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   BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79   

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BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79 (https://dejure.org/1980,1630)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1980 - 1 StR 348/79 (https://dejure.org/1980,1630)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 1 StR 348/79 (https://dejure.org/1980,1630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig handelnden Auftraggeber - Zeitungsverkauf auf der Straße als Feilbieten von Waren außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung - Voraussetzungen der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen für die Reisegewerbekarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 187
  • NJW 1980, 1585
  • MDR 1980, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 22.10.1976 - 3 Ss OWi 1148/76
    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Mit seiner Auffassung zu Punkt 1 müßte das Oberlandesgericht abweichen von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 15. Januar 1975 (Die Justiz 1975, 317), Bremen vom 12. Februar 1976 (NJW 1976, 1359, 1360 = GewArch 1976, 331) und Köln vom 30. September 1976 (GewArch 1976, 383); im Punkte 2 würde sich das vorlegende Gericht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm vom 22. Oktober 1976 (NJW 1977, 399) und Düsseldorf vom 7. Juli 1978 (NJW 1979, 327) in Widerspruch setzen.

    Erhält er nichts oder nur eine ganz geringfügige Entschädigung (vgl. OLG Hamm NJW 1977, 399 [OLG Hamm 22.10.1976 - 3 Ss OWi 1148/76]), so betreibt er selbst kein Gewerbe.

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 204/67

    Rechswidriger und schuldhafter Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Ein Gewerbe ist also dann gegeben, wenn durch eine fortgesetzt ausgeführte oder doch auf Fortsetzung gerichtete Tätigkeit eine auf gewisse Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit den allgemeinen Vorstellungen von Gewerbe entspricht (BVerwG GewArch 1979, 96; BGH NJW 1969, 1207, 1208; Stenglein a.a.O.; Landmann/Rohmer GewO 13. Aufl. § 1 Rdn. 3; Ambs in Erbs/Kohlhaas, § 1 GewO Anm. 1 a).
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Das Gewinnstreben muß dabei eine gewisse Intensität aufweisen, die in dem einen Fall mehr in der Höhe des erstrebten Gewinns, in einem anderen Fall auch in der Nachhaltigkeit des Tätigwerdens liegen kann; im letztgenannten Fall kann der Gewinn aus der einzelnen Tätigkeit auch geringer sein (BVerwG GewArch 1976, 293).
  • OLG Bremen, 12.02.1976 - Ss (B) 74/75

    Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus;

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Mit seiner Auffassung zu Punkt 1 müßte das Oberlandesgericht abweichen von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 15. Januar 1975 (Die Justiz 1975, 317), Bremen vom 12. Februar 1976 (NJW 1976, 1359, 1360 = GewArch 1976, 331) und Köln vom 30. September 1976 (GewArch 1976, 383); im Punkte 2 würde sich das vorlegende Gericht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm vom 22. Oktober 1976 (NJW 1977, 399) und Düsseldorf vom 7. Juli 1978 (NJW 1979, 327) in Widerspruch setzen.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1978 - 2 Ss OWi 550/78
    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Mit seiner Auffassung zu Punkt 1 müßte das Oberlandesgericht abweichen von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 15. Januar 1975 (Die Justiz 1975, 317), Bremen vom 12. Februar 1976 (NJW 1976, 1359, 1360 = GewArch 1976, 331) und Köln vom 30. September 1976 (GewArch 1976, 383); im Punkte 2 würde sich das vorlegende Gericht mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm vom 22. Oktober 1976 (NJW 1977, 399) und Düsseldorf vom 7. Juli 1978 (NJW 1979, 327) in Widerspruch setzen.
  • RG, 13.10.1930 - III 379/30

    1. Ist tateinheitliches Zusammentreffen zwischen einem Vergehen nach §§ 55 a Abs.

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
    Das in § 55 Abs. 1 GewO aufgestellte Tatbestandsmerkmal "in eigener Person" besagt nur, daß die Tätigkeit nicht für eigene Rechnung ausgeübt werden muß (RGSt 64, 362).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 529/08

