Rechtsprechung
BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 246 StGB; § 253 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; Verheimlichung des Standortes; wertmindernde Nutzung); versuchte Erpressung (Rücktritt; Fehlschlag) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens eines Elektroimpulsgerätes; Fehlen eines nach außen manifestierten Zueignungswillens
- rewis.io
Unterschlagung: Manifestation der Zueignungsabsicht bei Nichtherausgabe eines Mobiltelefons
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1 ; WaffG § 2 Abs. 3
Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens eines Elektroimpulsgerätes; Fehlen eines nach außen manifestierten Zueignungswillens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unterschlagung eines Handys, Manifestation des Zueignungswillens
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.05.2018 - 2040 Js 69791/17
- BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 473
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19;… vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.). - BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12
Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Unabhängig davon, ob die Feststellung, der Angeklagte habe nach eigenen Vorstellungen über das Mobiltelefon verfügen wollen, tragfähig belegt ist, begründet dieser Wille - auch verbunden mit dem Ignorieren des Herausgabeverlangens - kein nach außen erkennbares Verhalten, das den sicheren Schluss zulässt, der Angeklagte habe das Gerät unter Ausschluss des Berechtigten seinem eigenen Vermögen einverleiben wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12, juris Rn. 10; StraFo 2017, 251;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 246 Rn. 9). - BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der Beitragssätze zur …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Unabhängig davon, ob die Feststellung, der Angeklagte habe nach eigenen Vorstellungen über das Mobiltelefon verfügen wollen, tragfähig belegt ist, begründet dieser Wille - auch verbunden mit dem Ignorieren des Herausgabeverlangens - kein nach außen erkennbares Verhalten, das den sicheren Schluss zulässt, der Angeklagte habe das Gerät unter Ausschluss des Berechtigten seinem eigenen Vermögen einverleiben wollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12, juris Rn. 10; StraFo 2017, 251;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 246 Rn. 9). - BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16
Erpressung (erzwungene Inpfandnahme; Absicht rechtswidriger Bereicherung)
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (…BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19;… vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.). - BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Damit liegt dieser Sachverhalt anders als die Fälle, in denen der Täter die Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung erzwingt und damit sich unmittelbar einen dem Besitzentzug stoffgleichen vermögenswerten Vorteil verschafft; solche Fälle sind als vollendete Erpressung zu ahnden (…BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 3 StR 70/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 19; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 512/16, NStZ 2017, 642 f.).
- LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18 Nötigt ein Täter sein Opfer zur Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer nicht bestehenden Forderung, so verschafft er sich hierdurch in erpresserischer Weise einen dem Besitzentzug stoffgleichen Vermögensvorteil (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642; NStZ 2018, 712; NStZ 2019, 473).
- LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18 Nötigt ein Täter sein Opfer zur Herausgabe eines Gegenstandes als Pfand zur Sicherung einer nicht bestehenden Forderung, so verschafft er sich hierdurch in erpresserischer Weise einen dem Besitzentzug stoffgleichen Vermögensvorteil (vgl. BGH, BeckRS 2011, 14184; NStZ 2017, 642; NStZ 2018, 712; NStZ 2019, 473).