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   BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09   

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https://dejure.org/2009,6499
BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09 (https://dejure.org/2009,6499)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2009 - IV ZB 10/09 (https://dejure.org/2009,6499)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 (https://dejure.org/2009,6499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung; Fehlen der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten bei Berufungseinlegung per Telefax; Ausdrückliche telefonische Bestätigung des Erhalts einer Berufungseinlegung per Fax ...

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung; Fehlen der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten bei Berufungseinlegung per Telefax; Ausdrückliche telefonische Bestätigung des Erhalts einer Berufungseinlegung per Fax ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 234 ZPO
    Fristbeginn für Wiedereinsetzung und Hinweispflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristbeginn für Wiedereinsetzung und Hinweispflicht

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 234 ZPO
    Fristbeginn für Wiedereinsetzung und Hinweispflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1000
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09
    1585 [[...] Tz. 12]; BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG, NJW 2004, 2887) führt auch zu gerichtlichen Fürsorgeverpflichtungen und schließt die Verpflichtung ein, das Verfahrensrecht so zu handhaben, dass die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet den Parteien im Zivilprozess außerdem effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09
    1585 [[...] Tz. 12]; BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG, NJW 2004, 2887) führt auch zu gerichtlichen Fürsorgeverpflichtungen und schließt die Verpflichtung ein, das Verfahrensrecht so zu handhaben, dass die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird.
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 935; vgl. auch BGH Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 - NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20

    Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist

    Anhaltspunkte für ein widersprüchliches oder anderweitig unklares Verhalten des Gerichts, das - wie in dem Fall, der dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2009 (IV ZB 10/09, NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9 ff.) zugrunde lag - Anlass für weitere klarstellende Hinweise gegeben hätte, dürften im Streitfall fehlen.
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/11

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: Zurückweisung eines nur

    Der Richter ist danach gehalten, das bei ihm anhängige Verfahren so zu gestalten, wie die Parteien es von ihm erwarten dürfen (BVerfG NJW 2005, 814, 815; BVerfGE 78, 123 = NJW 1988, 2787; BGH Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 - NJW-RR 2010, 1000 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 5 U 47/18
    Umgekehrt muss aber das Gericht, wenn es seinerseits solche Zweifel hegt, die Partei ausreichend klar darauf hinweisen, um die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Lauf zu setzen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 -, juris, Rz. 9).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 62/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH FamRZ 1996, 934; vergl. auch BGH NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9; zuletzt BGH MDR 2011, 1208; OLG Nürnberg, BeckRS 2013, 6154).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 5 U 195/18

    Wiedereinsetzung: Notwendiger Vortrag zum angeblichen Verlust eines Schriftsatzes

    Umgekehrt muss aber das Gericht, wenn es seinerseits solche Zweifel hegt, die Partei ausreichend klar darauf hinweisen, um die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Lauf zu setzen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 -, juris, Rz. 9).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag,

    Das Gericht, das solche Zweifel hegt, hat die Partei ausreichend klar darauf hinzuweisen, um die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Lauf zu setzen (BGH 28.10.2009 - IV ZB 10/09 - Rn. 9).
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