    Geldfälschung (gewerbsmäßige; minder schwerer Fall: Mitteilung der gewählten

    Seine Feststellungen tragen die Annahme gewerbsmäßiger Begehung im Sinne des § 146 Abs. 2 StGB nicht (vgl. BGHSt 29, 187, 189).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Hinsichtlich der jeweils eingetretenen Vermögensgefährdung ist zu berücksichtigen, daß der Angeklagte insgesamt sehr nachhaltig gehandelt hat (vgl. BGHSt 29, 187, 189); die geringste eingetretene Vermögensgefährdung lag immerhin noch bei 620 DM, die höchste bei 18.000 DM, der Gesamtbetrag addiert sich auf 119.246,39 DM.
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 92/85

    Nichtigkeit einer Kreditvertragserklärung durch Ehefrau als Voraussetzung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Gewerbes und damit auch des Reisegewerbes im Sinne des § 55 GewO nur eine fortgesetzt oder zumindest in Wiederholungsabsicht ausgeübte berufsmäßige Tätigkeit, die von der Absicht getragen wird, Gewinn zu erzielen (BGH Beschluß vom 29. Januar 1980 - 1 StR 348/79 = GewArch 1980, 163; Senatsurteil vom 18. November 1982 - III ZR 61/81 = NJW 1983, 868).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

    Die Beklagte hat den Ankauf der Altedelmetalle gewerbsmäßig - nämlich fortgesetzt, mit Wiederholungsabsicht und mit der Absicht der Gewinnerzielung (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 96; BGH, NJW 1980, 1585) - außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung in Stadt1 durchgeführt.
  • LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42299/01

    Unerlaubter Organhandel

    Dies setzt ein Gewinnstreben einer gewissen Intensität, bezüglich des erstrebten Zugewinns oder der Nachhaltigkeit der Tätigkeit voraus (BGHSt 29, 189 = NJW 1980, 1585).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1988 - 1 Ss 222/88

    Unerlaubter Verkauf von Konzertkarten im Reisegewerbe; Festsetzung einer Geldbuße

    Dabei ist unter gewerbsmäßiger Ausübung jede erlaubte, fortgesetzte oder auf Fortsetzung angelegte Tätigkeit zu verstehen, die planmäßig und dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist und nach ihrem Gesamtbild den allgemeinen Vorstellungen von Gewerbe entspricht (vgl. BVerwG GewArch 1979, 96; BGH NJW 1980, 1585 [BGH 29.01.1980 - 1 StR 348/79] ; OLG Stuttgart NJW 1987, 2385 [OLG Stuttgart 21.01.1987 - 1 Ss 833/86] = Die Justiz 1987, 198; MDR 1985, 252 = Die Justiz 1985, 57; Landmann/Rohmer GewO Einleitung Rdnr. 32 und § 55 Rdnrn. 9, 10).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 2 Ss 434/94
    Ein Gewerbe ist danach dann gegeben, wenn durch eine fortgesetzt ausgeführte oder doch auf Fortsetzung gerichtete Tätigkeit eine auf gewisse Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit den allgemeinen Vorstellungen von Gewerbe entspricht (vgl. BGHSt 29, 187 [189]).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1987 - 1 Ss 833/86

    Festsetzung einer Geldbuße auf Grund einer Ordnungswidrigkeit; Bekämpfung der

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn durch eine fortgesetzt ausgeführte oder doch auf Fortsetzung gerichtete Tätigkeit eine auf gewisse Dauer berechnete Einnahmequelle geschaffen werden soll und das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit den allgemeinen Vorstellungen von Handwerk bzw. Gewerbe entspricht (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 96; BGH NJW 1980, 1585 [BGH 29.01.1980 - 1 StR 348/79] ; Landmann-Rohmer, GewO, RNr. 32 Einl. und RNr. 12 zu § 14 GewO; Eyermann-Fröhler-Honig, HandwO, 3. Aufl., RNr. 7 zu § 1; Robinski, Gewerberecht 1983, S. 20).
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