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   BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67   

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https://dejure.org/1967,7141
BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67 (https://dejure.org/1967,7141)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1967 - 1 StR 531/67 (https://dejure.org/1967,7141)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1967 - 1 StR 531/67 (https://dejure.org/1967,7141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Wucherns und Betruges - Betreiben von Kreditgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Dabei wird auch zu beachten sein, daß es bei den vom Landgericht offenbar in die Schadenssumme einbezogenen Zinsen, Mahngebühren, Prozeßkosten und Zwangsvollstreckungskosten (UA S. 65) am Erfordernis der Stoffgleichheit (BGHSt 6, 115) fehlt, so daß sich der Schuldumfang insoweit mindern muß, während dieser mittelbare Schaden anderseits bei der Strafzumessung mit berücksichtigt werden darf (BGH VRS 15, 112, 114).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Dabei wird auch zu beachten sein, daß es bei den vom Landgericht offenbar in die Schadenssumme einbezogenen Zinsen, Mahngebühren, Prozeßkosten und Zwangsvollstreckungskosten (UA S. 65) am Erfordernis der Stoffgleichheit (BGHSt 6, 115) fehlt, so daß sich der Schuldumfang insoweit mindern muß, während dieser mittelbare Schaden anderseits bei der Strafzumessung mit berücksichtigt werden darf (BGH VRS 15, 112, 114).
  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Die Veröffentlichung - nach § 23 UWG - wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Strafe nicht aus § 4 UWG, sondern aus § 302 e StGB als dem härteren Gesetz zu entnehmen war (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Bd. I 9. Aufl., § 23 UWG Rz. 3); sie müßte allerdings auf den Teil des Urteilstenors beschränkt werden, der den Verstoß gegen das UWG betrifft (BGHSt 10, 306).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Daher kann nicht ausgesprochen werden, daß sie "in Wegfall kommen" (BGHSt 12, 99).
  • BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Für den Begriff der Unerfahrenheit kommt es nicht auf die bloße Unkenntnis der Bedeutung und Tragweite des abgeschlossenen Geschäfts, sondern auf allgemeine Merkmale an, die den Ausgebeuteten hinsichtlich seiner Geschäftskenntnisse und Lebenserfahrung gegenüber dem Durchschnittsmenschen als benachteiligt erscheinen lassen (BGHSt 13, 233 [BGH 04.04.1959 - 2 StR 596/58]).
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 212/60

    Betriebssanierung als Rechtsbesorgung

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Das schriftliche oder mündliche Verhandeln für Schuldner mit deren Gläubigern über Stundungen und Ratenzahlungen zum Zwecke der Entschuldung ist verbotene Rechtsberatung, falls die Genehmigung hierzu fehlt (BGHZ 36, 321).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Daran vermag nichts zu ändern, daß die Kunden möglicherweise - schon im Hinblick auf die Vorschrift des § 134 BGB (BGHZ 37, 258) - auf die Bemühungen des Angeklagten um Herabsetzung oder Stundung keinen rechtlich gesicherten Anspruch hatten.
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Im übrigen ist es nicht Aufgabe des erkennenden Richters, bei Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 StGB den bereits verbüßten Teil der einbezogenen Einzelstrafen auf die Gesamtstrafe anzurechnen (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • RG, 29.09.1896 - 2583/96

    1. Kann der Thatbestand des Sachwuchers im Sinne des § 302 e St.G.B.'s (Art. 1

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Denn bei dem für die Prüfung des Mißverhältnisses erforderlichen Vergleich zwischen der Leistung des Gläubigers und der ihm hierfür gegebenen oder versprochenen Gegenleistung ist allein der Vertragswille der Beteiligten entscheidend (vgl. RGSt 29, 78, 84); die zivilrechtliche Gültigkeit des abgeschlossenen Geschäfts kommt - auch abgesehen von dem Einfluß eines wucherischen Tatbestandes darauf (§ 138 Abs. 2 BGB) - überhaupt nicht in Betracht (RG Recht 1915 Nr. 2413).
  • RG, 29.10.1940 - 4 D 404/40

    Zur Frage der Bemessung des gerechten Preises beim Sachwucher (§ 302 e StGB.).

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67
    Das Urteil entnimmt hieraus ein auffälliges Mißverhältnis zwischen der Leistung des Angeklagten und der von ihm beanspruchten Vermögensvorteile, indem es im einzelnen darlegt, daß sich als durchschnittliche Gegenleistung der Schuldner nach Abzug einer - anscheinend nur grob geschätzten (RGSt 74, 345)-Vergütung für allgemeine Bürokosten für eine Stunde allereinfachster Büroarbeit ein Entgelt von 100, 00 DM errechne (UA S. 75).
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