Rechtsprechung
BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; Art. 14 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einem "Waffennarr" (drohende Schizophrenie); Voraussetzungen an die mangelnde Unrechtseinsicht beim Glauben an ein verfassungsrechtliches Recht auf Waffen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 StGB, § 1 Abs 1 WaffG
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition - Wolters Kluwer
Revisiongerichtliche Überprüfung des Freispruchs eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit auf Grund einer wahnhaften Störung im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition
- ra.de
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Annahme der Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose bei jahrelangem verbotenem Ankauf und Besitz von Waffen und Munition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 63; WaffG § 1
Revisiongerichtliche Überprüfung des Freispruchs eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit auf Grund einer wahnhaften Störung im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 25.10.2010 - KLs 110 Js 6117/10
- BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 6
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11
Sie ermöglichen dem Revisionsgericht deshalb auch nicht die isolierte Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 StGB für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 259). - BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11
Erstreckt sich das Handeln eines Täters, wie hier der jahrelange Ankauf und die sich daran anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die sichergestellten Waffen, Waffenteile und Munition über einen längeren Zeitraum, findet § 20 StGB nur dann Anwendung, wenn der die Schuldunfähigkeit begründende Zustand während des gesamten Tatzeitraums gegeben ist (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04).
- BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der …
Daher findet § 20 StGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn der Täter bei allen für die Verwirklichung des Tatbestands erforderlichen Handlungen - wenn auch vermindert - schuldfähig war (vgl. für Dauerdelikte auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04; Urteil vom 28. September 2011 - 1 StR 129/11, NStZ-RR 2012, 6, 7). - OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16
Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat
Denn das LG hat verkannt, dass der Zustand der nicht ausschließbar verminderten Schuldfähigkeit bei einer Dauerstraftat, wie sie die Fahnenflucht nach § 16 I WStG in ihren beiden Tatbestandsalternativen darstellt (KG, Beschl. vom 04.11.1999 - 1 Ss 317/99 [bei juris];… MüKoStGB/Dau 2. Aufl. § 16 WStG Rn. 3), nur dann zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der psychische Defekt während des gesamten Tatzeitraums, hier also bis zur Beendigung der Dienstzeit des Angekl., vorlag (BGH, Urt. v. 28.09.2011 - 1 StR 129/11 = NStZ-RR 2012, 6; BGH, Beschl. v. 15.06.2004 - 4 StR 176/04 [bei juris];… BGH, Urt. v. 30.04.2003 - 2 StR 503, 02 = NStZ 2003, 535 = StraFo 2003, 385 = BGHR StGB § 21 Vorverschulden 6, jew. m. w. N.;… BeckOK/Eschelbach StGB [Stand: 01.09.2016] § 21 Rn. 19;… Fischer StGB 63. Aufl. § 20 Rn. 48 a.E.;… MüKo/Streng StGB 3. Aufl. § 21 Rn. 19 i. V. m. § 20 Rn. 133 f.;… Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-Schild StGB 4. Aufl. § 20 Rn. 104 ff., jew. m. w. N.).