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   BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54   

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BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54 (https://dejure.org/1954,350)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1954 - 1 StR 379/54 (https://dejure.org/1954,350)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 379/54 (https://dejure.org/1954,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 53
  • NJW 1955, 271
  • MDR 1955, 178
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Das deutsche Strafrechtsanwendungsrecht (§ § 3 flg StGB) betrifft nur Straftaten im oder mit Beziehung zum Ausland, Die sBZ ist jedoch Inland, unbeschadet der politischen Verhältnisse, die das Bestehen einer einheitlichen Regierungsgewalt hindern und die Rechtseinheit gefährden (BVerfG NJW 1952, 1129; BGH NJW 1952, 1146 - 4. StS - BGHZ 4, 62 und 7, 218).

    Die Rechtsprechung hat die infolge der politischen Spaltung zunehmende Rechtsverschiedenheit zwar möglichst zu berücksichtigen (z.B. BGHZ 4, 62 und 7, 218); dies führt jedoch nicht zur entsprechenden Anwendung der § § 3 flg StGB.

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Das deutsche Strafrechtsanwendungsrecht (§ § 3 flg StGB) betrifft nur Straftaten im oder mit Beziehung zum Ausland, Die sBZ ist jedoch Inland, unbeschadet der politischen Verhältnisse, die das Bestehen einer einheitlichen Regierungsgewalt hindern und die Rechtseinheit gefährden (BVerfG NJW 1952, 1129; BGH NJW 1952, 1146 - 4. StS - BGHZ 4, 62 und 7, 218).

    Anzuwenden ist hiernach grundsätzlich das Strafrecht des Tatorts (RGSt 74, 219, 325; 75, 104; 76, 97, 201; LK Vorbem 6 vor § 3), soweit dies nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen am Ort der Aburteilung widerspricht (BGH NJW 1952, 1146 - 4. Strafsenat - NJW 1952, 384 - I. Zivilsenat - BVerfG NJW 1952, 1129; LK Vorbem 6 d vor § 3; von Weber JZ 54, 578).

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51

    Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Das deutsche Strafrechtsanwendungsrecht (§ § 3 flg StGB) betrifft nur Straftaten im oder mit Beziehung zum Ausland, Die sBZ ist jedoch Inland, unbeschadet der politischen Verhältnisse, die das Bestehen einer einheitlichen Regierungsgewalt hindern und die Rechtseinheit gefährden (BVerfG NJW 1952, 1129; BGH NJW 1952, 1146 - 4. StS - BGHZ 4, 62 und 7, 218).

    Die Rechtsprechung hat die infolge der politischen Spaltung zunehmende Rechtsverschiedenheit zwar möglichst zu berücksichtigen (z.B. BGHZ 4, 62 und 7, 218); dies führt jedoch nicht zur entsprechenden Anwendung der § § 3 flg StGB.

  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage -

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    An sich betreffen diese Gesetze allerdings in erster Linie die Wirtschaftsordnung des eigenen Geltungsbereichs, Es kann dahinstehen, ob die Tatbestände gegen Bedarfsdeckungsgefährdung nicht sogar ausschliesslich den eigenen Bereich schützen, so dass gegen sie nur verstiesse, wer die in ihrem räumlichen Geltungsbereich bestehende Wirtschaftsordnung tatbestandsmässig beeinträchtigt (vgl. BGH 4 StR 73/52 vom 10. Juli 1952; LK § 3 Anm. 2; Drost-Erbs § 1 WiStG Anm. 2 a).
  • RG, 18.06.1940 - 1 D 290/40

    1. Eine Straftat, die -- sei es vor, sei es nach der Vereinigung Österreichs mit

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Anzuwenden ist hiernach grundsätzlich das Strafrecht des Tatorts (RGSt 74, 219, 325; 75, 104; 76, 97, 201; LK Vorbem 6 vor § 3), soweit dies nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen am Ort der Aburteilung widerspricht (BGH NJW 1952, 1146 - 4. Strafsenat - NJW 1952, 384 - I. Zivilsenat - BVerfG NJW 1952, 1129; LK Vorbem 6 d vor § 3; von Weber JZ 54, 578).
  • RG, 11.09.1941 - 3 D 419/41

    Die Formblätter der zweiten Reichskleiderkarte sind keine Urkunden i. S. des §

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Im Urteil sind weder die von den Angeklagten hergestellten Falschstücke noch die Lebensmittelmarken der sBZ beschrieben Stimmen sie im wesentlichen mit denjenigen der früher im Deutschen Reich vorgeschriebenen Marken überein, so muss es bei der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts verbleiben, nach welcher Lebensmittelkarten mit Stammabschnitten dann öffentliche Urkunden sind, wenn der Berechtigte seine Anschrift eingetragen hat, während abgetrennte Abschnitte und unausgefüllte Formblätter keine Urkunden bilden (RGSt 75, 318; 76, 305; RG DR 1940, 1828, DR 1941, 2666, HRR 1941 Nr. 949, ZAkDR 1942, 59).
  • RG, 24.01.1941 - 6 Tgb 515/40

    1. Eine Strafsache, die bei einem Gerichte der Ostmark anhängig ist, kann einem

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Anzuwenden ist hiernach grundsätzlich das Strafrecht des Tatorts (RGSt 74, 219, 325; 75, 104; 76, 97, 201; LK Vorbem 6 vor § 3), soweit dies nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen am Ort der Aburteilung widerspricht (BGH NJW 1952, 1146 - 4. Strafsenat - NJW 1952, 384 - I. Zivilsenat - BVerfG NJW 1952, 1129; LK Vorbem 6 d vor § 3; von Weber JZ 54, 578).
  • RG, 20.11.1942 - 4 D 420/42

    1. Unbefugtes Öffnen eines verschlossenen Briefumschlages, der auf der

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Im Urteil sind weder die von den Angeklagten hergestellten Falschstücke noch die Lebensmittelmarken der sBZ beschrieben Stimmen sie im wesentlichen mit denjenigen der früher im Deutschen Reich vorgeschriebenen Marken überein, so muss es bei der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts verbleiben, nach welcher Lebensmittelkarten mit Stammabschnitten dann öffentliche Urkunden sind, wenn der Berechtigte seine Anschrift eingetragen hat, während abgetrennte Abschnitte und unausgefüllte Formblätter keine Urkunden bilden (RGSt 75, 318; 76, 305; RG DR 1940, 1828, DR 1941, 2666, HRR 1941 Nr. 949, ZAkDR 1942, 59).
  • RG, 05.02.1942 - 2 D 560/41

    Hat ein Gericht des Altreiches Straftaten abzuurteilen, die teilweise nach dem

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
    Anzuwenden ist hiernach grundsätzlich das Strafrecht des Tatorts (RGSt 74, 219, 325; 75, 104; 76, 97, 201; LK Vorbem 6 vor § 3), soweit dies nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen am Ort der Aburteilung widerspricht (BGH NJW 1952, 1146 - 4. Strafsenat - NJW 1952, 384 - I. Zivilsenat - BVerfG NJW 1952, 1129; LK Vorbem 6 d vor § 3; von Weber JZ 54, 578).
  • BGH, 01.07.1959 - 2 StR 191/59

    Urkundenqualität von vorschriftswidrig nicht mit dem Namen des Bezugsberechtigten

    (Abweichend von BGHSt 7, 53).

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Beurteilung beigetreten (BGHSt 7, 53, 57).

    Der 1. Strafsenat hat zwar in der Entscheidung BGHSt 7, 53, 58 - wenn auch in der Form eines Hinweises - ausgesprochen, die Fälscher von sowjetzonalen Lebensmittelkarten könnten, falls sie diese unausgefüllten Lebensmittelkarten für Urkunden hielten, ohne daß sie es seien, der versuchten Urkundenfälschung schuldig sein.

