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   BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10   

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https://dejure.org/2011,60
BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10 (https://dejure.org/2011,60)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10 (https://dejure.org/2011,60)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10 (https://dejure.org/2011,60)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 432 Abs 1 S 1 BGB, § 554 Abs 3 S 1 BGB, § 253 ZPO, § 531 ZPO
    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags; Anforderungen an den Inhalt der Modernisierungsankündigung; Durchsetzung des Duldungsanspruchs durch einzelne Mitglieder einer Vermieter-Bruchteilsgemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 432, 554; ZPO §§ 253, 531
    Bestimmtheit des Klageantrags auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine übertriebenen Anforderungen an Ankündigung der Modernisierung und Klageantrag auf Duldung; Bruchteilsgemeinschaft

  • rabüro.de

    Einzelnes Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft kann Duldungsklage wegen Wohnungsmodernisierung erheben

  • rewis.io

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags; Anforderungen an den Inhalt der Modernisierungsankündigung; Durchsetzung des Duldungsanspruchs durch einzelne Mitglieder einer Vermieter-Bruchteilsgemeinschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags; Anforderungen an den Inhalt der Modernisierungsankündigung; Durchsetzung des Duldungsanspruchs durch einzelne Mitglieder einer Vermieter-Bruchteilsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 432 Abs. 1 S. 1; BGB § 554 Abs. 3 S. 1
    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierung einer Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ankündigung einer Wohnungsmodernisierung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Modernisierungsankündigungen: Mieter muss sich realitätsnahes Bild von Änderungen machen können

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bundesgerichtshof senkt Anforderungen an Modernisierungsankündigungen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Inhalt der Modernisierungsankündigung und Duldungspflicht

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsankündigung durch Vermieter - Wirksamkeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH erleichtert Modernisierung von Wohnungen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Modernisierungsankündigung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht des Vermieters zur detaillierten Modernisierungsankündigung

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gewonnen hat immer der, der lieben, dulden und verzeihen kann.

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Modernisierung - Anforderungen an Modernisierungsankündigung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine überzogenen Anforderungen an Modernisierungsankündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsankündigung muss nicht ins Detail gehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ankündigung der Modernisierung muss nicht alle Details nennen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Modernisierung erleichtert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Modernisierungsankündigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Modernisierungsankündigung gesenkt - Vermieterposition gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Modernisierungsankündigung reduziert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung erleichtert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungskündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH lockert Anforderungen an Modernisierungsankündigung // Keine überspannten Vorgaben für Vermieter

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung erleichtert! // Bundesgerichtshof senkt Voraussetzungen eines Klageantrags auf Duldung der Modernisierung.

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Die Treppe der formalen Anforderungen führt nach unten

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bundesgerichtshof senkt Anforderungen an Modernisierungsankündigungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klage eines Bruchteilseigentümers auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der Maßnahme beinhalten! (IMR 2011, 488)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 63
  • MDR 2011, 1413
  • NZM 2011, 849
  • ZMR 2012, 94
  • NZG 2011, 1376
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07, WuM 2007, 630 Rn. 15).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89; MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00

    Mietzinserhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89; MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • LG Hamburg, 06.10.1989 - 11 S 125/89
    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Das mache es in aller Regel sogar erforderlich, dem Mieter einen Auszug aus dem Bauplan zu übermitteln, der den Umfang der Arbeiten einschließlich vorgesehener Wandöffnungen und Durchbrüche aufzeige (LG Hamburg, WuM 1990, 18; WuM 1992, 121; Blank/Börstinghaus, aaO Rn. 45; Sternel, aaO Rn. VII 159; noch weitergehend etwa Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 265, 267; LG Berlin, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 67 T 52/04, juris Rn. 5, das zudem eine Gegenüberstellung von erstrebtem und vorhandenem Ausstattungsbestand verlangt).
  • LG Berlin, 02.07.2004 - 67 T 52/04
    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Das mache es in aller Regel sogar erforderlich, dem Mieter einen Auszug aus dem Bauplan zu übermitteln, der den Umfang der Arbeiten einschließlich vorgesehener Wandöffnungen und Durchbrüche aufzeige (LG Hamburg, WuM 1990, 18; WuM 1992, 121; Blank/Börstinghaus, aaO Rn. 45; Sternel, aaO Rn. VII 159; noch weitergehend etwa Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 265, 267; LG Berlin, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 67 T 52/04, juris Rn. 5, das zudem eine Gegenüberstellung von erstrebtem und vorhandenem Ausstattungsbestand verlangt).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09

