Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1985 - I ZR 89/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6336
BGH, 28.11.1985 - I ZR 89/83 (https://dejure.org/1985,6336)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1985 - I ZR 89/83 (https://dejure.org/1985,6336)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1985 - I ZR 89/83 (https://dejure.org/1985,6336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Wirksamkeit einer Taschenbuchlizenzvergabe - Vorliegen eines vertraglichen Rechts, eine Taschenbuchlizenz einzuräumen - Entfallen der Berechtigung wegen Beendigung des Vertrages - Automatischer Rückfall der vergebenen Rechte wegen eines mindestens ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Alexis Sorbas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 1986, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06

    Reifen Progressiv

    Schließlich sei es möglich, den Sublizenznehmer durch vertragliche Regelungen zwischen dem Urheber und dem Lizenzgeber zu schützen (vgl. Schricker, Verlagsrecht aaO; Ulmer aaO; zur Vertragsgestaltung J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 31 UrhG Rdn. 36 ff.; Wente/ Herle, GRUR 1997, 96, 99 ff.); beispielsweise könne vereinbart werden, dass bei einer Beendigung des Nutzungsrechts erster Stufe das Nutzungsrecht zweiter Stufe fortbestehe (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 89/83, ZUM 1986, 278 - Alexis Sorbas, und § 2 Abs. 5 lit. c Halbsatz 2 des zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller in der IG Medien und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. vereinbarten Normvertrags für den Abschluss von Verlagsverträgen vom 19. Oktober 1978 in der ab 1. April 1999 gültigen Fassung, wonach der Bestand bereits abgeschlossener Lizenzverträge vom Erlöschen des Verlagsrechts unberührt bleibt) oder der Urheber verpflichtet sei, dem Lizenznehmer die Nutzung zu den bisherigen Bedingungen für die vereinbarte Laufzeit zu gestatten (so § 2 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 der zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Hochschulverband vereinbarten Musterverträge für wissenschaftliche Verlagswerke in der Fassung des Jahres 2000).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht