Rechtsprechung
BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Eröffnung des ordentlichen Rechtsweges nach dem Wesen des Klageanspruchs - Überlassung des Nutzungsrechts hinsichtlich der Straßenbepflanzung mittels Verfügung als Hilfbegründung für den verfolgten Hauptanspruch - Bestehen eines Bepflanzungsrechts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 12, 189
- NJW 1954, 597
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Die Revision stützt sich dabei auf BGHZ 4, 10 [22/26] als grundlegende Entscheidung.Mit Recht verweist die Revision hierzu auf die ausführliche Behandlung der Frage durch den III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, inwieweit das ordentliche Gericht einem Verwaltungsakt die Wirksamkeit abzusprechen befugt ist (BGHZ 4, 10 [22 ff]).
Ein bloßer Ermessensmißbrauch kann aber niemals zur Feststellung der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes führen, wenn selbst nicht jede Willkür, die bei seinem Erlaß obgewaltet hat, sondern nur "reine Willkür" eine solche Folge haben kann (BGHZ 4, 25 [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]/26).
Das Grundgesetz wirkt aber zeitlich nicht/zurück (…a.a.O. S 274), unbeschadet der Anwendung seiner verfahrensrechtlichen Bestimmung auf Enteignungsfälle, die bei seinem Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen waren (vgl BGHZ 4, 10 (50) [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 4, 68 [BGH 24.11.1951 - II ZR 26/51][75]; 11, 43 und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil des Senats vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - unter III, a).
- RG, 30.10.1941 - V 38/41
Ist der ordentliche Rechtsweg zulässig für einen Anspruch, den ein …
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Im ersten Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der beizutreten ist (vgl RGZ 167, 312 [314/316] und die dort angeführten Entscheidungen) grundsätzlich das tatsächliche Vorbringen des Klägers für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges maßgebend.Auf die von der Rechtsprechung für das Gebiet der Staatshaftung aufgestellten besonderen Erfordernisse (vgl RGZ 167, 312 [315]) braucht hier nicht näher eingegangen zu werden.
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Nach den Grundsätzen des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 270) wäre an sich zwischen einer allgemeinen durch Gesetz angeordneten Bindung und Begrenzung des Eigentums oder eines sonstigen Rechts und einer Enteignung zu unterscheiden, deren Wesen gerade darin besteht, daß sie den Gleichheitsgrundsatz durchbricht und von dem Betroffenen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit fordert (…a.a.O. S 280).
- BGH, 16.11.1951 - I ZR 22/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Der auf eine Entschädigung zielende Hilfsantrag unterliegt bei diesem Ergebnis der Entscheidung über den Hauptantrag auch ohne Anschlußrevision des Klägers der Nachprüfung des Revisionsgerichts (vgl RGZ 77, 120; 105, 236 [242]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1951 - I ZR 22/51 -, Lindenmaier-Möhring; Nachschlagewerk Nr. 1 zu ZPO § 525). - RG, 13.10.1911 - II 110/11
Eventuelle Klagenhäufung. ; Berufungsinstanz.