    Gaststättenpachtvertrag: Schadensersatzanspruch des Pächters bei

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Kläger und die weiteren Bruchteilseigentümer, hierbei in zulässiger Weise jeweils vertreten durch die Hausverwaltung T.       GmbH (vgl. Sternel, aaO Rn. VII 151; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2011, § 554 Rn. 42), dem Beklagten unter dem 30. Januar 2009 die im Streit stehenden Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 BGB (dazu nachstehend unter II 4 a) auf diese Weise - die Ordnungsmäßigkeit der Ankündigung vorausgesetzt (dazu nachstehend unter II 4 b) - eine Duldungspflicht des Beklagten fällig gestellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09, juris Rn. 38; KG, GE 2007, 907; OLG München, WuM 1991, 481, 482; jeweils mwN; Sternel, aaO Rn. VII 150; Staudinger/Emmerich, aaO § 554 Rn. 41; MünchKommBGB/Bieber, aaO, § 554 Rn. 34).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Denn diese Vorschrift, die bereits nach ihrem Wortlaut den Kreis der von ihr erfassten Forderungen nicht beschränkt, betrifft bei Vermietung eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks durch die Bruchteilsgemeinschaft alle Forderungen aus dem Mietverhältnis beziehungsweise aus der Benutzung des Grundstücks, da diese Forderungen - wie nicht zuletzt § 754 Satz 2 BGB zeigt - ungeachtet einer Teilbarkeit im natürlichen Sinne jedenfalls nach dem Wesen der Gemeinschaft im Rechtssinne auf eine unteilbare Leistung gerichtet sind (BGH, Urteile vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723; vom 29. Januar 1969 - VIII ZR 20/67, WM 1969, 396 unter I 2; vom 19. Oktober 2000 - IX ZR 255/99, WM 2000, 2457 unter III, insoweit in BGHZ 145, 352 nicht abgedruckt; Staudinger/Noack, BGB, Neubearb.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Nicht beweisbedürftiges Vorbringen hat das Berufungsgericht dagegen gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Entscheidung ohne Weiteres zugrunde zu legen, selbst wenn es sich dabei um zu erhebende Einreden oder auszuübende Gestaltungsrechte handelt, sofern die sie begründenden Tatsachen unstreitig sind (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 9 ff.; Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 Rn. 15 f.; BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 82/09, NJW-RR 2010, 664 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67

    Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Denn diese Vorschrift, die bereits nach ihrem Wortlaut den Kreis der von ihr erfassten Forderungen nicht beschränkt, betrifft bei Vermietung eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks durch die Bruchteilsgemeinschaft alle Forderungen aus dem Mietverhältnis beziehungsweise aus der Benutzung des Grundstücks, da diese Forderungen - wie nicht zuletzt § 754 Satz 2 BGB zeigt - ungeachtet einer Teilbarkeit im natürlichen Sinne jedenfalls nach dem Wesen der Gemeinschaft im Rechtssinne auf eine unteilbare Leistung gerichtet sind (BGH, Urteile vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723; vom 29. Januar 1969 - VIII ZR 20/67, WM 1969, 396 unter I 2; vom 19. Oktober 2000 - IX ZR 255/99, WM 2000, 2457 unter III, insoweit in BGHZ 145, 352 nicht abgedruckt; Staudinger/Noack, BGB, Neubearb.
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
    Denn diese Vorschrift, die bereits nach ihrem Wortlaut den Kreis der von ihr erfassten Forderungen nicht beschränkt, betrifft bei Vermietung eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks durch die Bruchteilsgemeinschaft alle Forderungen aus dem Mietverhältnis beziehungsweise aus der Benutzung des Grundstücks, da diese Forderungen - wie nicht zuletzt § 754 Satz 2 BGB zeigt - ungeachtet einer Teilbarkeit im natürlichen Sinne jedenfalls nach dem Wesen der Gemeinschaft im Rechtssinne auf eine unteilbare Leistung gerichtet sind (BGH, Urteile vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723; vom 29. Januar 1969 - VIII ZR 20/67, WM 1969, 396 unter I 2; vom 19. Oktober 2000 - IX ZR 255/99, WM 2000, 2457 unter III, insoweit in BGHZ 145, 352 nicht abgedruckt; Staudinger/Noack, BGB, Neubearb.
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

  • OLG München, 29.07.1991 - 21 W 1961/91
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • LG Berlin, 23.05.1997 - 64 S 507/96

    Balkonumbau

  • LG Berlin, 23.12.2003 - 32 O 196/03
  • LG Wiesbaden, 23.10.2002 - 2 S 50/02
  • RG, 09.11.1908 - VI 661/07

    Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschaftsvermögen gehörige

  • LG München I, 11.02.2009 - 15 S 22980/07

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gegenüber dem Wohnraummieter:

  • LG Hamburg, 22.08.1991 - 334 S 48/91
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Dabei ist nicht zwischen einer gemeinschaftlichen Leistungserbringung mit dem Recht (vgl. zur zivilrechtlichen Vermieterstellung der Gemeinschafter anstelle der rechtlich nicht handlungsfähigen Gemeinschaft z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. September 2005 VIII ZR 399/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3781, unter II., und vom 28. September 2011 VIII ZR 242/10, NJW 2012, 63, unter II.2.a) und einem gemeinschaftlichen Leistungsbezug für dieses Recht (Senatsurteil in BFHE 187, 78, BStBl II 2008, 497) zu unterscheiden.
  • BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19

    Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (hier: energetische

    b) Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Mietrechtsreform im Jahr 2001 ausdrücklich gegen zu strenge Anforderungen an den Inhalt von Modernisierungsankündigungen des Vermieters ausgesprochen und die zuvor vertretenen Maßstäbe abgesenkt (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f., 49 f.; Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, NJW 2012, 63 Rn. 28; jeweils zu § 554 Abs. 3 BGB aF).

    Diesem soll durch die Vermittlung zureichender Kenntnis eine sachgerechte Beurteilung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme ermöglicht werden, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f.; Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, aaO Rn. 30; jeweils zu § 554 Abs. 3 BGB aF).

    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und hierdurch den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, aaO Rn. 31 mwN [zu § 554 Abs. 3 BGB aF]).

  • OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Modernisierungsmieterhöhung

    Diese sind vom gesetzgeberischen Motiv, die Modernisierungsankündigung als Instrument zur Herstellung von Planungssicherheit auszugestalten (BGH, Urt. V. 28.9.2011, VIII ZR 242/10, Rn.30 unter Verweis auf BT-Drs.14/4453, S.37), getragen.
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