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   BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86   

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https://dejure.org/1987,1432
BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86 (https://dejure.org/1987,1432)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1987 - IX ZR 36/86 (https://dejure.org/1987,1432)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 (https://dejure.org/1987,1432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Schadensersatz für einen nicht mehr durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch - Ermessen des Gerichts über eine Schadensersatzverbindlichkeit - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Herabsetzung der Geldsumme - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1, § 525, § 534 Abs. 1
    Umfang der Berufungsbegründung mit dem Ziel der Herabsetzung eines Geldbetrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1335
  • MDR 1987, 579
  • BB 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1974 - VI ZB 2/74

    Berufungsantrag - Inhaltsklarheit

    Auszug aus BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86
    Seine Berufungsbegründung ergibt, daß er - anders als in den vom Bundesgerichtshof Beschl. v. 11. Februar 1966 - V ZB 1/66, LM ZPO § 519 Nr. 53;Beschl. v. 22. Oktober 1974 - VI ZB 2/74, VersR 1975, 48 entschiedenen Fällen - seine Verpflichtung, der Klägerin Schadensersatz leisten zu müssen, dem Grunde nach nicht in Frage stellte.

    Dazu kann genügen, daß die innerhalb der hierfür vorgeschriebenen Frist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem Inhalt nach auch ohne einen besonderen Antrag eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1974 - a.a.O. m.w.N.).

    Der Beklagte hat innerhalb der Begründungsfrist weder angegeben, welchen Schaden er höchstens zu ersetzen bereit war, noch auch nur, welchen Streitwert er seinem Rechtsmittel beimaß (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1974 aaO).

    Sie erfüllte mithin nicht den Normzweck des § 519 Abs. 3 ZPO, Berufungsgericht und Prozeßgegner über Umfang und Inhalt der Berufungsangriffe möglichst schnell und sicher ins Bild zu setzen (BGH, Urt. v. 15. Februar 1971 - III ZR 188/67, LM ZPO § 519 Nr. 61; Beschl. v. 22. Oktober 1974 aaO).

  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

    Auszug aus BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86
    Sie erfüllte mithin nicht den Normzweck des § 519 Abs. 3 ZPO, Berufungsgericht und Prozeßgegner über Umfang und Inhalt der Berufungsangriffe möglichst schnell und sicher ins Bild zu setzen (BGH, Urt. v. 15. Februar 1971 - III ZR 188/67, LM ZPO § 519 Nr. 61; Beschl. v. 22. Oktober 1974 aaO).
  • BGH, 11.02.1966 - V ZB 1/66
    Auszug aus BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86
    Seine Berufungsbegründung ergibt, daß er - anders als in den vom Bundesgerichtshof Beschl. v. 11. Februar 1966 - V ZB 1/66, LM ZPO § 519 Nr. 53;Beschl. v. 22. Oktober 1974 - VI ZB 2/74, VersR 1975, 48 entschiedenen Fällen - seine Verpflichtung, der Klägerin Schadensersatz leisten zu müssen, dem Grunde nach nicht in Frage stellte.
  • RG, 25.06.1934 - IV B 34/34

    Muß die Berufungsbegründung einen formulierten Antrag enthalten?

    Auszug aus BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86
    Diese Erklärung braucht nach der im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 38, 39) ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht notwendig in einem förmlichen, vom übrigen Inhalt der Begründungsschrift abgesetzten, bestimmt gefaßten Antrag niedergelegt zu werden.
  • BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13

    Zahlung einer Abfindung nach dem Ausscheiden aus einer GbR; Verwerfung einer

    Ist der Beklagte in dem angefochtenen Urteil zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verurteilt worden und will er mit der Berufung lediglich die Herabsetzung auf einen als angemessen erachteten Betrag erreichen, muss die Berufungsbegründung entweder durch förmlichen Antrag oder als Ganzes so eindeutig ergeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden, dass für das Berufungsgericht und den Prozessgegner ohne weitere Klarstellung ersichtlich ist, in welchen Grenzen der Rechtsstreit von neuem zu verhandeln ist und das Urteil auf Antrag durch Beschluss für vorläufig vollstreckbar erklärt werden müsste (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 15. Juli 1998 - XII ZB 39/97, FamRZ 1998, 1576, juris Rn. 7; zustimmend Saenger/Wöstmann, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 17; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 520 Rn. 28).

    Vielmehr reicht es aus, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels aus den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 9).

    Die Beklagten haben innerhalb der Begründungsfrist weder einen bezifferten Abfindungsbetrag genannt, den sie zu leisten bereit sind, noch haben sie angegeben, welchen Streitwert sie ihrem Rechtsmittel beimessen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336).

  • OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95

    Amtspflichten; Finanzbehörde; Untersuchungsgrundsatz; Anhörung des Betroffenen;

    Dabei genügt es, wenn aus der Berufungs- und Begründungsschrift zusammen Umfang und Ziel des Rechtsmittels, nötigenfalls durch Auslegung zu entnehmen sind, so dass für das Berufungsgericht und den Berufungsbeklagten ohne weitere Klarstellung ersichtlich ist, in welchen Grenzen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (vgl. BGH NJW 1987, 1335).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    Die gegen ein klagabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist trotz des Fehlens eines ausdrücklichen Rechtsmittel- und Sachantrags allerdings dann nicht nach § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. §§ 522 Abs. 1, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO n.F. unzulässig, wenn sich aus dem Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt und ohne Zweifel entnehmen lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (BGH, Urt. v. 29.01.1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; BGH, Urt. v. 06.05.1987 - IVb ZR 52/86, NJW 1987, 3264, 3265).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2001 - 3 U 183/00

    Hausratversicherung: Grob fahrlässige Aufbewahrung von Wertgegenständen im

    Da die Klägerin das Urteil des Landgerichts nur teilweise angefochten hat, war in der Berufungsbegründung nach § 519 III Nr. 1 ZPO klarzustellen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BGH NJW 1987, 1335, 1336).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Die Vorschrift erfordert nicht notwendig einen förmlichen Antrag, es reicht vielmehr aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (einhellige Auffassung, z.B. BGH, Urteile vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 = NJW 1987, 1335, 1336 und vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86 = NJW 1987, 3264, 3265 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 6 U 9/23

    Schadensersatzanspruch des Kfz-Leasinggebers bei Rückgabe des Fahrzeugs ohne die

    Ergibt sich dies nicht aus dem Berufungsantrag selbst, ist das unschädlich, wenn aus dem übrigen fristgerechten Vorbringen zweifelsfrei zu erkennen ist, inwieweit der Berufungsführer sein Begehren, mit dem er in erster Instanz unterlegen ist, weiterverfolgt (Ball in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 520 Rn. 20; BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 -, Rn. 19 - 23, juris zu § 519 ZPO a.F.).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

    Es genügt, daß sich Umfang und Ziel der Revision zweifelsfrei der Revisionsbegründungsschrift entnehmen lassen (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1992 - 7 AZR 189/91 -, n.v., zu I der Gründe; BGH Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 - NJW 1987, 1335; BGH Beschluß vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82 - VersR 1982, 974).
  • LAG München, 29.04.2014 - 9 Sa 833/13

    Teilanfechtung eines Urteils über verschiedene Ansprüche

    Der Berufungsbegründung muss zu entnehmen sein, in welchen Grenzen der Rechtsstreit von neuem zu verhandeln ist, und in wie weit das erstinstanzliche Urteil durch den Berufungsantrag nicht angefochten ist (vgl. BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86, Rn. 24, zu § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F. und § 525 ZPO a.F. = § 529 ZPO n.F.).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 7/95

    Berufungsbegründung mittels Einstellungsantrag

    Es kann vielmehr genügen, daß der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangene Schriftsatz seinem Inhalt nach auch ohne einen besonderen Antrag eindeutig erkennen läßt, in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 Bestimmtheit 1 m.w.N.; Beschluß vom 24. November 1987 - VI ZB 13/87 = BGHR a.a.O. Bestimmtheit 2).
  • LAG Köln, 13.06.2006 - 9 Sa 1508/05

    Zulässigkeit, Berufung, Entschädigungsanspruch, Schmerzensgeld, Benachteiligung,

    Vielmehr genügt es, dass die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem Inhalt nach auch ohne einen besonderen Antrag eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 -).
  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11

    Anfechtung eines auf eine "bedingte Klageerhebung" ergangenes Urteil

  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 39/97

    Anforderungen an Bestimmtheit des Berufungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 7 U 203/12

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verurteilung zur Zahlung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - 6 Sa 142/08

    Beschaffung von Haushaltsgeld aus dem Vermögen des Arbeitgebers

  • LAG Thüringen, 22.07.1998 - 4 Sa 216/98

    Betriebsänderung: Voraussetzungen - Personalabbau in mehreren Kündigungswellen -

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZB 14/89

    Prozesskostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Wille des Berufungsklägers -

  • BGH, 05.07.1994 - VI ZB 14/94

    Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung gegen die teilweise Abweisung einer

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