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   BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20   

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https://dejure.org/2020,37773
BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20 (https://dejure.org/2020,37773)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - XII ZB 353/20 (https://dejure.org/2020,37773)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 353/20 (https://dejure.org/2020,37773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör; Überlassen des Sachverständigengutachtens dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin mit der Gelegenheit zur Äußerung

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör für den Betroffenen im Betreuungsverfahren: Rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor dem Anhörungstermin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 278 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 278 Abs. 1 S. 1
    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör; Überlassen des Sachverständigengutachtens dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin mit der Gelegenheit zur Äußerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des SV-Gutachtens an Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 258
  • MDR 2021, 252
  • MDR 2021, 253
  • FamRZ 2021, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um diesem Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 -XII ZB 228/20, MDR 2020, 1200 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem im Betreuungsverfahren gemäß § 275 FamFG verfahrensfähigen Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 8 mwN und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um diesem Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 -XII ZB 228/20, MDR 2020, 1200 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Diesen Zweck kann sie regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem im Betreuungsverfahren gemäß § 275 FamFG verfahrensfähigen Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 8 mwN und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 252/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung seiner Betreuung;

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Daher kann im vorliegenden Fall aus dem Umstand, dass das Gutachten ausweislich der Akten an den Betroffenen hinausgegeben wurde (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 - XII ZB 252/19 - FamRZ 2020, 784 Rn. 13), nicht gefolgert werden, dass er ausreichende Gelegenheit hatte, dessen Inhalt zur Kenntnis und hierzu Stellung zu nehmen.
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 9 und vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 9 und vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
    Den Akten lässt sich auch keine Äußerung des Betroffenen entnehmen, die den Rückschluss darauf erlauben würde, dass ihm das Sachverständigengutachten tatsächlich vorlag (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. April 2020 - XII ZB 561/19 - FamRZ 2020, 1122 Rn. 8).
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