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   BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68   

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https://dejure.org/1971,7103
BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68 (https://dejure.org/1971,7103)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1971 - V ZR 97/68 (https://dejure.org/1971,7103)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1971 - V ZR 97/68 (https://dejure.org/1971,7103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede - Anforderungen an die Form eines Schiedsgutachtens - Anforderungen an die Ermittlung des Parteiwillens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Arten von Vereinbarungen hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 335, 338 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 48, 25 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; vgl. auch das Senasurteil BGHZ 9, 138 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]) zutreffend darin gesehen, daß der Schiedsvertrag dem - insoweit an die Stelle des ordentlichen Gerichts tretenden - Schiedsgericht die Entscheidung des Rechtsstreits überträgt, während die Schiedsgutachterklausel nur auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet ist.
  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 35/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages - Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Zutreffend hat das Berufungsgericht daher auf die Nachprüfung des Gutachtens § 319 BGB unmittelbar angewendet (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Februar 1970, V ZR 35/67, Betrieb 1970, 827, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Diese Auffassung, gegen die auch von der Revision keine Bedenken erhoben werden, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (BGHZ 22, 220; Senatsurteil vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049).
  • BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 58/66

    Schiedsvertrag und Schiedsgutachtenabrede

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Arten von Vereinbarungen hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 335, 338 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 48, 25 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; vgl. auch das Senasurteil BGHZ 9, 138 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]) zutreffend darin gesehen, daß der Schiedsvertrag dem - insoweit an die Stelle des ordentlichen Gerichts tretenden - Schiedsgericht die Entscheidung des Rechtsstreits überträgt, während die Schiedsgutachterklausel nur auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet ist.
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Arten von Vereinbarungen hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 335, 338 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 48, 25 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; vgl. auch das Senasurteil BGHZ 9, 138 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]) zutreffend darin gesehen, daß der Schiedsvertrag dem - insoweit an die Stelle des ordentlichen Gerichts tretenden - Schiedsgericht die Entscheidung des Rechtsstreits überträgt, während die Schiedsgutachterklausel nur auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet ist.
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Arten von Vereinbarungen hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 335, 338 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 48, 25 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; vgl. auch das Senasurteil BGHZ 9, 138 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]) zutreffend darin gesehen, daß der Schiedsvertrag dem - insoweit an die Stelle des ordentlichen Gerichts tretenden - Schiedsgericht die Entscheidung des Rechtsstreits überträgt, während die Schiedsgutachterklausel nur auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet ist.
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67

    Kopplung der Erbbauzinshöhe an das Gehalt eines Staatsbeamten

    Auszug aus BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68
    Diese Auffassung, gegen die auch von der Revision keine Bedenken erhoben werden, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (BGHZ 22, 220; Senatsurteil vom 22. Mai 1970, V ZR 79/67, WM 1970, 1048, 1049).
  • BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70

    Leistungsbestimmung durch Dritte

    Bei dieser Entscheidung handelt es sich um Bestimmung der geschuldeten Leistung durch einen Dritten im Sinne der §§ 317 ff BGB; die Aufgabe der genannten Schätzstelle soll darin bestehen, den Vertragsinhalt durch rechtsgestaltende Festsetzung des nunmehr angemessenen, den veränderten wirtschaftlichen Umständen entsprechenden Erbbauzinses zu ergänzen, und zwar, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, durch Erstattung eines sogenannten Schiedsgutachtens (über diesen Begriff und seine Abgrenzung gegenüber dem hier nicht in Frage kommenden schiedsrichterlichen Verfahren vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1971, V ZR 97/68).
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung -

    Eine Entscheidung ist nur dann offenbar unbillig im Sinn von § 319 Abs. 1 BGB, wenn sie den Grundsatz von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und wenn sich ihre Fehlsamkeit dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängen muß (Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 183/59 S. 10 ff, LM BGB § 317 Nr. 8 mit Nachweisen, und vom 29. Januar 1971, V ZR 97/68).
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