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   BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63   

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BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63 (https://dejure.org/1963,1328)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - Ia ZB 213/63 (https://dejure.org/1963,1328)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - Ia ZB 213/63 (https://dejure.org/1963,1328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 276
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1962 - I ZB 3/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Amtlicher Leitsatz: Die nach § 1 Nr. 2 des 4. Überleitungsgesetzes auf die bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen noch anzuwendende Vorschrift des § 3 Nr. 6 des 1. Überleitungsgesetzes, nach der die Erteilung des Patents ohne Prüfung der Patentfähigkeit zu beschließen ist, wenn die dagegen erhobenen Einsprüche zurückgenommen werden, ist auch von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts in denjenigen Beschwerdeverfahren anzuwenden, die nach § 11 Abs. 1 des 6. Überleitungsgesetzes oder nach § 36 l PatG n.F. an das Bundespatentgericht gelangt sind, dagegen nicht in denjenigen Verfahren, die - nach Versagung des Patents durch eine das Beschwerdeverfahren nach § 34 PatG a.F. abschließende Entscheidung eines Beschwerdesenats des Deutschen Patentamts - nach § 11 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3 oder Abs. 5 des 6. Überleitungsgesetzes an das Bundespatentgericht gelangt sind (Bestätigung und Ergänzung von I ZB 3/62 vom 26. Oktober 1962).

    Der Beschwerdesenat bezieht sich dafür auch auf den Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - I ZB 8 /62 - vom 26. Oktober 1962 (der im wesentlichen gleichlautende Beschluß I ZB 3 /62 vom 26. Oktober 1962 ist inzwischen abgedruckt in BPatGerE 2, 234, in BlPMZ 1963, 121 und in GRUR 1963, 190 m. Anm. von Heine) und auf den Beschluß des 21. Senats des Bundespatentgerichts - 21 W 628/61 - vom 31. Januar 1963 (inzwischen abgedruckt in BPatGerE 3, 144, in BlPMZ 1963, 119 und in GRUR 1963, 314 - nur Leitsatz - m. Anm. von Müller).

    Der hier erkennende Ia-Zivilsenat schließt sich trotz der von der Rechtsbeschwerde und von Heine und Müller in GRUR 1963, 190 (193) und 314 dagegen erhobenen Bedenken den Ausführungen in den Beschlüssen I ZB 3/62 und 8/62 des früheren Ernten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1962 an und erachtet aus ähnlichen Erwägungen, wie sie im Beschluß des 21. Senats des Bundespatentgerichts vom 31. Januar 1963 angestellt worden sind, die Vorschrift des § 3 Nr. 6 des Ersten Überleitungsgesetzes auch in dem hier vorliegenden, von den Fällen des Ersten Zivilsenats etwas abweichenden Falle nicht für anwendbar.

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Sie werden in diesen Fällen, wie es der Erste Zivilsenat im Beschluß I ZB 23/62 vom 21. Dezember 1962 - Radgehäuse - (GRUR 1963, 593, 595 bei III 1 b) bb)) ausgedrückt hat, gewissermaßen als eine höhere Instanz gegenüber den früheren Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts tätig.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Durch die zulässige Rechtsbeschwerde ist der angefochtene Beschluß der vollen revisionsmäßigen Nachprüfung unterbreitet worden; die Rechtsbeschwerde und ihre Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht sind nicht auf diejenige Rechtsfrage beschränkt, derentwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist, und konnten vom Bundespatentgericht in dem angefochtenen Beschluß auch nicht wirksam auf diese Rechtsfrage beschränkt werden (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der gleichen Frage in § 546 ZPO: BGHZ 9, 357; BGH LM Nr. 27, Nr. 38 a zu § 546 ZPO u.ö.).
  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Daß die im Verfahren nach § 34 PatG a.F. ergangenen Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts, wie später im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) festgestellt, nicht "endgültig" (§ 35 PatG a.F.) waren, sondern als Akte einer Verwaltungsbehörde gemäß der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit den verwaltungsgerichtlichen Bestimmungen der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterlagen, daß sich also insbesondere an das Beschwerdeverfahren nach § 34 PatG a.F. noch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anschließen könnte, war damals weder den am Patentwesen interessierten Fachkreisen noch den an der Gesetzgebung beteiligten Stellen bewußt.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Wie allgemein für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften anerkannt, sind auch zur Auslegung der hier einschlägigen Vorschriften der Wortlaut, der Zusammenhang, der Zweck sowie die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte heranzuziehen (vgl. BVerfGE 11, 126, 130) [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59].
  • BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
    Insbesondere wäre ohne eine solche, das Verfahren vor der "Verwaltungsbehörde" abschließende Entscheidung eine verwaltungsgerichtliche Klage schon nach den verwaltungsgerichtlichen Vorschriften nicht zulässig gewesen; und hatte der Beschwerdesenat in seiner das Verfahren vor dem Deutschen Patentamt abschließenden Entscheidung das Patent nicht versagt, sondern erteilt, so hätte ein Dritter, der sich nicht mittels Einspruchs gegen die Patenterteilung gewandt hatte, nicht die verwaltungsgerichtliche Klage, sondern nur die Nichtigkeitsklage erheben können (vgl. BGH I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - Weidepumpe -, GRUR 1963, 279), während ein Einsprechender, falls er gegen die Patenterteilung die verwaltungsgerichtliche Klage erhoben gehabt hätte und hätte erheben dürfen, mit der Zurücknahme des Einspruchs zugleich die Klage zurückgenommen haben würde, so daß sich auch dann die Frage der Anwendbarkeit von § 3. Nr. 6 nicht mehr hätte stellen können.
  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von

