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   BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73   

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https://dejure.org/1973,3575
BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73 (https://dejure.org/1973,3575)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1973 - 3 StR 2/73 (https://dejure.org/1973,3575)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1973 - 3 StR 2/73 (https://dejure.org/1973,3575)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergehens der Störpropaganda gegen die Bundeswehr - Vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum bei der Verteilung von Flugblättern gegen die Bundeswehr - Anforderungen an die Wertung eines Verbotsirrtums als nicht vermeidbar - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Bei der Prüfung, ob eine Äußerung ein politisches Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung im Sinne von § 186 StGB darstellt, kann es wesentlich darauf ankommen, welche politische oder weltanschauliche Grundhaltung der Äußerung zugrunde liegt; es wird sich dann häufig ergeben, daß eine bei flüchtiger Betrachtungsweise als Tatsachenbehauptung erscheinende Äußerung ganz oder überwiegend ein politisches Werturteil ist (BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330).

    Sie wird ferner - zu prüfen haben, ob bei einer solchen Auslegung in der Erklärung eine Tatsachenbehauptung zu sehen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 159 und 357).

  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Die Erwägungen, mit denen die Strafkammer die Unvermeidbarkeit des den Angeklagten zugebilligten Verbotsirrtums begründet hat, sind - wie die Revision zu Recht beanstandet - rechtsfehlerhaft: Ein Verbotsirrtum kann nur dann als nicht vermeidbar gewertet werden, wenn der Angeklagte trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumutenden Anspannung seines Gewissens die Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Tuns nicht zu gewinnen vermochte (BGHSt 2, 194, 201, 209; 21, 18, 20).

    Dies setzt voraus, daß der Angeklagte alle seine geistigen Erkenntniskräfte und sittlichen Wertvorstellungen eingesetzt und auftauchende Zweifel durch Nachdenken und gegebenenfalls durch Einholung von Rat beseitigt hat (BGHSt 21, 18, 20 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Dies ist dann der Fall, wenn bei der Auslegung sich nach dem Sachverhalt aufdrängende Umstände nicht berücksichtigt worden sind (OLG Hamm NJW 1961, 1937; NJW 1971, 1852, 1853), so wie es ganz allgemein rechtsfehlerhaft ist, wenn der Tatrichter bei der ihm obliegenden Feststellung des Sachverhalts - zu der auch die Auslegung von Erklärungen gehört - naheliegende Möglichkeiten, die geeignet sind, die Beurteilung des Falles zu beeinflussen, nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 21.11.1950 - 2 StR 21/50 - S. 2, bei Dallinger MDR 1951, 276; BGH VRS 27, 445; OLG Hamm NJW 1973, 817).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Die Erwägungen, mit denen die Strafkammer die Unvermeidbarkeit des den Angeklagten zugebilligten Verbotsirrtums begründet hat, sind - wie die Revision zu Recht beanstandet - rechtsfehlerhaft: Ein Verbotsirrtum kann nur dann als nicht vermeidbar gewertet werden, wenn der Angeklagte trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumutenden Anspannung seines Gewissens die Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Tuns nicht zu gewinnen vermochte (BGHSt 2, 194, 201, 209; 21, 18, 20).
  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Zwar ist die Feststellung des Inhalts und der Bedeutung einer Erklärung, also ihre Auslegung, Aufgabe des Tatrichters (RG JW 1926, 1184 Nr. 25; BGH, Urteil vom 5. Februar 1954 - 5 StR 441/53 - S. 6; OLG Hamm NJW 1961, 1937).
  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Bei der Prüfung, ob eine Äußerung ein politisches Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung im Sinne von § 186 StGB darstellt, kann es wesentlich darauf ankommen, welche politische oder weltanschauliche Grundhaltung der Äußerung zugrunde liegt; es wird sich dann häufig ergeben, daß eine bei flüchtiger Betrachtungsweise als Tatsachenbehauptung erscheinende Äußerung ganz oder überwiegend ein politisches Werturteil ist (BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330).
  • BGH, 21.06.1963 - 4 StR 214/63

    Wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Rechtsethische und

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juni 1963 (4 StR 214/63, bei Martin DAR 1964, 101) bereits ausgeführt hat, ist der Tatrichter nicht verpflichtet, Angaben, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, ohne weiteres als "unwiderlegt" mit der Wirkung hinzunehmen, daß sie zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müßten; maßgebend ist allein, ob der Tatrichter in der Lage ist, sich auf Grund des gesamten Beweisergebnisses der Hauptverhandlung die Überzeugung zu bilden, ein bestimmter Vorgang habe sich ereignet oder nicht ereignet.
  • OLG Hamm, 19.12.1972 - 5 Ss 1200/72
    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Dies ist dann der Fall, wenn bei der Auslegung sich nach dem Sachverhalt aufdrängende Umstände nicht berücksichtigt worden sind (OLG Hamm NJW 1961, 1937; NJW 1971, 1852, 1853), so wie es ganz allgemein rechtsfehlerhaft ist, wenn der Tatrichter bei der ihm obliegenden Feststellung des Sachverhalts - zu der auch die Auslegung von Erklärungen gehört - naheliegende Möglichkeiten, die geeignet sind, die Beurteilung des Falles zu beeinflussen, nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 21.11.1950 - 2 StR 21/50 - S. 2, bei Dallinger MDR 1951, 276; BGH VRS 27, 445; OLG Hamm NJW 1973, 817).
  • RG, 04.07.1933 - I 670/33

    Kann ein "Behaupten" im Sinn des § 186 StGB. auch darin gefunden werden, daß

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73
    Die Äußerungen der Angeklagten enthalten daher insoweit letztlich eine Würdigung von mitgeteilten realen Vorgängen - Tötungshandlungen im Krieg und durch Soldaten - eine solche Würdigung bedeutet die Abgabe eines Werturteils (RGSt 67, 268, 269).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Ob die vom Täter aufgestellten oder verbreiteten Erklärungen Tatsachenbehauptungen oder bloße Werturteile sind, ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen (RG JW 1926, 1184; BGH, Urteil vom 5. Februar 1954 - 5 StR 441/53; Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 2/73 I).
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