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   BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15   

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https://dejure.org/2015,40538
BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15 (https://dejure.org/2015,40538)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - 5 StR 436/15 (https://dejure.org/2015,40538)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15 (https://dejure.org/2015,40538)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15
    b) Aufgrund dieser Feststellungen lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass durch die Offenbarungen der Angeklagten eine wesentliche Aufklärungshilfe dadurch geleistet wurde, dass sie den vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der jeweiligen Mittäter verschafft haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27 mwN).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14

    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 5 StR 436/15
    Der Zusammenhang ergibt sich aber nicht allein aus der Identität der Tatbeteiligten (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 2).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 91/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang

    Ein rein zeitliches und örtliches Zusammentreffen der Taten reicht ebenso wenig, wie die bloße Identität der Tatbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15, juris Rn. 4; vom 15. Juli 2015 - 5 StR 209/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Der bloße Umstand, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ein auf Rechnung des W.     von einem Dritten angemietetes Kraftfahrzeug nutzte und es bei Gelegenheit dieser Nutzung zu dem festgestellten objektiven Tatgeschehen kam, genügt für die Annahme eines Zusammenhangs i.S.d. § 46b Abs. 1 StGB nicht (zur Auslegung vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, juris Rn. 6; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20, juris Rn. 5; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 [tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler]; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 5 StR 209/15; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15).
  • BGH, 27.08.2019 - 1 StR 586/18

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (Möglichkeit eines wesentlichen

    Denn auch einer Offenbarung von Wissen durch einen Angeklagten erst nach einer Selbstanzeige eines anderen Beteiligten kann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Taten des anderen Beteiligten zu kommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise kundgetan werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15 Rn. 4; zu § 31 BtMG: BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10 Rn. 4 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08 Rn. 3).
  • BGH, 06.07.2016 - 5 StR 252/16

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Mit Beschluss vom 28. Oktober 2015 (5 StR 436/15) hat der Senat das Urteil gegen beide Angeklagte jeweils im Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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