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   BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58   

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https://dejure.org/1958,278
BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58 (https://dejure.org/1958,278)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1958 - 1 StR 449/58 (https://dejure.org/1958,278)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1958 - 1 StR 449/58 (https://dejure.org/1958,278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 227
  • NJW 1959, 685
  • MDR 1959, 321
  • JR 1959, 148
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Wohl aber tat er dies durch rechtlichen Ratschlag und durch Unterrichtung des von ihm der E. A.G. empfohlenen Anwalts über den Sachverhalt; denn insoweit handelte er nicht außerhalb, sondern gerade vermöge seines Berufes als Rechtsanwalt (BGH 1 StR 298/58 vom 14. Oktober 1958, zum Abdruck bestimmt).

    Die Frage des Verbotsirrtums wird schließlich noch unter dem Gesichtspunkt zu prüfen sein, daß der Angeklagte bei der Beratung der Hauptgläubigerin zugleich weitgehend eigene Interessen verfolgte (BGH 1 StR 298/58 vom 14. Oktober 1958, wie oben angeführt).

  • BGH, 20.12.1955 - 1 StR 371/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Diese Rechtsauffassung liegt schon den (nicht veröffentlichten) Urteilen des Senats 1 StR 371/55 vom 20. Dezember 1955 und 1 StR 17/58 vom 25. Februar 1958 zugrunde.
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Dieser Rechtsansicht ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 9, 367 und NJW 1958, 918 Nr. 14).
  • BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56
    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Dieser Rechtsansicht ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 9, 367 und NJW 1958, 918 Nr. 14).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Ähnlich hat der Bundesgerichtshof den Angeklagten nicht als seinem gesetzlichen Richter entzogen erachtet, wenn er infolge irrtümlicher Auslegung des Geschäftsverteilungsplans von einer anderen als der zuständigem Kammer abgeurteilt wurde (BGHSt 11, 106).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Das Bundesverfassungsgericht hat Beschlüsse des Bundestags weder deswegen für unwirksam angesehen, weil sie unter Mitwirkung einer später für verfassungswidrig erklärten Partei zustandegekommen waren, noch aus dem Grunde, weil sie sodann ohne die (ihrer Mandate von Anfang an für verlustig erklärten) Abgeordneten der Partei beschlossen wurden (BVerfGE 2, 1, 78).
  • RG, 21.09.1903 - 2078/03

    Gehören zu den Mitgliedern des Landgerichts, die im Falle der Verhinderung des

    Auszug aus BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58
    Immerhin läßt sich erkennen, daß es in den Kreis der "Mitglieder" den Landgerichtspräsidenten und die Landgerichtsdirektoren nicht einbezogen wissen will, wenn es sie aus ihm hervorhebt und die einen den anderen gegenüberstellt (RGSt 36, 379).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Beruht aber die Zusammensetzung des Präsidiums auf einer vertretbaren Auslegung einer nicht eindeutigen Gesetzesbestimmung, so sind die Beschlüsse des Präsidiums nicht ungültig (vgl. BGHSt 12, 227, 230 f.; 12, 402, 405).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Beruht diese auf einer letztlich irrigen, aber vertretbaren Auslegung einer nicht eindeutigen Gesetzesbestimmung, so kann ein Verfahrensverstoß zu verneinen sein (so schon BGHSt 12, 227, 233) und die bloß irrtümliche Abweichung von den Zuweisungen des Geschäftsverteilungsplans vermag die Revision nicht zu begründen (BGHSt 11, 106, 110).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Dabei ist das Verfahren des Präsidiums im Gesetz nur lückenhaft geregelt und somit im Übrigen - im gesetzlichen Rahmen - dessen eigenem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. BGHSt 12, 227 ; BGH, Urteil vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, NJW 1995, 2494; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274).
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