Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46802
BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16 (https://dejure.org/2016,46802)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16 (https://dejure.org/2016,46802)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16 (https://dejure.org/2016,46802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,46802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112c Abs 1 S 1 BRAO, § 173 VwGO, § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 227 Abs 2 ZPO
    Terminsverlegungsantrag in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Zulassungswiderrufs: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 102 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 173 VwGO, § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO, § 124a Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • Anwaltsblatt

    § 112c BRAO, § 173 VwGO, § 227 ZPO
    Terminsverlegung: Bei Vermögensverfall strenge Anforderungen

  • Anwaltsblatt

    § 112c BRAO, § 173 VwGO, § 227 ZPO
    Terminsverlegung: Bei Vermögensverfall strenge Anforderungen

  • rewis.io

    Terminsverlegungsantrag in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Zulassungswiderrufs: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    BRAO § 112e S. 2
    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de

    Terminsverlegungsantrag in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Zulassungswiderrufs: Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 334
  • AnwBl Online 2017, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2016 - AnwZ (Brfg) 1/16

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - AnwZ (Brfg) 1/16, juris Rn. 4 mwN) kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an.
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16
    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - AnwZ (Brfg) 1/16, juris Rn. 4 mwN) kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an.
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 17.09.2018 - AnwZ (Brfg) 41/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Grund für die Verlegung bzw. Vertagung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10 und vom 3. Juli 2018, aaO Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 26/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.09.2017 - AnwZ (Brfg) 28/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2013 - AnwZ (Brfg) 26/13, juris Rn. 8; vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5 und vom 28. November 2016 - AnwZ (Brfg) 23/16, juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 05.06.2020 - Au 3 K 18.30428

    Anforderungen an ärztliches Attest für Verhandlungsunfähigkeit

    Wird eine Terminsaufhebung oder -verlegung mit gesundheitlich bedingter Verhandlungsunfähigkeit begründet, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das Art und Schwere der Erkrankung sowie das Maß etwaiger Beeinträchtigungen erkennen lässt (Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 337 Rn. 8; BGH B.v. 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 23/16 - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht