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   BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12   

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https://dejure.org/2013,37781
BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12 (https://dejure.org/2013,37781)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2013 - I ZR 144/12 (https://dejure.org/2013,37781)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2013 - I ZR 144/12 (https://dejure.org/2013,37781)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 412 Abs 1 S 1 HGB, § 425 Abs 1 HGB, § 433 HGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB
    Frachtführerhaftung: Inobhutnahme des Frachtgutes durch eigenmächtiges Verladen; Haftungsbegrenzung für Sachschäden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschädigung des Transportgutes beim eigenmächtigen Verladen durch den Frachtführer

  • tis-gdv.de

    Beladen, Obhut, Besitz, Güterschaden, Laststufenschalter, Übernahme

  • rabüro.de

    Eigenmächtiges Verladen des Frachtführer kann bei Schadenseintritt Haftung begründen

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung: Inobhutnahme des Frachtgutes durch eigenmächtiges Verladen; Haftungsbegrenzung für Sachschäden

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 425 Abs. 1; HGB § 433; BGB § 280 Abs. 1 S. 1
    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus § 280 BGB bei Beschädigung des Frachtguts infolge eigenmächtiger Verladung durch Frachtführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 425 Abs. 1
    Beschädigung des Transportgutes beim eigenmächtigen Verladen durch den Frachtführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Transportguts bei eigenmächtiger Verladung durch den Frachtführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Frachtführer beim Beladen hilft...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsbegrenzung des Frachtführers bei Güterschäden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frachtführer kann haften, wenn einer Hilfsperson beim Verladen ein Fehler unterläuft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frachtführer kann haften, wenn einer Hilfsperson beim Verladen ein Fehler unterläuft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Frachtführers bei eigenmächtigem Verladen des Transportguts durch dessen Fahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschädigung des Gutes bei eigenmächtiger Verladung durch Frachtführer führt zur Schadensersatzpflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachforschungspflicht des Frachtführers nach Bekanntwerden eines Verlustfalls von Transportgut

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Frachtführers

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Frachtführerhaftung: Inobhutnahme des Frachtgutes durch eigenmächtiges Verladen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 997
  • MDR 2014, 355
  • NZV 2014, 259
  • VersR 2014, 399
  • DB 2014, 1078
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12
    Die verschuldensunabhängige Obhutshaftung des Frachtführers beginnt danach mit der Besitzerlangung an dem zu befördernden Gut, wobei der Erwerb des mittelbaren Besitzes ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - I ZR 13/99, TranspR 2001, 471, 472 = VersR 2001, 1580 zu § 429 HGB aF; Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 13 = VersR 2013, 251; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § …

    In subjektiver Hinsicht muss die Übernahme des Besitzes vom Willen des Frachtführers oder des von ihm beauftragten Gehilfen getragen sein, wobei der Wille im natürlichen Sinn ausreicht (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13; Koller aaO § 425 HGB Rn. 18; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 425 Rn. 19; MünchKomm.HGB/Herber, 2. Aufl., § 425 Rn. 39).

    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB grundsätzlich auch schon vor Beginn der eigentlichen Beförderung in Betracht kommen (BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 14; MünchKomm.HGB/Herber aaO § 425 Rn. 40).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZR 13/99

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers im

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12
    Die verschuldensunabhängige Obhutshaftung des Frachtführers beginnt danach mit der Besitzerlangung an dem zu befördernden Gut, wobei der Erwerb des mittelbaren Besitzes ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - I ZR 13/99, TranspR 2001, 471, 472 = VersR 2001, 1580 zu § 429 HGB aF; Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 214/10, TranspR 2012, 107 Rn. 13 = VersR 2013, 251; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § …
  • OLG Celle, 22.11.1973 - 12 U 58/73
    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - I ZR 144/12
    Obliegt das Verladen des Gutes dem Absender, so übernimmt der Frachtführer das Gut grundsätzlich erst nach Abschluss der Verladetätigkeit des Absenders oder der von ihm eingesetzten Hilfspersonen (vgl. OLG Celle, NJW 1974, 1095, 1096 zu § 29 KVO; Koller aaO § …
  • OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 91/20

    Frachtführerhaftung: Tätigkeit von Hilfspersonen beim Verladen; Verpflichtung zur

    In subjektiver Hinsicht muss die Übernahme des Besitzes vom Willen des Frachtführers oder des von ihm beauftragten Gehilfen getragen sein, wobei der Wille im natürlichen Sinne ausreicht (BGH, Urteil vom 12.01.2012, I ZR 214/10, Juris Rdnr. 13; BGH, Urteil vom 28.11.2013, I ZR 144/12, Juris Rdnr. 15).

