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   BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08   

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https://dejure.org/2008,8825
BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 2 StGB
    Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum: Indizwert der BAK und erforderliche ergänzende tragfähige Anhaltspunkte; Warnfunktion einer nicht rechtskräftigen Verurteilung: Vorleben)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch von nicht rechtskräftigen Verurteilungen kann eine Warnfunktion ausgehen, so dass diese bei der Strafzumessung gegebenenfalls strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 2; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 362 ff.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch sonst ist aus den Feststellungen ein tragfähiger Anhalt für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. zudem BGHSt 43, 66; 49, 239).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch sonst ist aus den Feststellungen ein tragfähiger Anhalt für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. zudem BGHSt 43, 66; 49, 239).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch von nicht rechtskräftigen Verurteilungen kann eine Warnfunktion ausgehen, so dass diese bei der Strafzumessung gegebenenfalls strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 2; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 362 ff.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist aber dann möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind (BGHSt 29, 319, 320).
  • OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16

    Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter

    Auch im Strafrecht sind über § 46 Abs. 2 StGB ("Vorleben") einschlägige Vorstrafen ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (statt aller Stree/Kinzig , in: Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 46 Rn. 30 ff., für noch nicht rechtskräftige Vorstrafe etwa auch BGH v. 28.10.2008 - 5 StR 312/08, NStZ-Rr 2009, 44).
  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

    Die Missachtung eines solchen Warneffekts hat aber nicht nur für die Strafzumessung, sondern insbesondere für die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 312/08, Rn. 11, juris).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    Dass dieses Urteil des Amtsgerichts Obernburg erst am 01.02.2019 rechtskräftig wurde und der Angeschuldigte deshalb zur Tatzeit noch nicht unter Bewährung stand, spielt dabei keine wesentliche Rolle, weil die von der Verurteilung und der Belehrung nach § 268a StPO ausgehende Warnfunktion bereits im gleichen Umfang bestand (BGH, Beschluss vom 28.10.2008, Az: 5 StR 312/08).
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