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   BGH, 28.11.2017 - 2 StR 350/17   

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https://dejure.org/2017,47515
BGH, 28.11.2017 - 2 StR 350/17 (https://dejure.org/2017,47515)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2017 - 2 StR 350/17 (https://dejure.org/2017,47515)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2017 - 2 StR 350/17 (https://dejure.org/2017,47515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    §§ 306c, 22 StGB, § 306a Abs. 1 StGB, § 306b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 306c StGB, § 306b StGB

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt der versuchten besonders schweren Brandstiftung hinter die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • rewis.io

    Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter besonders schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und die Konkurrenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rücktritt der versuchten besonders schweren Brandstiftung hinter die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 22 ; StGB § 306a Abs. 1 ; StGB § 306c
    Rücktritt der versuchten besonders schweren Brandstiftung hinter die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge im Wege der Gesetzeskonkurrenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04

    Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 2 StR 350/17
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Tatbestände der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 306c, 22 StGB) und der (vollendeten) schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 StGB) im Verhältnis der Tateinheit zueinander stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, JR 2005, 127 mit Anm. Wolff).
  • BGH, 10.03.2021 - 3 StR 13/21

    Konkurrenzen bei den Brandstiftungsdelikten (schwere Brandstiftung; besonders

    Die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge verdrängt im Wege der Gesetzeskonkurrenz sowohl die versuchte schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB als auch die versuchte besonders schwere Brandstiftung nach § 306b Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 StR 350/17, juris; MüKoStGB/ Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 43; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 306c Rn. 7; siehe auch BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, NStZ-RR 2004, 367).
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