Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1182
BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90 (https://dejure.org/1990,1182)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1990 - 3 StR 170/90 (https://dejure.org/1990,1182)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90 (https://dejure.org/1990,1182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schöffenwahl - Besetzungsrüge - Revision - Beweismittelbeschlagnahmung - Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GVG § 40; StPO § 97, § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Steuerberaters - Besetzungsrüge bei möglicherweise fehlerhafter Zusammensetzung des Schöffenwahlausschusses

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 245
  • NJW 1991, 1764
  • MDR 1991, 270
  • NStZ 1991, 196
  • StV 1991, 146
  • Rpfleger 1991, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Gründe, die in BGHSt 26, 206 dafür genannt werden, daß die gesetzwidrige Teilnahme zweier Verwaltungsbeamter an der Ausschußsitzung die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nicht berührt (u.a. entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG), gelten auch in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch BGHSt 26, 393, 395; 33, 290, 293 f.; 34, 121, 122 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]; BGHRSt GVG § 40 III Vertrauenspersonen 1).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Gründe, die in BGHSt 26, 206 dafür genannt werden, daß die gesetzwidrige Teilnahme zweier Verwaltungsbeamter an der Ausschußsitzung die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nicht berührt (u.a. entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG), gelten auch in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch BGHSt 26, 393, 395; 33, 290, 293 f.; 34, 121, 122 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]; BGHRSt GVG § 40 III Vertrauenspersonen 1).
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Gründe, die in BGHSt 26, 206 dafür genannt werden, daß die gesetzwidrige Teilnahme zweier Verwaltungsbeamter an der Ausschußsitzung die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nicht berührt (u.a. entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG), gelten auch in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch BGHSt 26, 393, 395; 33, 290, 293 f.; 34, 121, 122 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]; BGHRSt GVG § 40 III Vertrauenspersonen 1).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Gründe, die in BGHSt 26, 206 dafür genannt werden, daß die gesetzwidrige Teilnahme zweier Verwaltungsbeamter an der Ausschußsitzung die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nicht berührt (u.a. entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG), gelten auch in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch BGHSt 26, 393, 395; 33, 290, 293 f.; 34, 121, 122 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]; BGHRSt GVG § 40 III Vertrauenspersonen 1).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Entscheidung in BGHSt 20, 37, 40 steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Ein Gesamtvorsatz verlangt konkrete Vorstellungen über den Gesamterfolg oder den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten; sie liegen bei großen zeitlichen Abständen zwischen den Tathandlungen fern (vgl. BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvors. 3, 10, 13, 18 ff.; Gesamtvors. erw. 8).
  • BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64

    Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss per

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Sie betrifft den als besonders schwerwiegend erachteten Verstoß gegen § 40 Abs. 3 GVG dadurch, daß sämtliche Vertrauenspersonen nicht vom Kreistag als der Vertretung der Einwohner des Landkreises, sondern vom Kreisrat, einem Verwaltungsorgan des Landkreises, gewählt worden sind (einschränkend schon BGHSt 20, 309 [BGH 06.10.1965 - 2 StR 560/64]).
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann jedenfalls dann über einen für den Beschuldigten tätigen Rechtsanwalt bekanntgegeben werden, wenn aus den Umständen klar ersichtlich ist, daß die diesem gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Existenz, Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (BGH NStZ 1990, 436).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238/89

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat -

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
    Auch insoweit dürfte eine Ermittlungskompetenz der um die Vernehmung ersuchten Finanzbehörde bestanden haben (vgl. BGHSt 36, 283).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Zwar kommt nach dem für den Senat aus den Sachakten ersichtlichen Verlauf des Ermittlungsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft insoweit von vornherein geleitet hat (vgl. insbesondere Band I Blatt 147 f., 367, 368 f. der Verbundakten; vgl. dazu BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238 und 239/89, BGHSt 36, 283, 284 f. und vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90 Rn. 9), als erster Unterbrechungsakt erst die Erhebung der Anklage am 4. April 2018 (§ 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB) in Betracht.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Schließlich wäre der gerügte Mangel, wenn er vorläge, nicht revisibel, weil er außerhalb des Gerichtsbereichs lag (vgl. BGHSt 22, 122, 124; 33, 290, 292; 37, 245, 247; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 4; GVG § 36 Abs. 3 Bekanntmachung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 338 Rdn. 9).
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 184/23

    Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und der Fälschung technischer

    Hingegen könnte für Verjährung des ersten Falles vom 20. April 2013 sprechen, dass zunächst allein die Steuerfahndung das Verfahren führte und die Staatsanwaltschaft dieses erst am 26. April 2018 im Zuge der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen übernahm (vgl. § 386 Abs. 2 AO sowie BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238 und 239/89, BGHSt 36, 283, 284 f.; vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90 Rn. 9 und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 78).
  • BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22

    Darlegungspflichten des Revisionsführers bei der Verfahrensrüge

    Ebenso wenig war hier der Vortrag erforderlich, dass "nicht nach § 231 Abs. 2 StPO verfahren worden" war, denn solche "Negativtatsachen" sind nur dann mitzuteilen, wenn eine dem geltend gemachten prozessualen Fehler entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung ernsthaft in Frage kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; Beschluss vom 5. August 2021 - 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Ebenso kann in den Erörterungen der Sach- und Rechtslage mit den Verteidigern des Angeklagten am 12. Oktober 1994 und am 25. November 1994 (Bl. 352 11, 397 II) keine Bekanntgabe der Einleitung eines auf den Betrug zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften gerichteten Ermittlungsverfahrens gemäß § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gesehen werden (vgl. BGH wistra 1992, 253, 255; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 1; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 21).
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
    Erforderlich ist nicht nur, daß der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, daß er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 37, 245, 248 f.; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Die Revision hat nämlich nicht vorgetragen, daß bei dem früheren Verteidiger wegen des Verdachts der Beihilfe (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) zu der hier abgeurteilten (noch nicht beendeten) Untreue Handakten beschlagnahmt worden waren, die auch Beweismittel im vorliegenden Verfahren waren (vgl. BGHSt 37, 245, 248).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 468/00

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Rechts auf Ladung eines gewählten

    Zwar kann es im Rahmen des ordnungsgemäßen Vortrages einer Verfahrensrüge erforderlich sein, dass der Angeklagte ihm nachteilige Tatsachen nicht übergeht, sondern auch solche Fakten vorträgt, die seiner Rüge den Boden entziehen können (vgl. dazu BGHSt 37, 245, 248f = NJW 1991, 1764 = NStZ 1991, 196; BGH NStZ 1986, 519; BGH NStZ-RR 1997, 71, 72).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2020 - 2 Rb 35 Ss 1004/19

    Rechtliche Bedeutung eines Instandsetzerkennzeichens

  • KG, 12.07.2016 - 3 Ws (B) 342/16

    Verhängung eines Regelfahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründung

  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 57/91

    Unerlaubter Erwerb - Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Regelbeispiel -

  • OLG Dresden, 30.10.1998 - 2 Ss OWi 566/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht