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BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei mehraktigem Geschehen - Freistellung des Angeklagten von den durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen bei nur geringfügigem Erfolg der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit); …
Der Senat kann die tat- und schuldangemessene höhere der beiden für das Tatgeschehen verhängten Einzelfreiheitsstrafen (ein Jahr und sechs Monate sowie vier Jahre) in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als neue Einzelstrafe für die nunmehr einheitliche Tat festsetzen; hierdurch ist der Angeklagte unter keinen Umständen beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 StR 529/96; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).