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   BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18   

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https://dejure.org/2018,49752
BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18 (https://dejure.org/2018,49752)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2018 - 3 StR 440/18 (https://dejure.org/2018,49752)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2018 - 3 StR 440/18 (https://dejure.org/2018,49752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB; § 253 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
    Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; Verheimlichung des Standortes; wertmindernde Nutzung); versuchte Erpressung (Rücktritt; Fehlschlag)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens eines Elektroimpulsgerätes; Fehlen eines nach außen manifestierten Zueignungswillens

  • rewis.io

    Unterschlagung: Manifestation der Zueignungsabsicht bei Nichtherausgabe eines Mobiltelefons

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1 ; WaffG § 2 Abs. 3
    Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens eines Elektroimpulsgerätes; Fehlen eines nach außen manifestierten Zueignungswillens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterschlagung eines Handys, Manifestation des Zueignungswillens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
    Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12

    Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
    Unabhängig davon, ob die Feststellung, der Angeklagte habe nach eigenen Vorstellungen über das Mobiltelefon verfügen wollen, tragfähig belegt ist, begründet dieser Wille - auch verbunden mit dem Ignorieren des Herausgabeverlangens - kein nach außen erkennbares Verhalten, das den sicheren Schluss zulässt, der Angeklagte habe das Gerät unter Ausschluss des Berechtigten seinem eigenen Vermögen einverleiben wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12, juris Rn. 10; StraFo 2017, 251; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 246 Rn. 9).
  • BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der Beitragssätze zur

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
    Unabhängig davon, ob die Feststellung, der Angeklagte habe nach eigenen Vorstellungen über das Mobiltelefon verfügen wollen, tragfähig belegt ist, begründet dieser Wille - auch verbunden mit dem Ignorieren des Herausgabeverlangens - kein nach außen erkennbares Verhalten, das den sicheren Schluss zulässt, der Angeklagte habe das Gerät unter Ausschluss des Berechtigten seinem eigenen Vermögen einverleiben wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12, juris Rn. 10; StraFo 2017, 251; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 246 Rn. 9).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16

    Erpressung (erzwungene Inpfandnahme; Absicht rechtswidriger Bereicherung)

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
    Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
    Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
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