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   BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67   

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https://dejure.org/1968,15553
BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67 (https://dejure.org/1968,15553)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1968 - 2 StR 519/67 (https://dejure.org/1968,15553)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67 (https://dejure.org/1968,15553)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Dieser Ansicht, die von einem Teil des Schrifttums gebilligt wird (vgl. Dünnebier in Loewe-Rosenberg, Ergänzungsband zur 21.Aufl. § 23 StPO Anm.IV 4; Schwarz-Kleinknecht, 27.Aufl. § 23 StPO Anm.4 C), hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 193 angeschlossen (vgl. auch BGHSt 9, 233).

    Danach gehört es nicht zum Begriff der "Sache" im Sinne dieser Vorschrift, dass sich Ermittlungs- und Hauptverfahren gegen denselben Beschuldigten richten; unbedingte Voraussetzung ist nicht einmal Tatgleichheit im Sinne des § 264 StPO (vgl. RGSt. 57, 275; BGHSt 9, 193).

  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Dieser Ansicht, die von einem Teil des Schrifttums gebilligt wird (vgl. Dünnebier in Loewe-Rosenberg, Ergänzungsband zur 21.Aufl. § 23 StPO Anm.IV 4; Schwarz-Kleinknecht, 27.Aufl. § 23 StPO Anm.4 C), hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 193 angeschlossen (vgl. auch BGHSt 9, 233).

    Das Zusammentreffen dieser beiden für seine Tätigkeit wesentlichen Merkmale kann nach der Erfahrung des Lebens die Besorgnis einer gewissen Befangenheit begründen und hat daher den Gesetzgeber veranlasst, für einen solchen Fall allgemein die Ausschliessung als erkennender Richter anzuordnen (vgl. BGHSt 9, 233).

  • RG, 28.03.1923 - III 158/23

    Schließt die gegenüber einem Teilnehmer entfaltete Tätigkeit als Beamter der

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Danach gehört es nicht zum Begriff der "Sache" im Sinne dieser Vorschrift, dass sich Ermittlungs- und Hauptverfahren gegen denselben Beschuldigten richten; unbedingte Voraussetzung ist nicht einmal Tatgleichheit im Sinne des § 264 StPO (vgl. RGSt. 57, 275; BGHSt 9, 193).
  • BGH, 05.03.1963 - 5 StR 33/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    So ist z.B. eine entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 3 StPO auf den beauftragten Richter ebensowenig zulässig wie auf den Amtsrichter, der nach § 162, § 165 oder § 185 Satz 2 StPO tätig wird (vgl. BGH a.a.O. mit Nachweisen sowie Urteil vom 5.März 1963 - 5 StR 33/63 -).
  • BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65

    Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Auch auf den Vorsitzenden einer Strafkammer, der zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts noch selbst eine umfangreiche Ermittlungstätigkeit entfaltet hat, ist die Bestimmung nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 1.Dezember 1965 - 2 StR 465/65 -).
  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nur noch die Frage einer teilweisen Einstellung nach § 153 StPO oder einer Beschränkung des Schuldvorwurfes nach § 154 a StPO erörtert wird (BGHSt 20, 273; Urteile vom 26.Juli 1966 - 1 StR 249/66 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893 - und vom 21.Dezember 1966 - 4 StR 404/66 -).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nur noch die Frage einer teilweisen Einstellung nach § 153 StPO oder einer Beschränkung des Schuldvorwurfes nach § 154 a StPO erörtert wird (BGHSt 20, 273; Urteile vom 26.Juli 1966 - 1 StR 249/66 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893 - und vom 21.Dezember 1966 - 4 StR 404/66 -).
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nur noch die Frage einer teilweisen Einstellung nach § 153 StPO oder einer Beschränkung des Schuldvorwurfes nach § 154 a StPO erörtert wird (BGHSt 20, 273; Urteile vom 26.Juli 1966 - 1 StR 249/66 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893 - und vom 21.Dezember 1966 - 4 StR 404/66 -).
  • RG, 23.04.1920 - II 248/20

    Darf ein Richter Mitglied des erkennenden Gerichts sein, wenn er als

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Ein Untersuchungsrichter, der die Voruntersuchung gegen einen Beteiligten geführt hat, ist daher von der Mitwirkung als erkennender Richter im Verfahren gegen einen anderen an derselben Straftat Beteiligten nicht ausgeschlossen (vgl. RGSt. 54, 316; 62, 314).
  • RG, 13.11.1928 - I 1056/28

    Zum Begriff "Sache" im Sinne des § 23 Abs. 2 StPO.

    Auszug aus BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
    Ein Untersuchungsrichter, der die Voruntersuchung gegen einen Beteiligten geführt hat, ist daher von der Mitwirkung als erkennender Richter im Verfahren gegen einen anderen an derselben Straftat Beteiligten nicht ausgeschlossen (vgl. RGSt. 54, 316; 62, 314).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72

    Mehrmalige Umbesetzung der zu entscheidenden Strafkammer - Rechtfertigung der

    Nur der Untersuchungsrichter, nicht aber der Ermittlungsrichter ist nach § 23 Abs. 3 StPO von der Mitwirkung beim erkennenden Gericht ausgeschlossen (BGH, Urt. vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).
  • BGH, 23.02.1972 - 3 StR 352/71

    Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Untersuchungsrichter auf einen

    Von dieser Rechtsansicht abzuweichen, an der der Bundesgerichtshof noch einmal mit eingehender Begründung in der Entscheidung vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67 - festgehalten hat, geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß.
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