Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1225
BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63 (https://dejure.org/1963,1225)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - Ia ZR 119/63 (https://dejure.org/1963,1225)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - Ia ZR 119/63 (https://dejure.org/1963,1225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 590
  • MDR 1964, 295
  • GRUR 1964, 221
  • DB 1964, 1812
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    In der Revisionsinstanz können Ansprüche aus einer erst nach der letzten Tatsachenverhandlung bekanntgemachten Patentanmeldung nicht geltend gemacht werden, sofern nicht eine Ausnahmesituation entsprechend BGHZ 3, 365 gegeben war.

    In der von der Klägerin angeführten, in BGHZ 3, 365 veröffentlichten Entscheidung konnte der dortige Kläger seine Unterlassungs-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüche in den Tatsacheninstanzen nur auf § 1 UWG und § 826 BGB stützen, weil er wegen der Kriegsverhältnisse, des Zusammenbruchs des deutschen Patentwesens und der Schließung des Reichspatentamts im Jahre 1945 einen Patentschutz für seine bereits im Jahre 1939 angemeldete Erfindung zunächst nicht hatte erlangen können.

  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    Es könnte deshalb auch kein der Raumform zu entnehmender allgemeiner Raumformgedanke geschützt sein (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; RG JW 1938, 3126, 3127).

    Das Berufungsgericht hat seine Auffassung, daß die Lehre des allgemeinen Raumformgedankens auf einer für den Gebrauchsmusterschutz ausreichenden schöpferischen Leistung beruhe, mit Überlegungen begründet, wie sie nach der Rechtsprechung bei der Beurteilung der erfinderischen Bedeutung einer Kombinationserfindung anzustellen sind (vgl. zur Erfindungshöhe eines Gebrauchsmusters: BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; RGZ 211, 212; RG GRUR 1939, 838, 840; zur Erfindungshöhe einer Kombinationserfindung: BGH GRUR 1959, 22, 24 - Einkochdose).

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 210/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    Das Berufungsgericht hat seine Auffassung, daß die Lehre des allgemeinen Raumformgedankens auf einer für den Gebrauchsmusterschutz ausreichenden schöpferischen Leistung beruhe, mit Überlegungen begründet, wie sie nach der Rechtsprechung bei der Beurteilung der erfinderischen Bedeutung einer Kombinationserfindung anzustellen sind (vgl. zur Erfindungshöhe eines Gebrauchsmusters: BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; RGZ 211, 212; RG GRUR 1939, 838, 840; zur Erfindungshöhe einer Kombinationserfindung: BGH GRUR 1959, 22, 24 - Einkochdose).
  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    Verletzungshandlungen sind nicht ohne weiteres von dem Zeitpunkt ab entschuldbar, in dem der Standpunkt des Verletzers durch eine nicht rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts geteilt wird, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um ein auf dem Sondergebiet der Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen tätiges Kollegialgericht handelt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1962 - I ZR 114/60 - Furniergitter; die zitierte Stelle ist in GRUR 1962, 354 nicht abgedruckt).
  • RG, 15.12.1934 - I 184/34

    1. Von welchem Zeitpunkt an kann Schadensersatz wegen schuldhafter

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    Hiernach hat die Beklagte jedenfalls vom Zugehen des Warnungsschreibens vom 17. Oktober 1959 an auf eigene Gefahr gehandelt (RGZ 146, 225, 227) und sich von diesem Zeitpunkt an schadensersatzpflichtig gemacht.
  • RG, 12.10.1935 - I 292/34

    1. Kann im Patentverletzungsstreit noch in der Revisionsinstanz berücksichtigt

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
    Konnte hiernach der Unterlassungsanspruch nicht auf die Patentanmeldung Nr. 1 145 342 gestützt werden, so war er entsprechend der für diesen Fall hilfsweise abgegebenen Erklärung der Klägerin, der die Beklagte zugestimmt hat und die nach ständiger Rechtsprechung aus den eingangs angeführten Gründen auch in der Revisionsinstanz statthaft ist (vgl. hierzu insbesondere RGZ 148, 400, 403), für in der Hauptsache erledigt zu erklären.
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Für solche Fälle hält der Senat an seiner abweichenden Rechtsprechung (BGH GRUR 1958, 179, 180 - Resin; 1964, 221, 222 - Rolladen; 433, 436 - Christbaumbehang) nicht fest.
  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 31/66

    Gebrauchsmusterschutz für ein Handgerät zum Bedrucken, Ausgeben und Anbringen von

    Beide Veränderungen der Schutzrechtslage sind vom Revisionsgericht zu beachten (vgl. bezüglich des Erlöschens des Gebrauchsmusters BGH GRUR 1964, 221, 222 - Rolladen - und bezüglich dessen teilweiser Unwirksamkeit BGH GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck I -).

