 = AHRS 0465/103, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 34 GG).
  • LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14

    Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von

    Die stationäre Zwangsbehandlung aufgrund eines landesrechtlichen Unterbringungsgesetzes erfolgt auch dann hoheitlich, wenn sie in der geschlossenen Abteilung einer städtischen Klinik erfolgt (BGH, Beschluss vom 28.9. 2010 -VI ZR 43/10-).
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