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Der auf eine Entschädigung zielende Hilfsantrag unterliegt bei diesem Ergebnis der Entscheidung über den Hauptantrag auch ohne Anschlußrevision des Klägers der Nachprüfung des Revisionsgerichts (vgl RGZ 77, 120; 105, 236 [242]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1951 - I ZR 22/51 -, Lindenmaier-Möhring; Nachschlagewerk Nr. 1 zu ZPO § 525). - BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Das Grundgesetz wirkt aber zeitlich nicht/zurück (…a.a.O. S 274), unbeschadet der Anwendung seiner verfahrensrechtlichen Bestimmung auf Enteignungsfälle, die bei seinem Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen waren (vgl BGHZ 4, 10 (50) [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 4, 68 [BGH 24.11.1951 - II ZR 26/51][75]; 11, 43 und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil des Senats vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - unter III, a). - BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Das Grundgesetz wirkt aber zeitlich nicht/zurück (…a.a.O. S 274), unbeschadet der Anwendung seiner verfahrensrechtlichen Bestimmung auf Enteignungsfälle, die bei seinem Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen waren (vgl BGHZ 4, 10 (50) [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 4, 68 [BGH 24.11.1951 - II ZR 26/51][75]; 11, 43 und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil des Senats vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - unter III, a). - BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
Rechtsweg für Requisitionsentschädigung
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Das Grundgesetz wirkt aber zeitlich nicht/zurück (…a.a.O. S 274), unbeschadet der Anwendung seiner verfahrensrechtlichen Bestimmung auf Enteignungsfälle, die bei seinem Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen waren (vgl BGHZ 4, 10 (50) [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 4, 68 [BGH 24.11.1951 - II ZR 26/51][75]; 11, 43 und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil des Senats vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51 - unter III, a). - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Erachtet der Beklagte einen solchen privatrechtlichen Anspruch als durch Gesetz oder Verwaltungsakt vernichtet, dann ist das ordentliche Gericht auch befugt und verpflichtet, deren Rechtsbestand und Auswirkung in dem Umfange nachzuprüfen, in dem sie der Würdigung durch das ordentliche Gericht unterliegen (vgl auch BGHZ 1, 146 wegen Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes, der in ein Privatrecht eingreift). - BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52
Zu den in der angeführten Entscheidung wiedergegebenen Grundsätzen ist noch auf die des VI. Zivilsenats (BGHZ 2, 366; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51][306 ff]) und des erkennenden Senats (BGHZ 5, 76 [85/86]) zu verweisen. - BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51
Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung
- BGH, 15.01.1952 - IV ZB 87/51
Wertpapierbereinigung. "Oder"-Depot
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
- BGH, 04.04.1955 - III ZR 206/53
Rechtsmittel
- RG, 14.11.1936 - I 124/36
1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen …
- DOG, 13.04.1950 - I S 31/49
Zur Enteignung. Zur Rückwirkung von Rechtssätzen
- RG, 12.10.1938 - II 222/37
1. Steht der Rechtsweg offen für den Anspruch, daß eine Gruppe der gewerblichen …
- RG, 27.11.1930 - VI 113/30
1. In welchem Zeitpunkt entsteht der Ausgleichsanspruch? 2. Ist die Möglichkeit …
- RG, 06.12.1939 - II 34/39
Kann der Anspruch, daß ein Reichsinnungsverband eine in sein Aufgabengebiet …
- BGH, 28.10.1971 - III ZR 142/69
Entschädigung für Verbot von Kiesabbau nach RNatSchG
So hat das Bundesverfassungsgericht in E 2, 237, 246 für die - im übrigen nicht als Enteignung angesehene (…a.a.O. 260) - Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden aufgrund des Hypothekensicherungsgesetzes vom 2. September 1948 (WiGBl 87) und der Bundesgerichtshof in BGHZ 12, 189, 193 f [BGH 29.01.1954 - V ZR 30/52] ür die Beseitigung eines Nutzungsrechts an Straßenbäumen sowie in BGHZ 19, 209, 224 f [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54] für die Entziehung des Erdölgewinnungsrechts eine Entschädigung versagt.Es ist noch folgendes in Betracht zu ziehen: Die drei Fälle, die dem Beschlüsse des Großen Senats des Bundesgerichtshofs BGHZ 6, 270 zugrundelagen, betrafen Tatbestände, in denen objektiv rechtswidrige Verwaltungsanordnungen einen zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes fortbestehenden Dauerzustand geschaffen hatten; hierauf hat schon der V. Senat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 12, 189, 193 [BGH 29.01.1954 - V ZR 30/52] hingewiesen.
- BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
"Erdöl"-Urteil
Da eben der Eingriff in das Eigentum des Klägers bzw. in sein Gewinnungsrecht nach dem damals geltenden Rechte wirksam erfolgte, wurde mit der Entziehung des Gewinnungsrechtes der Eingriff abgeschlossen (BGHZ 12, 189 [BGH 29.01.1954 - V ZR 30/52] [192/193]). - BGH, 26.02.1958 - V ZR 123/56
Wasserstraßenvertrag. Jagdberechtigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.1955 - V BLw 71/54
Besiedlung verpachteter Staatsdomänen
Ohne Rechtsirrtum hat das Beschwerdegericht diese Frage nach Art. 153 WeimVerf beurteilt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1954, BGHZ 12, 189 [193]) und angenommen, eine Enteignung könne nicht nur durch Verwaltungsakt, sondern auch durch Gesetz vollzogen werden.