Rechtsprechung
BGH, 28.11.1985 - I ZR 89/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung der Wirksamkeit einer Taschenbuchlizenzvergabe - Vorliegen eines vertraglichen Rechts, eine Taschenbuchlizenz einzuräumen - Entfallen der Berechtigung wegen Beendigung des Vertrages - Automatischer Rückfall der vergebenen Rechte wegen eines mindestens ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Alexis Sorbas
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 1986, 278
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06
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Schließlich sei es möglich, den Sublizenznehmer durch vertragliche Regelungen zwischen dem Urheber und dem Lizenzgeber zu schützen (…vgl. Schricker, Verlagsrecht aaO;… Ulmer aaO;… zur Vertragsgestaltung J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 31 UrhG Rdn. 36 ff.; Wente/ Herle, GRUR 1997, 96, 99 ff.); beispielsweise könne vereinbart werden, dass bei einer Beendigung des Nutzungsrechts erster Stufe das Nutzungsrecht zweiter Stufe fortbestehe (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 89/83, ZUM 1986, 278 - Alexis Sorbas, und § 2 Abs. 5 lit. c Halbsatz 2 des zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller in der IG Medien und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. vereinbarten Normvertrags für den Abschluss von Verlagsverträgen vom 19. Oktober 1978 in der ab 1. April 1999 gültigen Fassung, wonach der Bestand bereits abgeschlossener Lizenzverträge vom Erlöschen des Verlagsrechts unberührt bleibt) oder der Urheber verpflichtet sei, dem Lizenznehmer die Nutzung zu den bisherigen Bedingungen für die vereinbarte Laufzeit zu gestatten (so § 2 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 der zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Hochschulverband vereinbarten Musterverträge für wissenschaftliche Verlagswerke in der Fassung des Jahres 2000).