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   BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50   

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https://dejure.org/1952,381
BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50 (https://dejure.org/1952,381)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1952 - V BLw 78/50 (https://dejure.org/1952,381)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1952 - V BLw 78/50 (https://dejure.org/1952,381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Berliner Testament - Ansprüche der Erbengemeinschaft gegenüber den Hoferben - Ermittlung der Höhe eines Abfindungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 341
  • NJW 1952, 424
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50
    Diesen früheren landesgesetzlicheh Bestimmungen kommt bei der Auslegung der Höfeordnung erhebliches oder sogar entscheidendes Gewicht zu, weil die Höfeordnung nichts anderes als eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze darstellt; jede einzelne Bestimmung der Höfeordnung läßt sich auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrere Höfegesetze zurück führen (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 3.4.1951, BGHZ 1, 348 [BGH 03.04.1951 - V BLw 5/50] = RechtdLandw 1951, 192 = DNotZ 1951, 353/54 und Wöhrmann aaO, 36/37).
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85

    Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen

    Denn der Voraus steht dem Hoferben allein zu, und nur an dem nach Abzug des Voraus verbleibenden Wert besteht ein Beteiligungsverhältnis der Miterben (Senat in BGHZ 4, 341, 348).

    Für die Anrechnung von Abfindungen aus dem Hofe nach der Höfeordnung, die sich ebenfalls nach §§ 2050 ff BGB richtet (BGHZ 4, 341, 344 ff), kann nichts anderes gelten.

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 3. April 1951 (V BLw 5/50, BGHZ 1, 343 [348] = RechtdLandw 1951, 191) und vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 [347] = RechtdLandw 1952, 100) ausgeführt hat, stellt die Höfeordnung nichts anderes als eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze dar und läßt sich jede einzelne Bestimmung der Höfeordnung auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrerer Höfegesetze zurückführen.
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 91/52

    Altenteil, Abfindungsanspruch und Pflichtteil

    Um Altenteilsrechten des bisherigen Hofeigentümers, die für diesen im Übergabevertrag ausbedungen sind, die rechtliche Natur von Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des hier in Frage stehenden Auseinandersetzungsverhältnisses des Antragstellers mit seinen Geschwistern (bei diesem Auseinandersetzungsverhältnis handelt es sich um eine der Miterbengemeinschaft gleichzuachtenden Gemeinschaft, nicht stellen die Abfindungsansprüche vermächtnisähnliche Rechte dar; vgl Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 [347] = RechtdLandw 1952, 100 [102]) zuzusprechen, bedurfte es hiernach nicht ihrer Einzwängung in den Begriff eines Vermächtnisses, wie es Fränkel a.a.O. tut, indem er sich auf den Standpunkt stellt, "ein im Übergabevertrag vereinbartes Altenteil läßt sich nur dann hierher rechnen, wenn es unter den Begriff des Vermächtnisses gebracht werden kann.".
  • LG Lübeck, 02.01.2024 - 7 T 240/23

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Abschluss eines Mietvertrags

    In rechtlicher Hinsicht verhält es sich so, dass der Hof als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes mit dem Erbfall vorab in das Eigentum des Hoferben übergeht, ohne dass hierfür eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erforderlich wäre, und das hoffreie Vermögen auf die Erbengemeinschaft übergeht, zu der auch der Hoferbe zählen kann (vgl. BGHZ 4, 341 f.).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Für die Entscheidung im gegenwärtigen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob die Vorempfänge der Antragsteller zu 2 und 3 gemäß §§ 2050, 2055 BGB ausgleichungspflichtig sind (vgl. BGHZ 4, 341 = RdL 1952, 100 sowie Beschluß vom 20. Mai 1952, V BLw 115/50, RdL 1952, 272; vgl. auch Tasche RdL 1956, 33), oder ob, wovon das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung von Wöhrmann (a.a.O. S. 170 und RdL 1956, 37) als selbstverständlich ohne Stellungnahme zu dieser Frage ausgeht, lediglich eine Anrechnungspflicht besteht.
  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 96/52

    Rechtsmittel

    (vgl. BGHZ 4, 341 [350] = RechtdLandw 1952, 100 [102]; OLG Freiburg in RechtdLandw 1951, 331; OLG München a.a.O. 1952, 129 [130] u 298 [300] u 323 [324]).
  • BGH, 27.04.1954 - V BLw 82/53

    Zuweisung und Abfindung im Landwirtschaftsrecht

    Falls diese Behauptung zutreffen sollte, hätten diese Vorempfänge in der Weise Berücksichtigung finden müssen, wie es der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50, BGHZ 4, 341 ff RechtdLandw 1952, 100) dargelegt hat; denn euch im Zuweisungsverfahren erfordert die gleichmässige und gerechte Behandlung der Miterben, dass das berücksichtigt wird, was der eine oder der andere von ihnen an ausgleichungspflichtigen Vorempfängen erhalten hat.
  • BGH, 20.05.1952 - V BLw 75/51

    Rechtsmittel

    Wohl hat es, wie sich aus Art II KRG Nr. 45 und den in der Hannoverschen Rechtspflege (Sonderbeilage zu Heft 5/1947) alsbald nach Erlaß der VO Nr. 84 veröffentlichten Erläuterungen aus dem Kreise der Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung der VO Nr. 84 und damit auch der Höfeordnung beteiligt waren, ergibt, dem Willen des Gesetzgebers entsprochen, mit der Höfeordnung "eine Zusammenfassung der besten und bewährtesten Bestimmungen der früheren landesrechtlichen Höfegesetze" zu schaffen, und es lassen sich daher die "einzelnen Bestimmungen der Höfeordnung auf eine ähnliche oder gleichartige Bestimmung eines oder mehrerer Höfegesetze zurückführen":(a.a.O. S. 14 unter B I; BGHZ 1, 348; weiter den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 78/50; RechtdLandw 1952, 100 ff [101/2]).
  • BGH, 20.05.1952 - V BLw 115/50

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seiner zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 78/50 = RechtdLandw 1952 S 100 ff) ausgeführt hat, geschieht die Ansammlung dieser Rücklagen in der verschiedensten Weise.
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