  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 53, 55) waren zwar im Verhältnis von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik die Regeln des "innerdeutschen (interlokalen) Strafrechts" - mit der Folge grundsätzlicher Anwendbarkeit des Tatortrechts - maßgebend.
  • OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch

    Die "gesamtdeutsche" Zuständigkeit basierte darauf, daß die Bundesrepublik und die DDR damals nicht als zwei selbständige Staaten, sondern nur als zwei unterschiedliche deutsche Rechtsgebiete in dem als Ganzes fortbestehenden Deutschland angesehen wurden (vgl. BGHSt 7, 53, 55 [BGH 28.10.1954 - 1 StR 379/54] ; Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 3 Rdnr. 11 f).

    Die Anwendung des Strafrechts der DDR hätte hier nicht dem ordre public der Bundesrepublik widersprochen (vgl. zu dieser Einschränkung BGHSt 7, 53, 55) [BGH 28.10.1954 - 1 StR 379/54] .

  • BGH, 10.06.1975 - 5 StR 169/75

    Konkurrierendes Tatortrecht - Anwendbares Strafrecht bei Straftaten im

    Daran glaubt es sich durch die Entscheidungen BGHSt 7, 53 und BGH NJW 1952, 1146 gehindert.

    Die einschlägigen Ausführungen zum Strafrechtsanwendungsrecht in BGHSt 7, 53 beziehen sich auf Fälschungen sowjetzonaler Lebensmittelkarten in Leipzig.

  • BGH, 14.05.1957 - 1 StR 107/57

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger (vgl BGHSt 5, 317, 321) [BGH 23.02.1954 - 3 ARs 5/54], und die sowjetische Besatzungszone ist "Inland" im sinne des § 3 StGB (vgl BVG NJW 1952, 1129 [BVerfG 13.06.1952 - 1 BvR 137/52] Nr. 15 BGHSt 7, 53, 55) [BGH 28.10.1954 - 1 StR 379/54].

    Mit Rücksicht auf die zum Teil von einander abweichenden Gesetze in der Sowjetzone und in der Bundesrepublik ist zwar das Recht des Tatorts - mit hier nicht einschlägigen Beschränkungen - für die Aburteilung des Angeklagten maßgebend (BGH NJW 1952, 1146 Nr. 26; BGHSt 7, 53, 55) [BGH 28.10.1954 - 1 StR 379/54]; doch galt und gilt in dem damaligen Land "Provinz Sachsen und Anhalt" der § 174 Nr. 1 StGB in derselben Fassung vom Jahre 1943, in der er in der Bundesrepublik angewendet wird.

  • BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02

    Zeitkarte des Verkehrsverbundes als Urkunde - Änderung des Geburtsdatums zur

    Insofern sind sie also auch ohne die Wertmarke bestimmt und geeignet im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 7, 53, 57; RGSt 75, 318, jeweils zu Bezugskarten).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Es sieht sich jedoch an der beabsichtigten Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehindert, nach welcher im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR die ungeschriebenen Gesetze des interlokalen Strafrechts anzuwenden sind, die - unter Berücksichtigung des "ordre public" - auf das Recht des Tatorts, im vorliegenden Fall also das Recht der DDR verweisen (BGHSt 7, 53, 55 [BGH 28.10.1954 - 1 StR 379/54]; BGH NJW 1952, 1146; 1960, 395; BGH GA 1955, 178; 1961, 2425).
  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].
  • BGH, 15.02.1958 - 2 StR 80/57
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  • BGH, 05.04.1955 - 5 StR 542/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung muß daher der Strafkammer verbleiben (ebenso BGH 1 StR 379/54 vom 28.10.1954).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

  • OLG Braunschweig, 01.04.1975 - 5 W 13/75
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 58/59

    Erforderlichkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft i.R.d. Wiederaufnahme des

  • BGH, 23.01.1957 - 6 StR 75/56

    Verwerfung der Revision wegen Unbegründetheit - Sowjetisch besetzte Zone (SBZ)als

  • BGH, 01.12.1959 - 5 StR 425/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1957 - 5 StR 29/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1956 - 2 StR 430/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 45/55

    Rechtsmittel

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