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   BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08   

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BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08 (https://dejure.org/2009,9708)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2009 - IV ZR 138/08 (https://dejure.org/2009,9708)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 138/08 (https://dejure.org/2009,9708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei fehlerhaften Angaben des Hausarztes gegenüber einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; VVG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; VVG a.F. § 22
    Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei fehlerhaften Angaben des Hausarztes gegenüber einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 1; 166, 283; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342), wonach heimlich eingeholte Abstammungsgutachten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren "auch als Parteivortrag ungeeignet [seien], die Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage herbeizuführen" (BGHZ 166, 283 Tz. 10).

    Um das vom Untersuchungsgrundsatz geprägte Vaterschaftsanfechtungsverfahren in Gang zu bringen, muss der Kläger lediglich Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Abstammung des Kindes von dem als Vater geltenden Kläger zu wecken und die Möglichkeit der Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fern liegend erscheinen zu lassen (BGHZ 162, 1, 3).

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Zwar ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, dass die erteilte umfassende Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht und die Ermächtigung des Beklagten, bei diesen selbständig Informationen über den Gesundheitszustand der Klägerin einzuholen, unwirksam war (vgl. BVerfG VersR 2006, 1669).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Aus denselben Erwägungen besteht kein Anlass, dem Beklagten im Prozess die Berufung auf die gewonnenen Erkenntnisse zu verwehren oder für das Gericht ein Verwertungsverbot zu begründen (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Im Senatsurteil vom heutigen Tage im Verfahren IV ZR 140/08 (zur Veröffentlichung bestimmt) hatte der Senat in einer vergleichbaren Fallgestaltung das Geheimhaltungsinteresse des arglistig täuschenden Versicherungsnehmers an seinen Gesundheitsdaten gegenüber dem Interesse des getäuschten Berufsunfähigkeitsversicherers an der Verwendung von Gesundheitsdaten, die dieser im Vertrauen auf eine wegen ihrer Reichweite unwirksame Einwilligungserklärung erhoben hatte, abzuwägen.
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Treuwidriges Verhalten eines Vertragspartners kann zwar dazu führen, ihm die Ausübung eines ihm zustehenden Rechts zu versagen ist, wenn er sich dieses Recht gerade durch das treuwidrige Verhalten verschafft hat (vgl. BGHZ 57, 108, 111).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 1; 166, 283; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342), wonach heimlich eingeholte Abstammungsgutachten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren "auch als Parteivortrag ungeeignet [seien], die Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage herbeizuführen" (BGHZ 166, 283 Tz. 10).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 1; 166, 283; BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342), wonach heimlich eingeholte Abstammungsgutachten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren "auch als Parteivortrag ungeeignet [seien], die Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage herbeizuführen" (BGHZ 166, 283 Tz. 10).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Lässt sich - wie hier - ein solches zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (vgl. BGHZ 68, 299, 304; 55, 274, 279 f.; Looschelders/Olzen in Staudinger, BGB [2005] § 242 Rdn. 220, 251).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
    Lässt sich - wie hier - ein solches zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (vgl. BGHZ 68, 299, 304; 55, 274, 279 f.; Looschelders/Olzen in Staudinger, BGB [2005] § 242 Rdn. 220, 251).
  • OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07

    Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei am 28.10.2009 ergangenen Entscheidungen (IV ZR 138/08 und IV ZR 140/08, beide zitiert nach juris; letztere u.a. abgedruckt in NJW 2010, 289) zu der bis dahin in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierten Rechtsfrage eines materiellen oder prozessualen Verwertungsverbotes für auf der Grundlage einer zu weit gefassten Schweigepflichtentbindung - und deshalb möglicherweise rechtswidrig - gewonnene Erkenntnisse wie folgt grundlegend positioniert:.
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