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   BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55   

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BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55 (https://dejure.org/1955,119)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1955 - 2 StR 171/55 (https://dejure.org/1955,119)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 171/55 (https://dejure.org/1955,119)
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Kirchenrendant

§ 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis aller übrigen Mitgewahrsamsinhaber;

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Verwaltung von Kirchenvermögen durch Kirchenbedienstete unter staatlicher Aufsicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedienstete einer katholischen Kirchengemeinde als Beamte im strafrechtlichen Sinne - Unterschlagung einer im Mitgewahrsam des Täters stehenden Sache - Weisungsgebundenes Abhängigkeitsverhältnis des Angestellten im Verkaufsladen - Entnahme von Geldern aus der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 246, 242, 359

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 273
  • NJW 1956, 232
  • MDR 1956, 180
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Die Zueignung einer fremden Sache, die nur im Mitgewahrsam des Täters steht, ist Unterschlagung, wenn alle übrigen Mitgewahrsamsinhaber mit der Zueignung einverstanden sind (Ergänzung zu BGHSt 2, 317).

    Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).

  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 312/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits in derartigen Fällen eine Unterschlagung angenommen (1 StR 312/53 vom 12.3.1954).
  • BGH, 06.04.1954 - 2 StR 70/54
    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Beamter im Sinne des § 359 StGB ist jeder, dem die zuständige Stelle öffentlich-rechtliche Dienstverrichtungen übertragen hat, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 6, 17); er kann dabei unmittelbarer oder mittelbarer Staatsbeamter sein.
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50

    Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Auch der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung bereits gefolgt (4 StR 102/50 vom 9. März 1951 = LM zu § 359 Nr. 1).
  • RG, 07.06.1926 - II 342/26

    Zur Frage der Ausübung des Gewahrsams an räumlich entfernten Gegenständen.

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Wesentlich ist die Sachherrschaft, der unter Ausschluß fremder Einwirkungsmöglichkeiten kein Hindernis entgegenstehen darf (RGSt 58, 49; 60, 271).
  • RG, 07.05.1943 - 1 D 49/43

    1. Auch nach der neuen Fassung der StPO. bildet die Anklage der

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Bei Verkäufern und Angestellten in einem Laden nimmt die Rechtsprechung nach den Gepflogenheiten des Lebens regelmäßig Alleingewahrsam des Ladeninhabers an den Waren und dem in der Kasse befindlichen Geld an (RGSt 30, 88; 77, 34/38; RG HRR 1939, 351).
  • RG, 13.02.1934 - 4 D 64/33

    War der Kirchenkassierer einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Geistliche und Bedienstete einer Kirche erfüllen seit der Trennung von Kirche und Staat im allgemeinen zwar nur kirchliche und keine staatlichen Aufgaben; nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts sind sie aber dann mittelbare Staatsbeamte, wenn sie Kirchenvermögen unter staatlicher Aufsicht verwalten (RGSt 63, 116; 68, 85; 71, 149).
  • RG, 06.01.1927 - III 917/26

    1. Begeht der Kreissparkassenbeamte, der unter dem Scheine einer dienstlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Die Annahme einer Tateinheit trifft zu, da insbesondere schon in der unbefugten Abhebung der Sparbücher sowohl die Unterschlagung dieser Bücher als auch die Untreue lag (vgl RGSt 61, 126).
  • RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 568/38

    1. Begeht der Täter, der zur Unterschlagung anstiftet und die unterschlagene

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
    Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).
  • RG, 26.01.1937 - 4 D 991/36

    Ist in Sachsen der Kirchensekretär einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde

  • RG, 03.05.1897 - 1383/97

    Kann Diebstahl angenommen werden, wenn eine in einem Laden angestellte Person die

  • RG, 14.12.1923 - IV 848/23

    Wer hat Gewahrsam am Inhalt einer verschlossenen Geldbüchse?

  • RG, 12.04.1929 - I 51/29

    Sind der Kirchenrechner und der Kirchensteuererheber einer badischen katholischen

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, der unter Ausschluß fremder Einwirkungsmöglichkeiten kein Hindernis entgegenstehen darf (BGHSt 8, 273, 275).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94

    Verwahrungsbruch - Unterschlagung - Brieföffnung - Geldentnahme

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73], betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    Dafür ist die Sachherrschaft wesentlich, der unter Ausschluss fremder Einwirkungsmöglichkeiten kein Hindernis entgegenstehen darf (vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 171/55, BGHSt 8, 273, 274 f.).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Bei Kassierern und Kassenverwaltern, die die alleinige Verantwortung für die Kasse tragen, hat regelmäßig der Kassenverwalter den Allein gewahrsam am Kasseninhalt bis zu dessen Ablieferung (BGHSt 8, 273, 275; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, jeweils mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Dieser Rechtsprechung, die sich ursprünglich auf das Bestehen einer Kirchenhoheit des Staates stützte, aber auch unter der Geltung der Reichsverfassung vom 11. August 1919 aufrechterhalten wurde, hat sich der Bundesgerichtshof mit den Urteilen des 4. Strafsenats vom 9. März 1951 (LM Nr. 1 zu § 359 StGB aF) und des 2. Strafsenats vom 28. Oktober 1955 (BGHSt 8, 273) angeschlossen (ebenso Tröndle aaO § 11 Rdn. 30 sowie Eser aaO § 11 Rdn. 26; vgl. dazu May ZevKR 1977, 47, 48 ff.).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
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  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73] , betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
  • StGH Hessen, 27.10.1965 - P.St. 388

    Schulgebet in öffentlicher Volksschule

  • BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95

    Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 658/81

    Vollendung eines Betruges - Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters - Die

  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

  • LG Bielefeld, 24.08.2010 - 14 Ns 35/10
  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 179/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1965 - 9 StE 2/65
  • BGH, 22.06.1956 - 2 StR 239/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.1967 - 4 StR 364/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 242/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 49/63

    Annahme eines Mitgewahrsams an einer übergebenen Briefbörse bei sofortigem

  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 593/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 448/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1956 - 2 StR 29/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 222/60

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Zweifel an der

  • BGH, 28.01.1959 - 2 StR 580/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1956 - 2 StR 145/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1970 - 2 StR 120/70

    Missbrauch des durch die Pflege-Vaterschaft begründeten Betreuungsverhältnisses -

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 691/57

    Rechtsmittel

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