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   BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58   

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https://dejure.org/1959,754
BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58 (https://dejure.org/1959,754)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1959 - V ZR 70/58 (https://dejure.org/1959,754)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1959 - V ZR 70/58 (https://dejure.org/1959,754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 115
  • NJW 1960, 242
  • MDR 1960, 124
  • DVBl 1960, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    An diesem Grundsatz der zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten kraft Überlieferung bat der Bundesgerichtshof festgehalten (BGHZ 9, 339, 343 = Verwaltungsrechtsprechung Bd. 5 S 777).
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Daß die Länder, denen die staatliche Gesetzgebung über die Kirchanbaulast vorbehalten ist (Art. 132 EGBGB), über die Frage, ob und inwieweit hierbei ordentliche oder andere Gerichte, insbesondere Verwaltungsgerichte, zur Entscheidung zuständig sein sollen, wirksame Bestimmungen treffen konnten und noch jetzt treffen können, soweit Reichsrecht nicht entgegenstand oder Bundesvorschriften nicht entgegenstehen, ist allgemein anerkannt (BGHZ 21, 214, 217) und wird auch von der Revision nicht bestritten, Entgegenstehende Vorschriften des Bundesrechtes will nun die Revision in § 4 EGZPO sehen, der bestimmt, für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für welche der Rechtsweg zulässig sei, dürfe aus dem Grunde, weil als Partei der Fiskus, ein Land oder eine andere öffentliche Körperschaft beteiligt sei, durch die Landesgesetzgebung der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben; ferner dann, wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, wenn man einen ihrer Bestandteile herausnähme (BGHZ 16, 192, 198; 26, 91, 93, 94; Bundesverfassungsgericht BVerfGE 8, 274, 301).
  • BGH, 25.11.1957 - VII ZR 201/56

    Sittenwidrige Enteignung und Schuldübernahme

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben; ferner dann, wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, wenn man einen ihrer Bestandteile herausnähme (BGHZ 16, 192, 198; 26, 91, 93, 94; Bundesverfassungsgericht BVerfGE 8, 274, 301).
  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Die Kosten der Berufung und der Revision hat dagegen die Klägerin zu tragen, da ihre beiden Rechtsmittel im Ergebnis keinen Erfolg hatten (BGHZ 11, 43, 57; 12, 52, 70).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Die Kosten der Berufung und der Revision hat dagegen die Klägerin zu tragen, da ihre beiden Rechtsmittel im Ergebnis keinen Erfolg hatten (BGHZ 11, 43, 57; 12, 52, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1957 - III A 1285/55
    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Nach heutiger Auffassung, die allein entscheidend sein kann, kommt es aber für die Bestimmung der Rechtsnatur eines Vertrages auf den in ihm behandelten Gegenstand an (Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 7. Auflage S. 255; Pohle MDR 1959, 824/5; OVG Münster DÖV 1957, 374), Die Prüfung unter diesem Gesichtspunkte ergibt, daß das Rechtsverhältnis, aus dem die Feststellung begehrt wird, dem öffentlichen Recht angehört.
  • RG, 05.02.1925 - IV 419/24

    Kirchliche Bausachen; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Wollte man aber der Auffassung folgen, das Gesetz sei insgesamt mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes unwirksam geworden - die Gültigkeit des gleichlautenden oben erwähnten Art. 17 des Gesetzes vom 8. April 1924 ist während der Weimarer Zeit vom Reichsgericht ohne Begründung bejaht worden (RGZ 110, 160) - so wäre doch mit dem Oberlandesgericht Celle (ZeK Bd. 5, 312, 314) anzunehmen, daß die Zuständigkeit der Gerichte kraft Tradition (§ 13 GVG) durch das Gesetz vom 24. November 1925 für dieses Teilgebiet zunächst beseitigt war.
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 216/57

    Wechsel im Interzonenhandelsverkehr

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Nach heutiger Auffassung, die allein entscheidend sein kann, kommt es aber für die Bestimmung der Rechtsnatur eines Vertrages auf den in ihm behandelten Gegenstand an (Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 7. Auflage S. 255; Pohle MDR 1959, 824/5; OVG Münster DÖV 1957, 374), Die Prüfung unter diesem Gesichtspunkte ergibt, daß das Rechtsverhältnis, aus dem die Feststellung begehrt wird, dem öffentlichen Recht angehört.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58
    Aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben; ferner dann, wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, wenn man einen ihrer Bestandteile herausnähme (BGHZ 16, 192, 198; 26, 91, 93, 94; Bundesverfassungsgericht BVerfGE 8, 274, 301).
  • RG, 04.07.1929 - IV 793/28

    1. Sind die auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhenden Leistungen eines

  • VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.1244

    Keine Baulast am Kirchturm für die Gemeinde

    Kirchliche Baulasten dienen dem Zweck der Religionsausübung, der einen öffentlichen Zweck darstellt und daher dem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Beteiligten als juristischen Personen des öffentlichen Rechtes zuzuordnen ist; das durch sie begründete Rechtsverhältnis und daraus abgeleitete Ansprüche sind deshalb öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 7 C 9/89 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 23.5.1969 - 252 III 65 - VGHE n. F., 22, 78/79; BGH, U.v. 28.10.1959 - V ZR 70/58 - BGHZ 31, 115/121 ff.; VG Würzburg, U.v. 20.7.1993 - W 9 K 92.425 - UA S. 16 f.).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 91.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Dies folgt aus dem Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Prüm vom 9. Dezember 1960 und dessen bindender Wirkung nach § 41 Abs. 2 VwGO und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Oktober 1959 - V Z R 70/58 - [BGHZ 31, 115 [BGH 28.09.1959 - V ZR 70/58]] und des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 68 und 69.66 -).
  • BGH, 11.06.1968 - VI ZR 34/67

    Expansion eines Gewerbebetriebes - Verlagerung des Betriebes auf mehrere

    Zu fragen ist, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt entscheidend geprägt wird (BGHZ 49, 282 [BGH 13.02.1968 - VI ZR 19/66]; 31, 115, 121 [BGH 28.09.1959 - V ZR 70/58]; 29, 187, 189 [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57]; BGH Urteil vom 26. Mai 1961 - I ZR 177/60 - LM Nr. 1 zu NRW - GemeindeO).
  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 86/62

    Rechtsmittel

    Sie waren nach einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsauffassung bis zu diesem Zeitpunkt von den ordentlichen Gerichten zu entscheiden (BGHZ 31, 115, 116) [BGH 28.09.1959 - V ZR 70/58], soweit nicht durch Landesgesetz die Entscheidungsbefugnis anderer Gerichte ausdrücklich vorgesehen war.
  • VG Würzburg, 02.05.1991 - W 1 K 88.1395

    Übergang einer Baulast wegen des Wegfalls eines primär baupflichtigen Trägers ;

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  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 225/63

    Rechtsmittel

    Maßgebend ist das tatsächliche Vorbringen des Klägers, nicht die vom Kläger gegebene rechtliche Würdigung (BGHZ 29, 187, 188 [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57]; 31, 115, 121) [BGH 28.09.1959 - V ZR 70/58].
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