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BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62 |
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- BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
Auszug aus BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62
Eine Berichtigung braucht anerkanntermaßen vor der Urteilsformel nicht halt zu machen (RG JW 1927, 1638; BGH NJW 1964, 1858). - RG, 11.11.1935 - IV 160/35
Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.
Auszug aus BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62
Erst mit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. November 1935 (RGZ 149, 200) hat sich, soweit ersichtlich, die Ansicht klar durchgesetzt, daß auch bei gemeinsamem Selbstmord von Eheleuten eine "gemeinsame Gefahr" im Sinne des § 20 BGB vorliegt. - BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGHZ 4, 328). - RG, 14.12.1932 - V 275/32
1. Findet die Vorschrift des § 185 Abs. 2 BGB. auch Anwendung auf Verfügungen …
Auszug aus BGH, 28.10.1964 - V ZR 160/62
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einem Unterschied in der Formulierung der Einigungserklärung gegenüber der Eintragung im Grundbuch der Tatriehter nicht gehindert ist, im Wege der Auslegung festzustellen, daß es sich um eine Eintragung gemäß den Einigungserklärungen handelt (RGZ 139, 118, 130).