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   BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10   

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https://dejure.org/2010,5606
BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,5606)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - III ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,5606)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,5606)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe einer Provision für die Vermittlung einer Eigentumswohnung trotz eines Geheimhaltungsinteresses

  • rewis.io

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 2; ZPO § 3; ZPO § 511 Abs. 3
    Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe einer Provision für die Vermittlung einer Eigentumswohnung trotz eines Geheimhaltungsinteresses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wert einer Auskunft über die Provision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Wert einer Auskunft über die Provision? (IMR 2011, 81)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Dabei kann die Bewertung des Berufungsgerichts nur darauf überprüft werden, ob es die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837; vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Dabei kann die Bewertung des Berufungsgerichts nur darauf überprüft werden, ob es die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837; vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97NJW-RR 1997, 1089).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, Drittbeziehungen stellten keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und hätten deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, wenn der Zeitbedarf für eine große Zahl gleichartiger Handlungen zu schätzen sei, müsse die Schätzung regelmäßig davon ausgehen, wie viel Zeit typischerweise auf die einzelne Handlung entfalle (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050 f.).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Nach ständiger Rechtsprechung bleibt das Interesse des Beklagten, die von der klagenden Partei letztlich angestrebte Leistung nicht erbringen zu müssen, bei der Wertbemessung außer Betracht, weil es durch die Verurteilung zur Auskunft, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht berührt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87, NJW-RR 1988, 693).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93

    Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftserteilung: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10
    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, FamRZ 2008, 1336 Rn. 8; vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 66 und vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, aaO Rn. 9; BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6).

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn 9 f.).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZB 97/17

    Provisionsanspruch aus der Vermittlervereinbarung für den Verkauf einer Sammlung

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; BGH, NJW 2011, 2974 Rn. 8 mwN).

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, dass Drittbeziehungen keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil darstellen und deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern auch für die Beschwer außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; BGH, NJW 2011, 2974 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 5; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/11, WM 2011, 1335 Rn. 4; Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 48/14, ZIP 2016, 1605 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - III ZB 55/11

    Verurteilung zur Rechnungslegung: Wert der Beschwer für Berufung des

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs, sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, BeckRS 2010, 27752 Rn. 5 und Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926, 927 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff; vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, NJW 2008, 2036 Rn. 8; vom 22. April 2009 - XII ZB 49/07, NJW 2009, 2218 Rn. 9; vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934, 935 Rn. 10 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10, NJW-RR 2011, 998 f Rn. 9).

    Seine Bewertung, die im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Grenzen des ihm eröffneten Ermessens (§§ 2, 3 ZPO) überschritten worden sind oder ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist (s. etwa Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 aaO; BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 9 mwN; Beschlüsse vom 16. April 2008 aaO S. 2036 Rn. 9; vom 22. April 2009 aaO Rn. 10 und vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, NJW-RR 2011, 1079 Rn. 8), lässt eine Rechtsverletzung nicht erkennen.

  • BGH, 10.12.2020 - I ZB 23/20

    Bemessen des festzusetzenden Werts des Beschwerdegegenstands nach freiem Ermessen

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; BGH, NJW 2011, 2974 Rn. 8 mwN).

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, dass Drittbeziehungen keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil darstellen und deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern auch für die Beschwer außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; BGH, NJW 2011, 2974 Rn. 8; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 13; Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 14 U 72/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011, II ZB 20/10, juris Tz. 3; BGH Urteil vom 10. Februar 2011, III ZR 338/09, juris Tz. 9; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, III ZB 28/10, juris Tz. 5; BGH, Beschluss vom 28. September 2010, juris Tz. 6; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen stellen Drittbeziehungen keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und sind deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts ohne Bedeutung, sondern haben gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH Beschluss vom 15. Juni 2011, II ZB 20/10, juris Tz. 8; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, III ZR 338/09, juris Tz. 11; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, III ZB 28/10, juris Tz. 9).

  • BGH, 07.03.2013 - III ZB 57/12

    Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung (hier: Verurteilung zur

    Dabei kann die Bewertung des Berufungsgerichts nur darauf überprüft werden, ob es die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - IVb 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837 und vom 23. April 1997 - XII ZB 50/97, NJW-RR 1997, 1089 sowie Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, BeckRS 2010, 27752 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2011 - III ZB 21/11

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde

    Die Bewertung der Beschwer durch das Berufungsgericht hält sich innerhalb des dem Tatrichter vorbehaltenen Ermessensspielraums (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 201/10, WM 2011, 1335, Rn. 4).
  • BGH, 08.06.2021 - II ZR 166/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verurteilung zur

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 8; Beschluss vom 10. Dezember 2020 - I ZB 23/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZR 54/10

    Kriterien zur Beurteilung der Beschwer einer zur Auskunft verurteilten Partei

  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 319/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer privaten Krankenversicherung Höhe der

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2011 - 24 W 83/11

    Verfahrensrecht - Beschwerdewert in Streitwertsachen: Mindestens 200 Euro!

  • OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine

  • OLG München, 12.02.2020 - 23 U 4080/19
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