Rechtsprechung
BGH, 28.12.2011 - 2 StR 195/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 70 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 258 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erzwingung der Aussage eines Zeugen (Ermessensreduktion auf Null; entscheidende Bedeutung einer Zeugenaussage; Aufklärungspflicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StPO, § 70 StPO, § 244 Abs 2 StPO
Aufklärungspflicht des Strafrichters: Anwendung von Zwangsmitteln gegen den die Aussage grundlos verweigernden Zeugen - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erforderlichkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln gem. § 70 StPO zwecks Einwirkung auf einen Zeugen i.R. der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- rewis.io
Aufklärungspflicht des Strafrichters: Anwendung von Zwangsmitteln gegen den die Aussage grundlos verweigernden Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2; StPO § 70
Voraussetzungen für die Erforderlichkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln gem. § 70 StPO zwecks Einwirkung auf einen Zeugen i.R. der gerichtlichen Aufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zwangsmittel gegen den Zeugen - erlaubt oder nicht?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Anwendung von Zwangsmitteln nach § 70 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht
Verfahrensgang
- LG Limburg, 07.12.2010 - 5 KLs 3 Js 6059/09
- BGH, 28.12.2011 - 2 StR 195/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 523
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 195/11
Hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung erschienenen, aber grundlos die Aussage verweigernden Zeugen für die Überzeugungsbildung des Gerichts erhebliche Bedeutung, so gebietet es die Aufklärungspflicht, Anstrengungen zu unternehmen, den Zeugen zu einer Auskunft zu bewegen (BGH, Beschluss vom 6. September 1983 - 1 StR 480/83, StV 1983, 495 f.).