    Der mit der Klage verfolgte Unterlassungsanspruch aus den §§ 15 Abs. 1, 5 Abs. 1 GebrMG, weichen die Klägerin mit Zustimmung des Beklagten nach Erlöschen des Schutzrechts in der Revisionsinstanz statthafterweise (vgl. RGZ 148, 400, 403 und BGH GRUR 1964, 221, 223 - Rolladen -) in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, ist sonach ursprünglich begründet gewesen.

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Hieran ändert auch der von der Revision betonte Umstand nichts, daß das Berufungsgericht die Heranziehung eines Sachverständigen für erforderlich gehalten hat und daß nicht Fragen der technischen, sondern der patentrechtlichen Äquivalenz zu beurteilen waren (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1963 - Ia ZR 119/63 - Kunststoff-Rolladen; unvollständig veröffentlicht in GRUR 1964, 221).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer -

    Hiernach hat der Beklagte, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, vom Zugang des Warnungsschreibens an, d.h. ab 10. Juli 1956 auf eigene Gefahr gehandelt und sich von diesem Zeitpunkt an schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. RGZ 146, 225, 227 und Urteil des erkennenden, früher als Ia-Zivilsenat bezeichneten Senats vom 28. November 1963 - Ia ZR 119/63 - Rolladen -, insoweit in GRUR 1964, 221 ff nicht abgedruckt).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 8 U 190/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für Restitutionsklage

    In diesem Fall wäre die Sache an die Tatsacheninstanz zurückverwiesen worden (BGH Urteil vom 9.7.1951, - Az. IV ZR 3/50 -, BGHZ 3, 65-70; Urteil vom 28.11.1963, - Az. Ia ZR 119/63 -, BGH Warn 1964, 14-16).
  • BGH, 13.03.1973 - X ZR 53/69

    Ablauf eines Gebrauchsmusters - Diebstahlsicherungen für Kraftfahrzeuge -

    In der Rechtsprechung wird es deshalb als ausreichend angesehen, wenn durch die Unterkombination nur einige der mit der Gesamtkombination erstrebten Vorteile erreicht werden (BGH GRUR 1964, 221, 224 - Rolladen).
  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5

    Dagegen ist die Berücksichtigung der Änderung der Schutzrechtslage, soweit sie das Schutzrecht, welches die Grundlage der Klageforderung bildet, nicht betraf, abgelehnt worden (BGH GRUR 1964, 221, 222 - Rolladen).
  • BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71

    Patentierung der Antriebsumkehrung eines Zwangsmischers - Erfassung eines

    Die vom Berufungsgericht zur Offenbarung der Antriebsumkehrung und damit des von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Erfindungsgedankens getroffene Feststellung, bei der es sich im wesentlichen um eine Feststellung tatsächlicher Art handelt (BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung; GRUR 1964, 221, 224 - Rolladen), kann nicht dadurch beseitigt werden, daß die Revision ihre eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der des Berufungsgerichts setzt.
  • BGH, 16.03.1967 - Ia ZR 97/64

    Grundsätze für die Auslegung eines Patents - Anmeldung eines Patents für eine

    Der vom Berufungsgericht zuerkannte Unterlassungsanspruch hat sich dagegen entsprechend der Erklärung des Klägers, welcher die Beklagte zugestimmt hat und die nach ständiger Rechtsprechung auch in der Revisionsinstanz statthaft ist (vgl. RGZ 148, 400, 403 und BGH GRUR 1964, 221, 223 - Rolladen), in der Hauptsache erledigt.
  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 96/64

    Schutzfähigkeit des für den Rechtstreit erheblichen, in der Raumform verkörperten

    Die Unterlassungsansprüche sind dagegen entsprechend der Erklärung der Klägerin, welcher die Beklagte zugestimmt hat und die nach ständiger Rechtsprechung auch in der Revisionsinstanz statthaft ist (vgl. RGZ 148, 400, 403 und BGH GRUR 1964, 221, 223 - Rolladen), in der Hauptsache erledigt.
  • BGH, 08.02.1966 - Ia ZR 42/65

    Gegenständliche Verletzung des Klagegebrauchsmusters - Äquivalente Gestaltung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht