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BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei fehlerhaften Angaben des Hausarztes gegenüber einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; VVG a.F. § 22
Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei fehlerhaften Angaben des Hausarztes gegenüber einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2006 - 2 O 577/05
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2006 - 5 O 577/05
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
- BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von …
Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei am 28.10.2009 ergangenen Entscheidungen (IV ZR 138/08 und IV ZR 140/08, beide zitiert nach juris; letztere u.a. abgedruckt in NJW 2010, 289) zu der bis dahin in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierten Rechtsfrage eines materiellen oder prozessualen Verwertungsverbotes für auf der Grundlage einer zu weit gefassten Schweigepflichtentbindung - und deshalb möglicherweise rechtswidrig - gewonnene Erkenntnisse wie folgt grundlegend positioniert:.