Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3922
BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52 (https://dejure.org/1954,3922)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1954 - 1 StR 778/52 (https://dejure.org/1954,3922)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1954 - 1 StR 778/52 (https://dejure.org/1954,3922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    Diese Bestimmung wurde durch § 102 Nr. 2 WiStG aufgehoben; dass an ihrer Stelle auf die Tat der § 8 Nr. 1 und 3 a.a.O. anzuwenden ist, ist in § 104 Abs. 1 WiStG vorgeschrieben (BGH 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952 S. 72 28 ).

    Dessen Strafvorschriften sind zwar nach Art. 104 Abs. 1 a.a.O. auch auf frühere Taten anzuwenden; doch gilt das nur mit der Einschränkung, dass die zur Tatzeit geltenden, entsprechenden Gesetze eine gleiche Strafe zuliessen (§ 2 Abs. 2 StGB; BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951 und 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952, 72 28 ), Als Maßregel der Sicherung, deren Ausspruch sich nach § 2 Abs. 4 StGB ausschliesslich nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechte bestimmt, kann jedenfalls eine Ersatzeinziehung nicht angesehen werden.

  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 67/50
    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    Dessen Strafvorschriften sind zwar nach Art. 104 Abs. 1 a.a.O. auch auf frühere Taten anzuwenden; doch gilt das nur mit der Einschränkung, dass die zur Tatzeit geltenden, entsprechenden Gesetze eine gleiche Strafe zuliessen (§ 2 Abs. 2 StGB; BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951 und 2 StR 212/51 vom 2. November 1951 = NJW 1952, 72 28 ), Als Maßregel der Sicherung, deren Ausspruch sich nach § 2 Abs. 4 StGB ausschliesslich nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechte bestimmt, kann jedenfalls eine Ersatzeinziehung nicht angesehen werden.
  • BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    Der Einwand der Revision gegen die Annahme einer eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten ist schon im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenstandslos, nach welcher die Herstellung eigener Verfügungsgewalt kein Merkmal des Ansichbringens ist (BGHSt 2, 262, 355).
  • RG, 04.06.1918 - I 295/18

    Diebstahl von Lebensmittelkarten aus dem Gewahrsam des Lebensmittelamtes.

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    und S. in den Fällen 2) und 3) des Urteils die in ihrem Gewahrsam befindlichen Bezugsscheinvordrucke sich rechtswidrig zugeeignet, somit unterschlagen haben, hat das Landgericht zutreffend dargelegt; seine Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung überein (RGSt 51, 97; 51, 317; 52, 296; 55, 68; 75, 185; OGHSt 1, 373, 377).
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    Diese Feststellung ist ausreichend (RGSt 55, 204, 208).
  • RG, 06.07.1920 - V 191/20

    Wem gehören die von einer Behörde ausgegebenen Lebensmittelkarten?

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    und S. in den Fällen 2) und 3) des Urteils die in ihrem Gewahrsam befindlichen Bezugsscheinvordrucke sich rechtswidrig zugeeignet, somit unterschlagen haben, hat das Landgericht zutreffend dargelegt; seine Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung überein (RGSt 51, 97; 51, 317; 52, 296; 55, 68; 75, 185; OGHSt 1, 373, 377).
  • RG, 11.11.1935 - 5 D 780/35

    1. Welches ist die nach § 73 StGB. in Vergleich zu ziehende Höchstgeldstrafe,

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    Die Gefängnisstrafe von 11 Monaten und die Geldstrafe von 1.500,- DM sind rechtlich nicht zu beanstanden Allerdings ist nicht, wie der Tatrichter meint, der § 333 StGB das strengste der von dem Angeklagten verletzten Gesetze (vgl § 73 StGB); denn die Strafvorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes drohen dieselbe Freiheitsstrafe wie § 333 StGB an, dazu aber Geldstrafe als weitere Hauptstrafe (§§ 22 Abs. 2, 26 Abs. 2 WiStG; vgl RGSt 46, 268; 53, 206, 208; 69, 385, 387).
  • RG, 15.12.1917 - IV 697/17

    Sind Brotkarten Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs?

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    und S. in den Fällen 2) und 3) des Urteils die in ihrem Gewahrsam befindlichen Bezugsscheinvordrucke sich rechtswidrig zugeeignet, somit unterschlagen haben, hat das Landgericht zutreffend dargelegt; seine Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung überein (RGSt 51, 97; 51, 317; 52, 296; 55, 68; 75, 185; OGHSt 1, 373, 377).
  • RG, 27.06.1917 - V 430/17

    1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    und S. in den Fällen 2) und 3) des Urteils die in ihrem Gewahrsam befindlichen Bezugsscheinvordrucke sich rechtswidrig zugeeignet, somit unterschlagen haben, hat das Landgericht zutreffend dargelegt; seine Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung überein (RGSt 51, 97; 51, 317; 52, 296; 55, 68; 75, 185; OGHSt 1, 373, 377).
  • RG, 22.04.1941 - 6 D 500/40

    Brotmarken können auch nach österreichischem Rechte Gegenstand eines Diebstahls

    Auszug aus BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
    und S. in den Fällen 2) und 3) des Urteils die in ihrem Gewahrsam befindlichen Bezugsscheinvordrucke sich rechtswidrig zugeeignet, somit unterschlagen haben, hat das Landgericht zutreffend dargelegt; seine Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung überein (RGSt 51, 97; 51, 317; 52, 296; 55, 68; 75, 185; OGHSt 1, 373, 377).
  • RG, 04.03.1919 - II 31/19

    1. Zum Begriff der falschen Anschuldigung. Freiwilligkeit der Anzeige. 2. Welches

  • RG, 22.10.1912 - IV 702/12

    Ist für die Frage, welches Gesetz im Sinne von § 73 StGB. die schwerste Strafe

  • BGH, 02.12.1955 - 1 StR 237/55

    Rechtsmittel

    Die Strafvorschriften dieses Gesetzes sind zwar nach § 104 Abs. 1 auch auf frühere Straftaten anzuwenden; Voraussetzung ist aber, daß die entsprechenden Gesetze, die zur Tatzeit galten, eine gleiche Strafe zuließen (§ 2 Abs. 2 StGB; BGH 1 StR 778/52 vom 29. Januar 1954).
  • BGH, 31.03.1955 - II ZR 40/54

    Rechtsmittel

    § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (RGBl 1609), nach deren Vorschrift Preise und Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft zu bilden waren, ist schon seit dem Inkrafttreten der Anordnung über Preisbildung und Preisüberwachung nach der Währungsreform vom 25. Juni 1948 (GVBlWi 61) nicht mehr anwendbar (OGHSt 2, 259 ff; Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1954 - 1 StR 778/52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht