Rechtsprechung
BGH, 29.01.1952 - V BLw 16/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 419
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04
Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses
a) Unter den Begriff gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses im Sinne von § 2038 Abs. 1 BGB fallen alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (BGH…, Urteil vom 22. Februar 1965 aaO unter 3; Beschluss vom 29. Januar 1952 - V BLw 16/51 - LM Nr. 2 zu § 2038 BGB). - LG Köln, 21.04.2021 - 19 O 41/21 Unter den Begriff gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses im Sinne von § 2038 Abs. 1 BGB fallen alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten (BGH…, Urteil vom 22. Februar 1965 aaO unter 3; Beschluss vom 29. Januar 1952 - V BLw 16/51 - LM Nr. 2 zu § 2038 BGB).
- BGH, 12.02.1963 - V BLw 27/62
Kündigung eines Pachtvertrages für den Fall der Erforderlichkeit der verpachteten …
Im Beschluß des Senats vom 29. Januar 1952 (V BLw 16/51, RdL 1952, 125) heißt es zwar, daß, wenn eine gerichtliche Verfügung nach materiellem Recht einen gemeinschaftlichen Antrag mehrerer Personen erfordere, auch das Beschwerderecht nur gemeinsam von allen Antragstellern ausgeübt werden könne und die von einem einzelnen eingelegte Beschwerde unzulässig sei.