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   BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10   

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https://dejure.org/2010,4756
BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10 (https://dejure.org/2010,4756)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - 4 StR 285/10 (https://dejure.org/2010,4756)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 (https://dejure.org/2010,4756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 227 StGB
    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins; keine in jeder Hinsicht erschöpfende Beweiswürdigung; Anforderungen an einen Freispruch); Körperverletzung mit Todesfolge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 227 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 227 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • Wolters Kluwer

    Hinnahme eines durch den Tatrichter erfolgten Freispruchs eines Angeklagten durch das Revisionsgericht bei nicht zu überwindenden Zweifeln des Tatrichters an der Täterschaft des Angeklagten; Erfordernis der Einbeziehung möglicherweise wesentlich gegen den Angeklagten ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Hinnahme eines durch den Tatrichter erfolgten Freispruchs eines Angeklagten durch das Revisionsgericht bei nicht zu überwindenden Zweifeln des Tatrichters an der Täterschaft des Angeklagten; Erfordernis der Einbeziehung möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 m.w.N.).

    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).

  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 231/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Es gibt im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins, der nicht auf der Gewissheit des Tatrichters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146; Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128; vgl. aber BGH, Urteil vom 16. September 2010 - 3 StR 280/10).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146; Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128; vgl. aber BGH, Urteil vom 16. September 2010 - 3 StR 280/10).
  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 280/10

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht (Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146; Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128; vgl. aber BGH, Urteil vom 16. September 2010 - 3 StR 280/10).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Beweiswürdigung; Gesamtdarstellung);

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Die Strafkammer hat offenbar daraus, dass es im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 mwN), gefolgert, dass die Kausalität der Drohung für die Zahlung nur festzustellen sei, wenn hierüber bei jedem einzelnen Kunden - und damit insgesamt in nicht leistbarem Umfang (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, 295 mwN) - Beweis erhoben würde (zur sachgerechten Handhabung derartiger Fälle, auch schon im Ermittlungsverfahren, vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen "lebensfremd" erscheinen mögen (BGH, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 mwN).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (Senat, Urteil vom 23. Juni 2010, 2 StR 35/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, 4 StR 285/10).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10

    Freispruch im "Fall Harry Wörz" rechtskräftig

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 33/57, BGHSt 11, 189; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, Rn. 14, mwN).
  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (Ls)).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Insoweit hat das Landgericht auch nicht seine Darlegungspflicht verletzt, denn eine Beweiswürdigung kann ihrer Natur nach nicht erschöpfend in dem Sinne sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden (BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 386 und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 565/11

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung (Aussage gegen

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 467/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Damit kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte, selbst wenn die vom Tatgericht getroffenen Feststellungen "lebensfremd" erscheinen mögen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 319/10, NStZ-RR 2011, 51, 52; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; ähnlich Urteil vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 375/05, NStZ-RR 2006, 82, 83).
  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 467/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10).
  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 120/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung in der Urteilsbegründung bei

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