    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB in seine Obhut genommen hat, denn dagegen spricht insbesondere, dass sich das Gut trotz der Mitwirkung des Frachtführers oder einer seiner Hilfspersonen noch in der Einflusssphäre des Absenders befindet (BGH, Urteil vom 28.11.2013, I ZR 144/12, Juris Rdnr. 22; Koller, a. a. O., § 425 HGB Rdnr. 19, § 412 HGB Rdnr. 10 ff.).

    Eine Haftung aus einem Gefälligkeitsverhältnis kommt in Betracht, wenn der Subfrachtführer aus der Sicht des Absenders nicht auf eigene Faust (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2013, I ZR 144/12, Juris Rdnr. 22, 24; Koller, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 14), sondern für den Frachtführer handeln wollte (Koller, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 12a; Koller, TranspR 2014, S. 169, 176).

  • OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15
    Hiergegen spricht insbesondere, dass sich dieser trotz der geringfügigen Ortsveränderungen durch die Beklagten in der Einflusssphäre des Schiffsführers B befand (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 144/12, TranspR 2014, 23), der jederzeit Zugriff auf den Schubleichter hätte nehmen können.
  • OLG Köln, 01.08.2023 - 3 U 73/22
    Im Fall der Prozessstandschaft fällt der Wert des Streitgegenstands für den Selbstbehalt von 12.000,- EUR vorliegend im Verhältnis zum Wert des Regressanspruchs im Übrigen von 1.800.000,- EUR nicht ins Gewicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 28.11.2013, I ZR 144/12 juris: keine Bedenken gegen die Berechtigung des Versicherers, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft sowohl die nach der Schadensregulierung auf die Versicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche für die Mitversicherer als auch den bei der Versicherungsnehmerin verbliebenen Selbstbehalt geltend zu machen).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 19.05.2022 - 5 C 3/21
    Der BGH hat keine Bedenken gegen die Berechtigung eines Versicherers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft sowohl die nach der Schadensregulierung auf die Versicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche für die Mitversicherer als auch den bei der Versicherungsnehmerin verbliebenen Selbstbehalt (dort in Höhe von 1.000,00 EUR) geltend zu machen (BGH, Urteil vom 28.11.2013, Aktenzeichen I ZR 144/12 - juris-).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2017 - 9 U 1742/16
    Obliegt aber - wie hier - das Verladen des Frachtgutes nach dem zugrundeliegenden Beförderungsvertrag dem Absender, übernimmt der Frachtführer das Gut grundsätzlich erst nach Abschluss der Verladetätigkeit des Absenders oder der von ihm eingesetzten Hilfspersonen (BGH, Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 144/12 - " juris; NJW 2014, 997; v.Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl., § 425 HGB Rz. 5).
  • LG Hamburg, 15.03.2016 - 411 HKO 50/15

    Unterstützung durch Richtmeister zugesagt: Haftung für Bauschäden!

    Gegen die Geltendmachung auch des Selbstbehaltes der ARGE aus abgetretenem Recht im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft bestehen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 144/12, IBRRS 2014, 0116) keine Bedenken.
  • AG Duisburg-Ruhrort, 19.05.2022 - 5 C 12/21
    Der BGH hat keine Bedenken gegen die Berechtigung eines Versicherers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft sowohl die nach der Schadensregulierung auf die Versicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche für die Mitversicherer als auch den bei der Versicherungsnehmerin verbliebenen Selbstbehalt (dort in Höhe von 1.000,00 EUR) geltend zu machen (BGH, Urteil vom 28.11.2013, Aktenzeichen I ZR 144/12 - juris-).
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