Rechtsprechung
BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 307 Abs. 2 StPO
Aussetzung der Vollziehung im Beschwerdeverfahren (Ermessen; vorläufige Prüfung; offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit; Abwägung im Einzelfall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 36 Abs. 3 PUAG, § 307 Abs. 2 StPO, § 307 Abs. 1 StPO, § 241 BGB
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung als eine gerichtliche Ermessensentscheidung (hier: Aufklärung der Erkenntnisse der Behörden über den Attentäter des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Untersuchungsausschuss)
- rewis.io
Anordnung des Ermittlungsrichters des BGH nach dem Untersuchungsausschussgesetz: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Anordnung nach Beschwerdeeinlegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 307 Abs. 2
Aussetzung der Vollziehung als eine gerichtliche Ermessensentscheidung (hier: Aufklärung der Erkenntnisse der Behörden über den Attentäter des Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Untersuchungsausschuss) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
- BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18
- BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16
Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "NSA-Untersuchungsausschuss"
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18
Ist dies nicht der Fall, so ist unter Berücksichtigung der maßgebenden Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse an der sofortigen Vollziehung die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug drohenden Nachteile überwiegt (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 ARs 20/16, NStZ-RR 2017, 53 mwN).Ausschlaggebend ist, dass bei einem Vollzug der ermittlungsrichterlichen Entscheidung die Hauptsache unabhängig von deren Ergebnis faktisch vorweggenommen würde (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 ARs 20/16, aaO S. 54).
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.08.2018 - 1 BGs 408/18
Beiziehung von Akten und Beweismitteln durch den Untersuchungsausschuss …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 ARs 10/18
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2018 (Az.: 1 BGs 408/18 - 1 ARs 1/18).