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   BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59   

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https://dejure.org/1960,870
BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59 (https://dejure.org/1960,870)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1960 - I ZR 87/59 (https://dejure.org/1960,870)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - I ZR 87/59 (https://dejure.org/1960,870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot einer Verbreitung von Szenenphotos aus Fernsehspielfilmen ohne Zustimmung der abgebildeten Schauspieler - Abgrenzungsmaßstab für den Schutz gegen eine Verbreitung von Abbildungen - Verschuldensfrage im Hinblick auf die Paul-Dahlke-Entscheidung - Heranziehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 558
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59
    Die Beklagte hat weiter gemeint, daß ein Entschädigungsanspruch nicht auf die Entscheidung des Senats in dem Paul-Dahlke-Fall (BGHZ 20, 345) gestützt werden könne.

    Diese rechtliche Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senates, wonach es der freien Entschließung des Abgebildeten ... vorbehalten bleiben muß, ob er sein Bild, zu Werbungszwecken für Waren oder gewerbliche Leistungen zur Verfügung stellen will und diese Entscheidungsbefugnis auch Personen der Zeitgeschichte zuzubilligen ist (BGHZ 20, 345 - Paul Dahlke).

    Abgesehen hiervon kommt es bei einer Schadensberechnung nach der entgangenen Lizenzgebühr, die das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei seiner Schadensschätzung zugrunde gelegt hat (BGHZ 20, 345, 353 [BGH 08.05.1956 - I ZR 62/54] - Paul Dahlke), nicht darauf an, ob die Beklagte tatsächlich durch die Verbreitung der Bilder der Kläger in ihren Prospekten einen Werbevorteil für ihre Fernsehgeräte erzielt hat.

  • RG, 21.12.1921 - I 185/21

    Kunstschutzgesetz; Bildnisschutz

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59
    Zu Unrecht meint die Revision unter Hinweis auf seine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1929 (RGZ 103, 319 - Rausch), ein Verstoß gegen § 22 KunstUrhG käme schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Gesetzesbestimmung nur die unbefugte Abbildung einer Person in ihrer dem Leben entsprechenden äußeren Erscheinung, nicht dagegen die Abbildung eines Schauspielers im Rahmen einer Bühnenhandlung bei der Darstellung einer von einem Schriftsteller erdachten Person untersage.

    Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob es zu den Vertragspflichten der Kläger den Sendegesellschaften gegenüber gehört, derartige Veröffentlichungen in Bildzeitschriften zur Werbung für die Fernsehsendung zu dulden (vgl. hierzu RGZ 103, 319, 321 - Rausch), oder ob insoweit etwa eine Abbildungsfreiheit nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhC eingreift.

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59
    Diese Beurteilung der Rechtslage stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Frage der Wiederholungsgefahr überein (vgl. u.a. BGHZ 1, 241, 248 [BGH 06.03.1951 - I ZR 40/50] - Piekfein; BGHZ H, 163, ..., 167 - Constanze II).
  • BGH, 17.05.1956 - II ZR 96/55

    Haftpflichtversicherung. Ausgleichsansprüche

    Auszug aus BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59
    Zur Verschuldensfrage hebt das Berufungsgericht hervor, daß die Beklagte im Hinblick auf die Paul-Dahlke-Entscheidung (BGHZ 20, 374 [BGH 17.05.1956 - II ZR 96/55] ) bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht habe annehmen können, daß sie die Kläger ohne ihre Einwilligung in ihren Prospekten zeigen dürfe.
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Als Bildnis der dargestellten Person ist die Darstellung (erst) dann anzusehen, wenn der täuschend echte Eindruck erweckt wird, es handele sich um die dargestellte Person selbst, wie dies etwa bei dem Einsatz eines Doppelgängers oder "look-alike" oder einer nachgestellten berühmten Szene oder Fotografie der Fall sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 139 - Familie Schölermann; Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 226/97, GRUR 2000, 715, 716 f. [juris Rn. 21] = WRP 2000, 754 - Der blaue Engel; Urteil vom 18. Mai 2021 - VI ZR 441/19, GRUR 2021, 1222 Rn. 22 bis 27 mwN).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    15 b) Dem Berufungsgericht ist allerdings zuzugeben, daß es vorliegend nicht um die Werbung für eine im Verhältnis zum Kläger "branchenfremde" gewerbliche Leistung der Beklagten geht, wie sie in der Regel den bisher in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen zugrunde lag (vgl. z.B. BGHZ 20, 345 ff.; 26, 349 ff.; Senatsurteile vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205 f. und vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - aaO; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1960 - I ZR 87/59 - NJW 1961, 558 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04

    Bildnisschutz für Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale

    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • OLG München, 31.03.1995 - 21 U 3377/94

    Taufe / Täufling

    Nach dieser Vorschrift bedarf es keiner Einwilligung des Betroffenen, wenn er sich zufällig in eine Umgebung befindet, die den eigentlichen Gegenstand der Abbildung bildet (BGH NJW 1961, 558).
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 894/06

    Grenzen des Bildnisschutzes: Verwendung eines auf einer

    Voraussetzung hierfür wäre, dass aus der Sicht des unbefangenen Betrachters die abgebildete Örtlichkeit - hier also das imaginäre Büro ... - den eigentlichen Gegenstand der Abbildung ausmacht und die Person - hier also die Klägerin - darin nur zufällig mit abgebildet ist (BGH, NJW 1961, 558, 558 f.).
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