    Bei den bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen - also gerade auch bei der hier streitigen Patentanmeldung - war (und ist auch heute noch) nach § 3 des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949 die Erhebung und Aufrechterhaltung von Einsprüchen sogar die verfahrensrechtliche Voraussetzung dafür, daß überhaupt eine sachlich-rechtliche Prüfung des Patentbegehrens stattfand (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 190 - "Fleischzubereitung" - und GRUR 1964, 276 - "Zinnlot" -).

    Obwohl der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde nicht wegen dieser sachlich-rechtlichen Frage, sondern wegen der zu I erörterten verfahrensrechtlichen Frage zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde und ihre Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht doch nicht auf diejenige Rechtsfrage beschränkt, derentwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen ist (BGH GRUR 1964, 276 - "Zinnlot" -).

  • BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77

    Tabelliermappe

    Daher steht der angefochtene Beschluß in vollem Umfang zur Nachprüfung (BGH GRUR 1964, 276 - Zinnlot; GRUR 1971, 115 - Lenkradbezug I).
  • BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65

    Patentanmeldung betreffend "Abtastverfahren für eine Fernsehübertragungsanlage" -

    Infolge der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist der angefochtene Beschluß in vollem Umfange auf materielle Rechtsmängel und auf gerügte Verfahrensmängel hin nachzuprüfen (vgl. BGH GRUR 1964, 276 - Zinnlot).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64

    Änderung des Patentrechts und Unionspriorität

    Der Senat hat auch auf die weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde einzugehen, da eine zugelassene Rechtsbeschwerde und ihre Prüfung durch den Bundesgerichtshof nicht etwa auf diejenige Rechtsfrage beschränkt sind, deretwegen die Rechtsbeschwerde vom Bundespatentgericht zugelassen worden ist (BGH GRUR 1964, 276 - Zinnlot).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Obwohl der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde nicht wegen dieser Frage, sondern nur wegen der oben zu 1 erörterten Frage zugelassen hat, ist auch diese Frage hier zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1964, 276).
  • BGH, 15.11.1973 - X ZB 10/72

    Anmeldung eines Patents - Patentfähigkeit einer Erfindung - Einsprüche gegen ein

    Die Prüfung der Rechtsbeschwerde ist indessen nicht auf die Rechtsfragen beschränkt, derentwegen sie zugelassen ist; die Zulassung eröffnet vielmehr die Möglichkeit der vollen revisionsmäßigen Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses (BGH GRUR 1964, 276, 277 - Zinnlot; BGHZ 42, 19, 29 = GRUR 1964, 548, 551, - Akteneinsicht I; GRUR 1971, 115, 116 - Lenkradbezug).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

    Dadurch wird das Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die Prüfung dieser Fragen beschränkt, derentwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist; durch die zulässige Rechtsbeschwerde ist vielmehr der angefochtene Beschluß in vollem Umfang der Nachprüfung auf Rechtsfehler zugänglich geworden (BPatGerE 4, 245, 248 = GRUR 64, 276, 277 - Zinnlot).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist, wie der erkennende Senat bereits in dem Beschluß Ia ZB 213/63 vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 276) klargestellt hat, § 3 Nr. 6 des Ersten Überleitungsgesetzes auf die bis zum 31. Dezember 1951 eingereichten Patentanmeldungen auch von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts in denjenigen Beschwerdeverfahren anzuwenden, die nach § 11 Abs. 1 des Sechsten Überleitungsgesetzes an das Bundespatentgericht gelangt sind.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 5/64

    Rechtsmittel

    Obwohl der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde nicht wegen dieser von ihm gar nicht behandelten Frage, sondern nur wegen der oben zu 1 erörterten Frage zugelassen hat, ist auch diese Frage hier zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1964, 276).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 222/63

    Rechtsmittel

    Obwohl der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde nicht wegen dieser Frage, sondern nur wegen der oben zu 1 erörterten Frage zugelassen hat, ist auch diese Frage hier zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1964, 276).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 226/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 10/63

    Rechtsmittel

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