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   BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12   

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https://dejure.org/2012,40850
BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12 (https://dejure.org/2012,40850)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2012 - 5 StR 412/12 (https://dejure.org/2012,40850)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12 (https://dejure.org/2012,40850)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens; Feststellungen zum Selbstleseverfahren als Sachverhandlung; zeitliches Nachfolgen der Anordnung auf die Feststellung des Vollzugs des Selbstleseverfahrens)

  • lexetius.com

    StPO § 229 Abs. 1, 2, 4 Satz 1; StPO § 249 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 2 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO, § 249 Abs 2 StPO
    Hauptverhandlungsunterbrechung in Strafsachen: Fristwahrende Sachverhandlung durch Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Anordnungen und Feststellungen des Vorsitzenden im Hauptverhandlungstermin zur Durchführung des Selbstleseverfahrens als Sachverhandlung im Sinne der Unterbrechungsvorschriften

  • rewis.io

    Hauptverhandlungsunterbrechung in Strafsachen: Fristwahrende Sachverhandlung durch Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 2 S. 1, 3
    Anordnungen und Feststellungen des Vorsitzenden im Hauptverhandlungstermin zur Durchführung des Selbstleseverfahrens als Sachverhandlung im Sinne der Unterbrechungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    5 Minuten Hauptverhandlung von 7.50 bis 7.55 Uhr und dann nur Feststellung der Kenntnisnahme im Selbstleseverfahren...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 59
  • NJW 2013, 404
  • NStZ 2013, 246
  • NStZ 2013, 474 (Ls.)
  • NJ 2013, 176
  • StV 2014, 65
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Dies ist stets der Fall, wenn es zu Verfahrensvorgängen kommt, die die zur Urteilsfindung führende Sachverhaltsaufklärung betreffen (BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, NJW 2013, 404; Urteil vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 13; Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11, NStZ 2011, 532; Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08, NStZ 2009, 225 Rn. 5).

    Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, NJW 2013, 404; Urteil vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10, NStZ 2011, 229 f.; Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, NStZ 2000, 606; Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 1).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Denn nach der gesetzlichen Wertung sind das Verlesen nach § 249 Abs. 1 StPO und das Selbstlesen nach § 249 Abs. 2 StPO gleichwertig, das Verlesen von Urkunden also gegenüber dem Selbstleseverfahren keine vorzugswürdige Form der Erhebung des Urkundenbeweises (vgl. Arnoldi, NStZ 2013, 474, 475; Ventzke, StV 2014, 114, 118; Schlund, Das Selbstleseverfahren - Grund und Grenzen, 2018, S. 50 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 249 Rn. 17; MüKoStPO/Kreicker, § 249 Rn. 53; LRStPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 56 ff.; ders., NStZ 2013, 199, 202; abweichend SSWStPO/Kudlich/Schuhr, 4. Aufl., § 249 Rn. 39).

    Beim Selbstlesen besteht die Möglichkeit, Pausen einzulegen, vor- und zurückzublättern, Passagen mehrfach zu lesen, diese zu markieren und sinnstiftende Zusammenhänge hervorzuheben (vgl. Arnoldi, NStZ 2013, 474, 475).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Maßgeblich ist damit der "Saldo" zum Zeitpunkt der Verfügung (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388; Urt. v. 20. März 2013 - 5 StR 344/12, NJW 2013, 404; Fischer , § 263 StGB Rn. 111 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Denn die Protokollierung der Fragen der Vorsitzenden sowie der Antworten der Berufsrichter, der Schöffen und der übrigen Verfahrensbeteiligten vom 22. Mai 2020 ist der Auslegung zugänglich: Sie kann zusammen mit der in den rechtsfehlerfreien Anordnungen zur Einleitung des Selbstleseverfahrens (vgl. § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO) bekundeten Absicht, nach Ablauf der gesetzten Frist die Durchführung des Selbstleseverfahrens gemäß den Äußerungen der Verfahrensbeteiligten zu protokollieren, und mit der ‚Erörterung der Durchführung des Selbstleseverfahrens' nicht anders verstanden werden, als dass die Vorsitzende damit die Feststellung nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO getroffen hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12 Rn. 9, BGHSt 58, 59, 61: ?festzustellende Erklärung?).
  • OLG Koblenz, 19.08.2015 - 2 OLG 4 Ss 91/15

    Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Berücksichtigung einer nicht

    Zur Sache hat die Strafkammer auch am 3. Dezember 2014 verhandelt, denn in diesem Termin hat der Vorsitzende Richter das Selbstleseverfahren angeordnet, welches die Verlesung von Urkunden und damit die Beweisaufnahme ersetzt; diesem Termin kommt deshalb entgegen der Auffassung der Revision Unterbrechungswirkung zu (vgl. BGH, 5 StR 412/12 v. 28.11.2012 - BGHSt 58, 59 ).
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