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   BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94   

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https://dejure.org/1994,2643
BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94 (https://dejure.org/1994,2643)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1994 - 3 StR 509/94 (https://dejure.org/1994,2643)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 3 StR 509/94 (https://dejure.org/1994,2643)
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Nichterreichen des Fluchtfahrzeugs

Gefangenenmeuterei, §§ 121 Abs. 3 Nr. 1, 22, 23 StGB, 'versuchtes Regelbeispiel', unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuch - Strafänderungsgrund - Regelfallbeispiel - Unmittelbares Ansetzen - Gefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 121, § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 339
  • StV 1996, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94
    Es kann daher nicht die Rede davon sein, sie hätten die in einer Entfernung von 200 bis 300 Meter außerhalb der Haftanstalt bereitgelegte Schußwaffe in dem Sinne "bei sich geführt", daß sie sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeit hätten bedienen können (vgl. BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82] zum Beisichführen einer Schußwaffe beim Raub).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82] versuchten schweren Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB in einem Falle verneint, in dem die Täter nach mißglücktem Überfall mit ihrem bereitgestellten Pkw geflohen waren, in dem sich eine Schußwaffe befand.

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94
    Daher kann im Ergebnis dahinstehen, ob die Beachtlichkeit eines solchen Mangels von der form- und fristgerechten Beanstandung durch die Revisionsführer abhängt (vgl. BGH NStZ 1993, 197 gegen BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91] und BGHSt 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; vgl. ferner BGHR Art. 101 I 2 GG gesetzlicher Richter 1).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94
    Daher kann im Ergebnis dahinstehen, ob die Beachtlichkeit eines solchen Mangels von der form- und fristgerechten Beanstandung durch die Revisionsführer abhängt (vgl. BGH NStZ 1993, 197 gegen BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91] und BGHSt 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; vgl. ferner BGHR Art. 101 I 2 GG gesetzlicher Richter 1).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94
    Dem steht die Entscheidung des Senats in BGHSt 33, 370 nicht entgegen.
  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94
    Daher kann im Ergebnis dahinstehen, ob die Beachtlichkeit eines solchen Mangels von der form- und fristgerechten Beanstandung durch die Revisionsführer abhängt (vgl. BGH NStZ 1993, 197 gegen BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91] und BGHSt 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; vgl. ferner BGHR Art. 101 I 2 GG gesetzlicher Richter 1).
  • OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16

    Unmittelbares Ansetzen; Gewahrsamsbruch; Versuch des Diebstahls; Versuch des

    Denn die vorgenannten Handlungen zur Überwindung des Zauns waren nach dem festgestellten Tatplan - im Unterschied etwa zu der der Entscheidung BGH NStZ 1995, 339 zugrunde liegenden Konstellation - notwendig und unmittelbar vorgelagerte Zwischenschritte zur Durchführung der Wegnahme, für die - wie bereits ausgeführt - die Strafkammer rechtsfehlerfrei ein unmittelbares Ansetzen bejaht hat.
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen

    Da das Tatopfer nach dem Sprühen des Pfeffersprays "Schmerzen in den Augen" hatte (UA 9), ist auch insoweit - worauf das Landgericht allerdings nicht ausdrücklich abgestellt hat - der Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (vgl. BGH NStZ 1995, 339; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223 a Rdn. 6).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Soweit der Angeklagte sich zudem wegen tateinheitlichem unerlaubten bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht haben könnte, weil im Falle der Tatvollendung für die Annahme tatbestandlich verselbstständigter Taterschwerungen durch das Beisichführen von Waffen grundsätzlich ausreicht, wenn der Täter die Schußwaffe erst in der Zeitspanne zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung bei sich hat (vgl. BGHR StGB § 121 Abs. 3 Beisichführen 1; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 a Rn. 162), hat das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung dieser Gesetzesverletzung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO abgesehen.
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