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   BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71   

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https://dejure.org/1971,3092
BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71 (https://dejure.org/1971,3092)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1971 - V BLw 8/71 (https://dejure.org/1971,3092)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1971 - V BLw 8/71 (https://dejure.org/1971,3092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Feststellung der Hoferbengemeinschaft - Ermittlung der Erbfolge auf Grundlage eines Erbvertrags im Wege ergänzender Auslegung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse - Berücksichtigung von außerhalb des Testaments liegenden Umständen zur Ermittlung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71
    Mit drei von den angeführten Entscheidungen - BGHZ 31, 13; RdL 1956, 299; RdL 1965, 179 - möchte die Rechtsbeschwerde ihren Vorwurf belegen, das Oberlandesgericht habe den Erbvertrag vom 12. Juli 1941 falsch ausgelegt .

    Im Urteil vom 30. September 1959, V ZR 66/58, BGHZ 31, 13, bei dem es um ein erbvertragliches Vermächtnis ging, erwähnte der Senat, wenn auch nur beiläufig (S. 22 a.a.O.), den Unterschied zwischen dem wirklichen Willen der Beteiligten und "einem (durch ergänzende Erbvertragsauslegung zu ermittelnden) hypothetischen Willen".

  • BGH, 29.10.1970 - V BLw 2/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Pflicht zur Ersatzleistung eines

    Auszug aus BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71
    Daß die laut § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG erforderliche Bezeichnung der Entscheidung, von der nach der Behauptung des Rechtsbeschwerdeführers abgewichen worden sein soll, in den Text der Rechtsbeschwerdebegründung gehört, ist in Schrifttum und Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nie angezweifelt worden (vgl. Pritsch, Kommentar zum LwVG § 24 Bern. III c beta Nr. 2; Beschlüsse des Senats RdL 1958, 39 unter Nr. 2 am Anfang, und vom 29. Oktober 1970, V BLw 2/70, S. 9).
  • BGH, 15.03.1965 - III ZR 108/63
    Auszug aus BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71
    In ähnlicher Form hat schließlich der III. Zivilsenat bei Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs in seinem Urteil vom 15. März 1965, III ZR 108/63, RdL 1965, 179 die Notwendigkeit einer ergänzenden Auslegung zur Ausfüllung von Testamentslücken betont; gerade im Hinblick darauf, daß eine letztwillige Verfügung erst mit dem Erbfall wirksam werde und die tatsächlichen Verhältnisse sich bis zu diesem Zeitpunkt oft geändert hätten, sei einer solchen Auslegung nicht zu entraten (S. 180 a.a.O.).
  • BGH, 10.12.1957 - V BLw 31/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71
    Die vierte und letzte der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen, nämlich der Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1957, V BLw 31/57, RdL 1958, 39, befaßt sich unter anderem mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Nachlaß bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch als ungeregelt im Sinne der Übergangsbestimmungen des Art. XII des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 und des § 58 LVO anzusehen sei.
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 9/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1971 - V BLw 8/71
    Ausführlicher findet sich derselbe bedanke im Beschluß des Senats vom 9. Juli 1956, V BLw 9/56, RdL 1956, 299, wo dem dortigen Beschwerdegericht vorgehalten wurde, übersehen zu haben, daß auch außerhalb eines Testaments liegende Umstände zur Ermittlung des Erblasserwillens berücksichtigt werden könnten und nicht zuletzt die Möglichkeit einer sogenannten ergänzenden Testamentsauslegung bestehe; über deren Wesen und Methode enthält der Beschluß nähere - von der jetzigen Rechtsbeschwerde teilweise wörtlich übernommene - Darlegungen sowie den Hinweis, dabei handele es sich nicht um den wirklichen Willen des Erblassers, sondern "um die Berücksichtigung eines unwirklichen Willens, ... der vermutlich wirklich wäre, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung die künftige Entwicklung wenigstens als möglich vorausgesehen hätte" (S. 300 a.a.O.).
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