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   BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00   

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https://dejure.org/2000,3785
BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00 (https://dejure.org/2000,3785)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 4 StR 474/00 (https://dejure.org/2000,3785)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 (https://dejure.org/2000,3785)
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Tritte bei Wegnahme

Schuh ist nur dann ein gefährliches Werkzeug iSv § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Anm.: der BGH legt die gleichen Kriterien wie bei § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB an, ungeachtet der Abgrenzungen in § 250 Abs. 1 StGB)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 StGB
    Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes Bandeninteresse); Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges (Treten mit beschuhten Füßen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Bandendiebstahl - Schwerer Raub - Tateinheit - Gesamtfreiheitsstrafe - Jugendstrafe - Änderung des Schuldspruchs - Finanzierung des Lebensunterhaltes - Bandenmäßige Begehung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1
    Schwerer Raub durch Bande und mittels Fußtritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Das Treten mit "beschuhten Füßen" (UA 16) kann nur dann als "Verwenden" eines "gefährlichen Werkzeugs" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB angesehen werden, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616, 617).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten K. richtet, verweist der Senat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der jeweils gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt - BGH, Beschluß (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 5991 vom 25. Juli 2000 - 4 StR 255/00; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00
    a) Bereits unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 ff. (Anfragebeschluß)), rechtfertigt das festgestellte Verhalten der Angeklagten nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung.
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 - Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -).
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